— 224 — Beihilfen für ſtillende Mütter dieſe heranzögen; nach deren Einſtellung verſchwände deren überwicgende Mehrzahl. Für Charlottenburg beweiſt ſchon zahlenmäßig das lange Verweilen der ſtillenden Mütter in der Fürſorge das Gegenteil. Mehr noch geht dies hervor aus der kliniſchen Beobachtung. Insbeſondere lehrt jeder Beſuch der Fürſorgeſtellen, daß ſich zwiſchen den Aerzten und Schweſtern und einer größeren Zahl von Müttern jenes beabfichtigte Ver⸗ trauensverhältnis herausgebildet hat, das die Mütter gern und freudig wiedererſcheinen läßt, weil ſie den Wert der Einrichtung für ihr füngſtes und häufig genug ſchon für ihre älteren Kinder ſchätzen gelernt haben. Mit großer Freude haben viele Mütter es begrüßt, daß ſie durch die neue Einrichtung der Erweiterung der Fürſorge über das Säuglingsalter hinaus in die Lage kommen, ihre Kinder auch weiter vorſtellen zu können. Die Vorſchrift, daß in den Fürſorgeſtellen nicht behandelt werden darf, iſt auch im Berichtsjahr ſtreng durchgeführt worden, ebenſowenig ſind ſeitens der praktiſchen Aerzte Klagen über zu weitgehende Beratung durch die Schweſtern erhoben worden. Immerhin führt die Unterſagung der Behandlung gelegentlich zu Schwierigkeiten, weil es trotz aller Be⸗ mühungen nicht immer gelingt, die Erreichung ärztlicher Hilfe ſo bequem als möglich zu ge⸗ ſtalten. Eine ganze Reihe kleiner Störungen, wegen deren es den Müttern doch nicht lohnt, einen beſonderen Beſuch beim Arzt zu machen, könnten in den Fürſorgeſtellen ſelbſt ambulant ſofort beſeitigt werden. Da dies nicht geſchehen darf, ſtehen die Säuglingsärzte der Gefahr einer Vernachläſſigung von anfänglich kleinen Uebeln faſt machtlos gegenüber. Wie in den Vorjahren muß auch diesmal hervorgehoben werden, daß die beigefügten Tabellen nicht den Zweck verfolgen, die Sterblichkeit der Fürſorgekinder als Maß ſt a b für den Erfolg der geſamten Einrichtung heranzuziehen. Einmal kann dieſe Einrichtung gar nicht alle Gefahren des Lebens abwenden, zumal für die Zeit nmach dem Ausſcheiden aus der Fürſorge; ferner laſſen ſich nicht alle Kinder zahlenmäßig erfaſſen, da ein Teil gerade wegen einer ſpäter tödtlichen Erkrankung ausgeſchieden iſt und deren Tod daher gar nicht zur Kennt⸗ nis kommt; ſchließlich iſt die Hauptaufgabe der Fürſorge die Beſſerung der Geſundheit der vielen überhaupt nicht von Todesgefahr bedrohten Säuglinge, für deren Nachweis es an einem zahlenmäßigen Ausdruck fehlt. Immerhin iſt die Gegenüberſtellung der Zahlen von Inter⸗ eſſe. Gegenüber der Geſamtſterblichkeit von 12,18% der Geborenen (10,16 ehel., 22,78 un⸗ ehel.) betrug die Sterblichkeit in der Fürſorge 7,4% (6,9 ehel. 8,8 unehel.) der Ausſcheiden⸗ den, während die Berechnung auf die Zahl aller Fürſorgepfleglinge niedrigere Werte (4,5 bzw. 4,1 ehel. und 5,7 unehel.) ergibt. Es ſtarben während der Fürſorge 181 Kinder (125 ehel., 56 unehel.), darunter 28 (19 und 9) an Erkrankungen des Magen⸗Darmkanals. Aus der Tabelle 15 über die Gründe des Ausſcheidens geht hervor, daß die häufigſte Urſache die annähernde oder volle Erreichung der Altersgrenze war (38%), während wegen Krankheit nahezu 6% ausſchieden und Erlöſchen der Stillprämie als Grund nur für 2% der Ausgeſchiedenen angegeben iſt. Nachſtehend folgt wieder eine Zuſammenſtellung über die im Jahre 1910 von den 6 Säuglingsfürſorgeſtellen abgegebene Milch, über die aus den Milchküchen abgege⸗ benen trinkfertigen Portionen und über die entſtandenen Koſten. Die Fürſorgeſtellen haben 1910 222 065½ Liter paſteuriſierte Milch und 2 445 Liter rohe Milch für Säuglinge abgegeben; 69% davon gegen Bezahlung von 10 Pf. für % Liter, 31% auf Empfehlung der Armen⸗Kommiſſions⸗Vorſteher und Waiſenräte unentgeltlich (die als Stillunterſtützung an ſtillende Mütter gewährte Milch iſt in dieſen Zahlen nicht ent⸗ halten). Im Behinderungsfalle des leitenden Arztes kann eine Vereinsdame den formular⸗ mäßigen Antrag auf Gewährung von Freimilch unterzeichnen. Auf ärztliche Anordnung be⸗ ſonders hergeſtellte trinkfertige Portionen ſind in der Zahl von 34 193 abgegeben worden; 56% davon gegen Bezahlung, 44% koſtenlos. Auch für jede bezahlte Portion leiſtet die Stadtgemeinde einen Zuſchuß von zurzeit 20 Pf., bei der paſteuriſierten Milch einen ſolchen von 10 Pf. für den Liter. Außerdem wurden 2 187½ Portionen Ei we iß milch verausgabt; 82% davon gegen Bezahlung, 18% koſtenlos. Da die Portion 50 Pf. im Einkauf koſtete, leiſtete die Stadtgemeinde für jede bezahlte Portion einen Zuſchuß von 30 Pf. Die geſamten Koſten der Säuglingsfürſorgeſtellen, einſchließlich der Unterſtützung an ſtillende Mütter, der Vorernährung der Schwangeren und der Koſten der Verpflegung, der Säuglinge in der Kindererholungsſtätte haben im Rechnungsjahre 1910 — 131 625 %ℳ be⸗ tragen. Im einzelnen ſetzen ſich die Ausgaben wie folgt zuſammen: Milchoedarf (Ilaſchennuchh“⸗ ⸗. 36 212,34 . Donorar für die uree 7 875,— „ 5 SchweſternKn 16 725,67 „ 2 Dchreibgitfen 3 000,— „ Micten e eeee 9170,91 „ Druckſachen SchreibbedarF⸗ 741,43 „ Poxto und Fahrgeder 632,75 „ Beigzung und Beteuchtung. Reinigunng. 4 502,84 „ Herſtellung trinkfertiger Portionen: 4) FTur die Beſtandteiteee.. 5 576,95 „ b) Herſtellungstoſten. * 5 126,50 „ % Oiaſchenerfacyy/¼ 4 555,16 Uebertrag 90 119,55 ℳ