— 26. — Der günſtige Abſchluß iſt hauptſächlich auf den erheblichen Mehrüberſchuß des Eleftrizitätswertes von 804 696,91 ℳ und im übrigen auf folgende Urſachen zurückzuführen: Durch erhebliche Erſparniſſe bei den Lehrergehältern ſowie bei dem Ruhegehaltskafſenbeitrage waren zu den Kapiteln 114, II1B, III1 und I insgeſamt 297 069,12 ℳ weniger Zuſchüſſe erforderlich, als ver⸗ anſchlagt. Ferner haben Mehreinnahmen an „ur⸗ und Verpflegungskoſten bei den Krankenanſtalten in ſolge höherer Belegung den etatsmäßigen Zuſchuß bei dem Kapitel vI um 104 644,70 ℳ verringert. Bei den Kapiteln XII und XIII „Kapitalvermögen“ und „Anleihedienſt“ wurden durch vorteilhafte An⸗ legung von Beſtänden der Stadthauptkaſſe rund 60 000 ℳ mehr an Zinſen erzielt und durch ſpätere Begebung der 1912er Anleihe, unter Berückſichtigung der infolgedeſſen mehr zu zahlenden Zinſen für vorübergehend aufgenommene Darlehen und von Mindereinnahmen an Bauzinſen uſw. rund 111 000 Zinſen geſpart. Günſtig beeinflußt iſt der Abſchluß endlich durch Erſparniſſe bei der elektriſchen Straßenbeleuchtung ſowie durch höhere Einnahmen bei der Park⸗ und der Badeanſtaltsverwaltung. Die Gemeindeſteuern ſchließen dagegen mit einem Fehlbetrage von 73 740,58 ℳ ab, was hauptſächlich auf die Mindereinnahmen an Grund⸗ und Umſatzſteuern zurückzuführen iſt. Dieſe betragen 216 768,35 ℳ und 156 931,53 ℳ, zuſammen 373 699,88 ℳ. Die Urſache hiervon wird in der ſchlechten Lage auf dem Baumarkte zu ſuchen ſein. Günſtiger iſt das Ergebnis bei der Einkommen⸗ und Gewerbe⸗ ſteuer, die den Anſchlag um 142 375,50 ℳ und 39 381,54 ℳ, zufammen um 181 757,04 ℳ überſteigen. Ebenſo hat die Zuwachsſteuer ein Mehr von 154 490,49 ℳ erbracht. Die Steuer auf Grund der ſtädtiſchen Steuerordnung iſt zwar hinter dem Anſchlag um 47 593,38 zurückgeblieben, dafür tonnte jedoch als Anteil der Stadtgemeinde an der Reichswertzuwachsſteuer der Betrag von 202 083,87 ℳ in Zugang ge⸗ ſtellt werden. Da die geſamte Steuer dem Ausgleichsfonds zufließt, wird der Verwaltungsüberſchuß durch das Mehr nicht beeinflußt. Ungünſtig ſchließt wie im Vorjahre auch das Kapitel “ — Armenweſen — ab. Es erfordert einen Mehrzuſchuß von 137 660,20 ℳ. Hierbei iſt jedoch zu berückſichtigen, daß dieſe Summe mit dem Wenigerzuſchuß beim Kapitel vI — Krankenanſtalten — in Wechſelbeziehung ſteht, weil das Mehr der bei dieſem Kapital erzielten Einnahmen für Verpflegung von Armenkranken in den ſtädtiſchen Kranken⸗ häuſern eine teilweiſe Deckung der im Kapitel Y geleiſteten Ausgaben darſtellt. Von weiteren Erläu⸗ terungen der im Ordinarium des Hauptetats eingetretenen Abweichungen gegenüber dem Etat wird ab⸗ geſehen, da der gedruckte Jahresabſchluß in überſichtlicher Weiſe alle näheren Einzelheiten erkennen läßt. Aus den Abſchlüſſen der Sonderverwaltungen iſt folgendes hervorzuheben: . Zu C0: Das Ordinarium des Sonderetats Nr. 1 „Kanaliſation“ zeigt ein günſtiges Ergebnis. Als Zuſchuß aus dem Reſervefonds wurden nur 37 245,94 ℳ ſtatt 124 864 . benötigt. Zu E: Das Ordinarium des Sonderetats Nr. 2 „Ladeſtraßen u n d Stätteplatz ſchließt ungünſtiger ab, ſo daß der Zuſchuß aus dem Ordinarium des Hauptetats um 7§ 193,81 ℳ erhöht werden mußte. Der Ausfall hat hauptſächlich ſeinen Grund in der geringeren Pacht für den Stätteplatz infolge ſpäterer Verpachtung. Zu G6: Der Sonderetat Nr. 3„Lagerplatz der Tiefbauverwaltung er⸗ fordert einen Vorſchuß von 9 430,85 ℳ. Dies iſt im weſentlichen auf Ausgaben für Beſchaffung von Materialien über den derzeitigen Vedarf und entſprechende Mindereinnahmen bei den entſprechenden Verkaufspoſitionen zurückzuführen. Der Wert der am Schluſſe des Rechnungsjahres verbliebenen Be⸗ ſtände betrug nämlich 32 418,72 ℳ mehr als veranſchlagt. 4 Zu H: Das Elektrizitätswerk entwickelt ſich fortgeſetzt ſehr gut. Der Ueberſchuß beläuft ſich auf 1 937 896,91 ℳ, d. ſ. 804 696,91 ℳ über den etatsmäßigen Anſchlag und 579 163,01 mehr als der vorjährige Reingewinn. u K: Das Ordinarium des Sonderetats Nr. 5,„ Gasanſtalten hat dem Hauptetat einen Reingewinn von 2 569 302,01 ℳ zugeführt. Der Betrag bleibt zwar hinter dem Voran⸗ ſchlage um 153 797,99 ℳ zurück, hat ſich aber im Vergleich mit den Vorjahren über dem Durchſchnitt gehalten. Der Gewinnausfall iſt im weſentlichen auf unvorherzuſehende Zwiſchenfälle in der Kohlen⸗ lieferung zurückzuführen. Die Beſchaffung der Kohle bereitete beſondere Schwierigkeiten und Mehr⸗ koſten, weil die Schiffahrt infolge Waſſermangels auf lange Zeit unterbrochen war und ferner weil engliſche Kohle infolge des Kohlenarbeiterſtreiks längere Zeit überhaupt nicht zu erlangen geweſen iſt. Die zur Deckung des Bedarfs durch Notankäufe beſchaffte Kohle war, obgleich teurer, weniger ergiebig als die der Vertragslieferanten. Eine Berechnung des gegen den Voranſchlag erzielten niedrigeren Reingewinns iſt beigefügt. Der Unterſchied 4. dem hier errechneten Reingewinn von 2 585 602,01 Mark und dem an den Hauptetat abgeführten Betrage von 2 569 302,01 beruht darauf, daß dem Rein⸗ gewinn vorweg ein Betrag von 16 300 ℳ zur Deckung der vorſchußweiſe gezahlten Teuerungszulagen an Angeſtellte und Arbeiter entnommen worden iſt. Im übrigen wird zu der Berechnung folgendes er⸗ läuternd bemerkt: Veranſchlagt war für eine Gasmenge von je 10 000 chm die Einnahme auf 2 011,1188 ʒ und die Ausgabe auf 1 542,4269 ℳ. Tatſächlich betrug jedoch die Einnahme 2 045,8492 ℳ und die Ausgabe 1 598,2382 ℳ. Die Ausgaben haben ſich demgemäß um 55,8113—34,7304 — 21,0809 erhöht und da⸗ mit den für die im Etat angenommenen 58 100 000 ehm angeſetzten Reingewinn um 122 480,03 ver⸗ ringert. Da nun aber der wirkliche Gasabſatz um 333 512 chm hinter dem Anſchlag zurückgeblieben iſt, verringert ſich die Einnahme und damit der Reingewinn noch um 335 512. 447,6110 — 15 017,89 . 10 000 Seaggan 1 beträgt mithin, wie oben angegeben, 122 480,03 15 017,89 1 0,07 (Bruchpfennige) — 137 497, 4 6 Die in der Tabelle nachgewieſenen Mehrausgaben ſind zum größten Teile auf erhebliche Ab⸗ weichungen bei der Herſtellung von Steinkohlen⸗ und Waſſergas gegen den Voranſchlag zurückzuführen und daher formeller Natur. Z3u R: Der Sonderetat Nr. 9 „Müllbeſeit igung“ hat infolge Mehraufkommens an Gebühren einen um 29 149,88 ℳ geringeren Zuſchuß aus dem Ordinarium des Hauptetats erfordert. Zu 8S: Der Abſchluß des Ordinariums des Sonderetats Nr. 10 Waſſer⸗ werke zeigt auch in dieſem Jahre die günſtige Entwickelung der Werke. Es konnten diesmal von dem Betriebsüberſchuß anſtatt der veranſchlagten 82 556,53 ℳ 271 810,06 ℳ, alſo 189 253,53 d mehr, an das Ertraordinarium zur Erneuerung und Erweiterung der Werke abgeführt werden. 8 Die beim Erxtraordinarium des Hauptetats ſowie bei den einzelnen Sonderetats verblieben Beſtände und Vorſchüſſe ſind in das Rechnungsjahr 1912 übernommen worden. .