Nr. 8 — Grundſt ückserwerbsfonds . Das Ordinarium in Einnahme und Ausgabe mit . Das Ertraordinarium in Einnahme und Ausgabe mit — 9 Nr. 9 — Müllbeſeitigung in Einnahme und Ausgabe mit Nr. 10 — Waſſerwerke — A. Das Ordinarium in Einnahme und Ausgabe mit B. Das Ertraordinarium in Einnahme und Ausgabe mit Der beim Ordinarium des Hauptetats unter Kapitel 1, Ab⸗ ſchnitt 12 Nr. 1 vorgeſehene Dispoſitionsfonds für ce wilaungen und nicht vorhergeſehene Fälle ſtellt ſich auf 2. Der Jahresabſchluß. Es weiſt auf: 4. Das Ordinarium des Hauptetats: eine Iſteinnahme von eine Iſtausgabe von 981 000,— ℳ 1 935 000— , 645 500— „ 1 877 300,—, 1 263 315,47 „ 500 000, „ 35 605 906,14 ℳ 33 050 581,91, mithin einen Beſtand von B. Das Extraordinarium des Hauptetats: eine Iſteinnahme von. , eine Iſtausgabe von 2555 324,23 26 482 099,82 ℳ 25 480 236,35, mithin einen Beſtand von und zwar die 1895er Anleih einen ſolchen von 132 371 „27 ℳ, die 1899er Anleihe von 1 594 071,36 ℳ, die 1905 er Anleihe von 9 118 525,11 ℳ und die Opernhausanleihe von 2 701 900,55 ℳ, während bei der 1902er Anleihe ein Vorſchuß von 1 632 401,60 ℳ, bei der 1908er Anleihe ein ſolcher von 3 594 975,53 ℳ und bei der 1912er Anleihe von 7 317 627,69 verblieben iſt. C. Das Ordinarium des Sonderetats Nr. 1 „Kanali⸗ ſation“: eine Iſteinnahme und aausgabe von je D. Das Ertraordinarium des Sonderetats Nr. 1 „Kanaliſation“: eine Iſteinnahme und aausgabe von je E Das Ordinarium des Sonderetats Nr. 2 „Lade⸗ ſtraßen und Stätteplatz“: eine Iſteinnahme und aausgabe von je F. Das Extraordinarium des Sonderetats Nr. 2 „Ladeſtraßen und Stätteplatz“: eine Iſteinnahme und aausgabe von je G. Der Sonderetat 3 „Lagerplatz und Tiefbauver⸗ waltung“: eine Iſtausgabe von eine Iſteinnahme von 1 001 863,47 ℳ 1 427 754,70 ℳ 860 502,08, 277 572,62, 255 108,46 22 961 187,96, 951 757,11 mithin einen Vorſchuß von H. Das Ordinarium des Sonderetats Nr. 4 „Elek⸗ trizität swerk“: eine Iſteinnahme und auusgabe von je bei einem an das Ordinarium des Hauptetats abgeführten Reingewinn von 1 937 896,91 . 1. Das Exrtraordinarium des Sonderetats Nr. 4 „Elektrizitätswerk“: eine Iſteinnahme und ausgabe von je 9 430,85 4 538 339,20 „ 1 300 729,05 „