— 39 — Fonds zur Inſtandhaltung des Schillertheaters. (Gemäß § 4 des mit der Schillertheater⸗Aktien⸗Geſellſchaft geſchloſſenen Pachtver⸗ trages hat die Stadtgemeinde den Fonds zur Deckung der Koſten der Inſtandhaltung des Grundſtücks nebſt Theater und Zubehör gebildet, der in ihrem Eigentum verbleibt und dem am Ende eines jeden Pachtjahres ein Beitrag von 2000 ℳ zuzuführen iſt. Die Zinſen wachſen dem Fonds zu. Am Schluſſe des Berichtsjahres beſtand der Fonds aus: 4) 4 prozentigen Preußiſchen Schatzanweiſungen über .. . 3000,.— ℳ b) 4 prozentigen Preußiſchen konſ. Staatsanleihen überr . . 2000— „ c) dem Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 115 738 über 1.— „ zuſammen 5 001,.— ℳ Baukoſtentilgungsfonds für das Gebäude des Schiedsgerichts für Arbeiterverſicherung. Nach § 16 des mit den Schiedsgerichten für Arbeiterverſicherung des Stadt⸗ kreiſes Berlin und des Regierungsbezirks Potsdam abgeſchloſſenen Vertrags über Vermietung des ſtädtiſchen Grundſtücks Berliner Straße 11/12 hat die Mieterin als Entgelt für die Wertminderung des Gebäudes an die Stadt jährliche Beträge zu zahlen, aus denen ein be⸗ ſonderer ſtädtiſcher Fonds zu bilden iſt. Die Zinſen des angelegten Kapitals wachſen dem Fonds zu. Am Schluſſe des Rechnungsjahres 1911 umfaßte der Beſtand ein verzinsliches Bauguthaben bei der Stadthauptkaſſe von 2430,43 ℳ. Sparkaſſenüberſchußfonds. Nach § 33 Abſ. 5 der Satzung der Sparkaſſe der Stadt Charlottenburg ſind dem Reſervefonds, ſolange er noch nicht 5% der Geſamteinlagen erreicht, zwei Drittel der Jahresüberſchüſſe der Kaſſe ſowie ſeine eigenen Zinſen unverkürzt zuzuführen. Das letzte Drittel der Jahresüberſchüſſe kann mit Genehmigung der Aufſichtsbehörde zu außerordent⸗ lichen kommunalen Bedürfniſſen der Stadtgemeinde verwendet werden. Tritt eine ſofortige Verwendung nicht ein, ſo können nach Abſ. 10 a. a. O. derartige Überſchüſſe mit Ge⸗ nehmigung des Regierungspräſidenten zu einem Überſchußfonds angeſammelt werden. Am Schluſſe des Rechnungsjahres 1911 iſt der Stadtgemeinde erſtmalig ein Ueberſchuß von 14 243,77 ℳ überwieſen und in ein auf den Namen der Stadt Charlottenburg lautendes Sparkaſſenbuch (Nr. 127 758) eingetragen. Eine Verwendung dieſes Betrages iſt zunächſt nicht beabſichtigt. Straßenregulierungsfonds. Laut Gemeindebeſchluß iſt vom Rechnungsjahre 1905 ab aus den noch rückſtändigen Anliegerbeiträgen für Straßen im Neubaufalle ein Straßenregulierungsfonds zu bilden und anzuſammeln, aus welchen die Auslagen für zukünftige Regulierungen nicht hiſtoriſcher Straßen beſtritten werden ſollen. Seit Beſtehen des Fonds ſind dieſem insgeſamt 5 041 930,28 %ℳ als Einnahme zugeführt worden, die Geſamtausgaben des Fonds für Straßenregulierungen betrugen jedoch 18 039 194,34 ℳ, weshalb eine Anlegung verfügbarer Gelder nicht erfolgen konnte. Reſervefonds der Kanaliſations⸗Verwaltung. Derſelbe dient zur Beſtreitung außergewöhnlicher Ausgaben des Ordinariums des Kanaliſationsetats. Den Grundſtock des Fonds bildet die von den Gemeinden Wilmersdorf, Schmargendorf und der Villenkolonie Grunewald für den Anſchluß an die Charlottenburger Kanaliſation gezahlte Entſchädigung von zuſammen 160 000 ℳ, welche im Mai 1895 in Preußiſchen Konſols angelegt wurde. Dem Fonds ſind beſtimmungsgemäß die Überſchüſſe aus dem Ordinarium des Kanaliſationsetats zuzuführen. Im Rechnungsjahre 1911 wurden zur Deckung des Fehlbetrages des Ordinariums des Kanaliſationsetats für 1910 Preußiſche konſ. Staat sanleihen im Nennwerte von §0 600 ℳ dem Fonds entnommen und 23.25 ℳ vom Sparkaſſenguthaben abgehoben. Durch Verkauf von Charlottenburger Stadtanleihen von 1907 im Nennberrage von 74 700 ℳ wurde dagegen ein Erlös von 74 991,33 ℳ er⸗ zielt, der zinsbare Anlegung bei der Stadthauprkaſſe fand. Insgeſamt hat ſich der Beſtand des Fonds um 80 331,92 ℳ auf 625 194,65 ℳ vermindert.