— 228 — Muſter B. Schlafraumzettel. Der in der Wohnung) des.. 2 belegene RKmnmn 4 2 n) von . . . qm Bodenfläche und Luftraum iſt genügend fün. Schlafgänger männlichen — weiblichen Geſchlechts. Außerdem darf — dürfen in dieſem Raume niemand männliche — weibliche Angehörige de . . . Vermieter . . . . im Alter von mindeſtens 14 Jahren ſchlafen. (Es folgt ein Abdruck der Poligeiverordn ung.) 5. Grundſätze für die Vereinfachung des Geſchäftsganges und die Verminderung des Schreibwerks. (In Kraft getreten am 1. Oktober 1910.) 1. Vereinigung der Regiſtratur mit der Expedition. Regiſtratur und Erxpedition ſind — ſo weit angängig — in der Hand ei n es Beamten zu vereinigen. Dieſer übernimmt für ſeinen Geſchäftskreis neben der Bearbeitung auch die Kontrolle der Sachen, Führung eines Tagebuchs in einfacher, handlicher Form, die Verwaltung der Akten, Führung des Terminregiſters uſw. Beſondere Regiſtraturen ſind nur ausnahmsweiſe und nur dann ein⸗ zurichten, wenn die Art der Geſchäfte und ihrer Erledigung dieſe Ausnahme rechtfertigen. Das Nähere beſtimmen die Dezernenten. 2. Geſchäftsverteilung innerhalb der Verwaltungsſtellen. Für die Bearbeitung aller zum Geſchäftsbereich einer Verwaltungsſtelle gehörigen Sachen iſt ein Geſchäftsverteilungsplan aufzuſtellen. In dieſem Plane ſind die jedem einzelnen Beamten uſw. — auch den techniſchen Beamten, Betriebsbeamten uſw. — ein für allemal zugeteilten Geſchäfte an⸗ zugeben. Den geprüften Sekretären und den geprüften Sekretäranwärtern ſind die wichtigeren Sachen auzuteilen. Die Feſtſetzung des Geſchäftsverteilungsvlans erfolgt durch die Dezernenten. Die Pläne ſind nach der er ſten Feſtſetzung dem Magiſtratsdirigenten (durch Vermittlung des Bureaudirektors) zur Kenntnisnahme vorzulegen. Sväter erforderlich werdende, von den Dezernenten verfügte Aen⸗ derungen und Ergänzungen der Pläne bedürfen einer ſolchen Vorlegung nicht. Innerhalb ihrer Geſchäftskreiſe haben die Beamten uſw. möalichft unmittelbar verantwort⸗ lich zu arbeiten; die Nachvrüfung der Arbeiten durch andere Beamte iſt erheblich einzuſchränken und ſoweit angängig, ganz zu beſeitigen. Unerledigte Sachen ſind an einem vom Vorſteher der Stelle ein für allemal beſtimmten Platz (Fach, Mappe pp.) unverſchloſſen aufzubewahren, damit ſie jederzeit vom Dezernenten oder Vorſteher eingeſehen und Arbeitsrückſtände kontrolliert werden können. 3. Auflöſung der Zentralkanzlei. Die gegenwärtig beſtehende Zentralkanzlei wird aufgelöſt. Das Kanzleiverſonal (Kanzliſten und Maſchinenſchreiberinnen) wird auf die Geſchäftsſtellen verteilt. In den Geſchäftsſtellen ſind die Arbeitsplätze des Kanzleiperſonals ſo zu verteilen, daß eine möglichſt ſchnelle und unmittelbare Be⸗ nutzung der Kanzleikräfte erfolaen kann; beſondere Kanzleiabteilungen ſind innerhalb der Geſchäfts⸗ ſtellen nicht zu bilden. Das Abſchätzen der Kanzleiarbeiten in der bisherigen Weiſe, die Führung von Kanzleizetteln, Liſten uſw. fällt in den Geſchäftsſtellen fort, ebenſo der Nachweis der Kanzleiarbeiten durch das Tagebuch. Die bisber für das Kanzleiperſonal vorgeſchriebene Mindeſtleiſtung und die Führung ent⸗ ſorechender Kontrollen fällt künftig ebenfalls fort; wie alle übrigen Beamten und Privatd'enſtverpflich⸗ feten hat auch das Kanzleiperſonal den Beſtimmungen und dem Dienſtvertrage entſprechend bei vor⸗ t2. 4 über die jeweilig feſtgeſetzten Dienſtſtunden hinaus ohne beſondere Vergütung ätig zu ſein. Die Sätze der bisherigen Mindeſtleiſtung gelten künftig nur noch als Maßſtab für die normale Leiſtung einer Kanzle kraft, für die Bemeſſung des Bedarfs an Schreibkräften uſw. Nicht vollbeſchäftigte Kanzliſten und Maſchinenſchreiberinnen können nach näherer Anordnung der Bureau⸗ vorſteher auch mit anderen Arbeiten beſchäftigt werden. 4. Abtrennung der Schreibmaterialienverwaltung (nebſt Umdruckpreſſe) von der Bücherei. Die bisher mit der Bücherei verbundene Schreibmaterialienverwaltung wird von der Bücherei abgegweigt. Die Schreibmaterialienverwaltung hat künftig mit Sorgfalt und Aufmerkſamkeit alle An⸗ kündigungen und Neuerſcheinungen von Bureaumaterialien, bureautechniſchen und mechaniſchen Hilfs⸗ mitteln nach Benehmen mit dem Bureandirektor zu verfolgen und zu erproben. Der Schreibmateria⸗ lienverwaltung wird auch die Umdruckpreſſe unterſtellt. 5 2 5. Vervollkommuung der Umdruckpreſſe. Die gegenwärtig nur für den Handbetrieb eingerichtete Umdruckpreſſe (Steindruckerei) iſt — ſoweit angängig — umzugeſtalten und für den elektriſchen Betrieb eingurichten. Die Umgeſtaltung ſoll ſobald wie möglich unter Mitwirkung des ſtädtiſchen Maſchinenbauinſpektors erfolgen. 6. Ausſtattung der Geſchäftsſtellen mit mechaniſchen Hilfs mitteln. 8 Die Geſchäftsſtellen ſind tunlichſt mit den zur Beſchleunigung und Vereinfachung der Arbeiten dienenden bureautechniſchen Hilfsmitteln auszuſtatten (Kopierpreſſen, Vervielfältigungsapparaten, Karten⸗ regiſtern, Ordnungsmappen uſw.). Wo für Verze chniſſe, Liſten, Regiſter uſw. ſtatt der Buchform ſich ein Kartenſyſtem empfiehlt, iſt dieſes — ſoweit angängig — einzuführen. Die Buregauvorſteher haben dieſem Punkte beſondere Aufmerkſamkeit zu widmen und Anträge auf Beſchaffung ſolcher Hilfsmittel nach Benehmen mit dem Bureaudirektor zu ſtellen. 2 ) genaue Bezeichnung der Wohnung. ) Bezeichnung des Raumes nach Lage und Art.