— 233 — 14. Impf⸗Angelegenheiten. Es beſtehen 4 Impfbezirke. Für jeden dieſer Bezirke iſt ein Impfarzt ernannt. Die nachſtehende Tabelle enthält eine Ueberſicht über die Impfungen, welche an impfpflich⸗ tigen Kindern ſowohl von den ſtädtiſchen als auch von privaten Aerzten ausgeführt worden ſind. Erſtimpfungen Wiederimpfungen 1908 1909] 1910 f 1908 190 1010 Zahl der vorzuſtellenden Kinder n , 7639 7488 7657 ] 4287 4605 4653 geſtorgm 184 161 163 1 2 2 Davon blieben ungenmpft, weil vergogen . .j 1821 124 1226] 8 22 44 zum 1.Malt.. 6124 6087 5744 ] 4196 4545 4537 2 1 5 Es ſind impfpflichtig geblieben 2 e, 1 28 90 24 —. 2. im ganzen. . ſ 6131 6153 (6141 ] 4197] 4546 4580 uit Cralg 4 4991 5038 4873 ] 3754 4167 4266 ohne Erfoig zum 1. NÄaAKA 117 80 132 105 66 94 Kreren 2 , 2 17 23] 5] 20 10 rer ,. , % 2. 22 §8] 4] 41 144. 2 5 eimpft 7/ 7/ 1 2. 22 . 2 , 242 9 mit unbekanntem Erfolge, weil nicht zur Nachſchau terſchienen 2 E 2 1 — 1 39 9 15 auf Grund ärztlichen Zeugniſſes vorläufig zurück⸗ Ungeimpft geſtellt e e ee 962 966 1040 70 78 75 blieben wegen Aufhörens des Beſuches einer die Impf⸗ ſonach pflicht bedingenden Lehranſtalt. — — K — 43 67 und zwar ] weil nicht aufzufinden oder zufällig ortsabweſend 42 36 57 31 38 31 weil vorſchriftswidrig der Impfung entzogen 8 12 14 J 179] 120 8 ) Außerdem waren 13 bereits im Vorjahre eingetragen als mit Erfolg geimpft und 14 be⸗ reits im Vorjahre mit Erfolg geimpft, aber erſt jetzt zur Nachſchau erſchienen. % Außerdem waren 2 während der vorhergehenden 5 Jahre mit Erfolg geimpft. Anhang. 1. Ortsſtatut der Stadt Charlottenburg, betreffend die Zahl der Mitglieder des Magiſtrats. Auf Grund der §§ 11 und 29 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 wird mit Zuſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung folgendes Ortsſtatut erlaſſen: § 4. Der Magiſtrat beſteht aus a) 11 beſoldeten Mitgliedern, nämlich dem Bürgermeiſter (Oberbürgermeiſter), einem zweiten Bürgermeiſter, zwei Stadtbauräten, einem Stadtſyndikus, einem Stadtſchulrat, einem Kämmerer, einem Stadtrat (Arzt und Hygieniker), drei Stadträten, 5) 15 unbeſoldeten Mitgliedern. § 2. Dieſes Ortsſtatut tritt am 1. Februar 1911 in Kraft, alsdann tritt das Ortsſtatut vom 27. Juni / 9. Juli 1907 außer Kraft. Charlottenburg, den 31. Dezember 1910. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. (Siegel.) Matting. 1. 2./8. Genehmigt Potsdam, den 10. Januar 1911. (Siegel.) Der Bezirksausſchuß zu Potsdam. Ioachi mi.