— 246 — A. Anmeldung einer freiwerdenden Wohnung. 1. Straße und Hausnummer. , 2. Vorderhaus, Seitenflügel, Quergebäude (Zutreffendes unterſtreichen). 3 Stockwerk . rechts — links — geradezu, 4. Non der Wohnräume (außer der Küche). . . ., darunter wieviel heizbare Räume? 5. Abmeſſungen: 3) der Wohnräume 1. m lang. m breit 2. . . m lang . . m breit 8 b) der Küche . . m lang m breit 6. Hat die Wohnung Dmeerwe (ja oder negss armwaſſerverſorgung (ja oder nein?99?.. Badeſtube (ja oder nei)?? 7. Bezugstermmm.„ 8. Geſurterter Mietspreis für das 4. e %6 9. Iſt Zimmervermietung geſtattet (Ja oder uene 10. Iſt Schlafſtellenvermietung geſtattet (ja oder neuh? Ort: 19 B. Melbung von der erfolgten Verfügung über eine Wohnung. 1. Straße und Hausnummer . e,, e 2. Vorderhaus, Seitenflügel, Quergebäude (Zutreffendes unterſtreichen). 3. Stockwerrr rechts — links — geradezu, 4. Zahl der Wohnräume (außer der Küche))). a) der Wohnräume 1. . m lang. m breit 2. . . . m lang. . . m breit b) der Küche . . . m lang . . . m breit 6. Vereinbarter Mietspreis pro Jahrr 7. Einzugsteriin 8. Bezeichnung des Mieters: ame: . . r - Stand oder Beruffff⸗ Emziehende Perſonen einſchl. Dienſtboten zuſammen davon ſind: männlich über 14 Jahr: . . . weiblich über 14 Jahr: männlich unter 14 Jahr: . . . weiblich unter 14 Jahr: 9. 1 Zimmervermietung beabſichtigt (ia oder nein))). enn j a: in wieviel Räumen 10. Iſt Schlafſtellenvermietung beabſichtigt (ja oder neih??. Wenn j a: in wieviel Räumen?ee für wieviel Perſonen??⸗ männlich. weiblich Drt: . 1. Dert 22 2 19 „ den 0 (Name und Wohnung des Eigentümers oder Verwalters). „ „ 5. Polizeiverordnung betreffend das Schlafſtellenweſen. Auf Grund der §§ 5, 6 und 15 des Geſetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und der §§ 143 und 144 des Geſetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juni 1883 wird für den Stadtkreis Charlottenburg mit Zuſtimmung des Gemeindevorſtandes folgendes verordnet: § 1. Wer Schlafſtellen zu vermieten beabſichtigt, muß, bevor er Schlafgänger auf⸗ nimmt, bei dem Polizeirevier, in dem ſeine Wohnung liegt, nach dem beifolgenden Muſter eine wahrheitsgetreue Anzeige erſtatten. Werden die Räumlichkeiten, die als Schlafſtellen vermietet werden ſollen, in geſundheitlicher Beziehung einwandfrei befunden, ſo wird für jeden zur Vermietung an Schlafgänger zugelaſſenen Raum eine nach dem beifolgenden Muſter B (Schlafraumzettel) ausgefertigte Beſcheinigung erteilt. Der Vermieter hat den Schlafraumzettel in dem Raum, für den er erteilt iſt, dauernd an ſichtbarer Stelle aufguhängen. — Formulare für die Anzeigen werden auf den Polizei⸗Revieren unentgeltlich verabfolgt. § 2. Beabſichtigt der Vermieter die Zahl ſeiner Schlafgänger zu vermehren, Schlafgänger ver⸗ mehren, Schlafgänger verſchiedenen Geſchlechts aufzunehmen, die den Schlafgängern überlaſſenen Räume zu vermindern oder ihnen andere Räumlichkeiten als bisher zu überlaſſen, ſo hat er hierüber eine Anzeige auf dem zuſtändigen Polizei⸗Revier zu erſtatten; ebenſo iſt bei einer Veränderung des Familienbeſtandes des Vermieters eine erneute Anzeige erforderlich. Die Beſtimmungen des § 1 finden entſprechende Anwendung. § 3. , , Wegen der An⸗ und Abmeldungen der einzelnen lafgänger bewendet es b 4 meinen Beſtimmungen über das Reldeweſen. 2 2 4 § 4. Die durch die Beſtimmungen der §§ 1 und 2 W 2 Ueberwachung unterſtellt. 0e §8 betroffenen Wohnungen ſind einer regelmäßigen