— 234 — 2. Nachtrag I11 zu den Beſtimmungen über die Errichtung und die Tätigkeit der Arbeiter⸗ ausſchüſſe für die Arbeiter der Stadt Charlottenburg. Im 5 1 iſt am Schluſſe hinzuzufügen: 7. für das Elektrizitätswerk. Hinter § 15 a iſt einzuſchalten: § 15 b. Die Arbeiterſchaft des Elektrigitätswerks wählt in 3 Gruppen, und zwar wählen: als 1. Gruppe alle im Kraftwerk Beſchäftigten als 2. Gruppe alle übrigen gelernten Arbeiter aus der je 2 Mitglieder Kabelnetz⸗, Straßenbeleuchtungs⸗ und Zähler⸗ un abteilung, die ungelernten Arbeiter der Kabel⸗ 2 Erſatzmitglieder netzabteilung und das Lagerperſonal als 3. Gruppe alle in den Gruppen 1 und 2 nicht aufgeführten, beim Elektrizitätswerk Beſchäf⸗ tigten je 1 Mitglied und 1 Erſatzmitglied. Charlottenburg, den 15. Dezember 1910. Der Magiſtrat. Matting. . 5. 3. Normalbeſoldungsetat für die Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an den ſtädtiſchen Schulen in Charlottenburg vom 1. April 1908 ab. 16. Juni Beſchlüſſe der ſtädtiſchen Körperſchaften vom 30. Iuni und 1. Juli 1909, I. 908. Genehmigung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums zu Berlin vom 12. Juli 1909, B IV. Nr. 2398, v. 3. 12. 1909, B IV. Nr. 3916 und 7. 3. 1911, B Iv, Nr. 907. Genehmigung der Königlichen Regierung, Abteilung für Kirchen⸗ und Schulweſen zu Pots⸗ dam ee Juli 1910 — 11 0 4003 — vom 15. Dezember 1910 — II1 0 7711 — und vom 14. April 1911 — II 2505 —. I. Direktoren neunklaſſiger Anſtalten. (Hierzu gehört auch die höhere Mädchenſchule 11, ſolange mit ihr die Gymnaſialkurſe für Mädchen verbunden ſind.) Anfangsgehalt 7000 ℳ — Höchſtgehalt 9400 ℳ. Gehaltsſtufen: 7000 7600 8200 8800 9400 ℳ nach 3 6 9 12 Jahren. Außerdem Dienſtwohnung oder Mietsentſchädigung in Höhe von 1800 ℳ, welche bei der Ver⸗ ſetzung in den Ruheſtand in voller Höhe in Anrechnung kommt. II. Direktoren ſechsklaſſiger Anſtalten. ür den Direktor 2 höheren Mädchenſchule 1 gilt bis zur Neubeſetzung der Stelle eine be⸗ ſondere 808 ſetzung — ſ. I1 a) Anfangsgehalt 6400 ℳ — Höchſtgehalt 8800 ℳ. Gehaltsſtufen: 6400 7000 7600 8200 8800 nach 3 6 9 12 Jahren Außerdem Dienſtwohnung oder Mietsentſchädigung in Höhe von 1800 ℳ, welche bei der Ver⸗ ſetzung in den Ruheſtand in voller Höhe in Anrechnung kommt. III. Oberlehrer. Anfangsgehalt 3000 ℳ — Höchſtgehalt 7200 ℳ. Gehaltsſtufen: 3000 3600 4200 4900 5500 6100 6700 7200 ℳ nach 3 6 9 12 15 18 21 Jahren. Außerdem 1300 ℳ Wohnungsgeldzuſchuß, welcher bei der Verſetzung in den Ruheſtand in voller Höhe zur Anrechnung kommt. IV. Oberlehrerinnen. 2) pro facultate doc. Anfangsgehalt 2800 ℳ — Höchſtgehalt 5800 . Gehaltsſtufen: 2800 3300 3800 4300 4800 5300 5800 nach 8 6 9 12 15 18 Schren. Außerdem 800 ℳ Wohnungsgeldzuſchuß, welcher in gleicher Höhe penſionsfähig iſt. b) Nach den preu ß. Min. Beſt immungen. Anfangsgehalt 3500 ℳ — Höchſtgehalt 5400 ℳ. Gehaltsſtufen: 3500 3850 4200 4550 4900 5150 5400 ℳ nach 8 6 9 12 15 18 Jahren.