—. 244 — u) Die Anleihe iſt in einer Summe zu begeben und je nach Wahl der ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften mit 3, 3½ oder 4% zu verzinſen. ) Der Tilgungsſatz für die Anleihe wird auf 14% des Schuldkapitals zuzüglich der er⸗ ſparten Zinſen feſtgeſetzt. c) Die Tilgung der Anleihe äteſtens 2 Jahre nach erfolgter Begebu u 4 1 2 Der . 7 1. 1. geren Lugna c988 1 441.4 im Umlauf befindlichen Anleiheſcheine iſt auf 10 Jahre von der Begebung ab auszuſchließen. 4) Die Anleihe iſt in folgenden Abſchnitten zu begeben: 473 Stück je 5000 ℳ — 2 365 000 ℳ 526 „ 2000 „ — 1 052 000⸗ 1053 „ „ 1000 „ — 1 053 000 „ 10533, 500, — 526 500 „ 1053⸗, , 200, — 210 600 „ 529 „ „ 100, — 52 900, zuſammen 5 260 000 ℳ Dieſer Beſchluß wurde vom Bezirksausſchuß in Potsdam unterm 11. Juli 1911 genehmigt. Von den Herren Miniſtern des Innern und der Finanzen wurde indeſſen für die Genehmigung zur Ausgabe von Inhaberpapieren zur Bedingung geſtellt, daß die Til⸗ gung der Anleihe ſpäteſtens mit dem 1. April des auf die Begebung folgenden Jahres zu be⸗ ginnen habe. Nachdem ſich die ſtädtiſchen Körperſchaften dieſer Bedingung durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 7./20. September 1911 unterworfen hatten, erfolgte die Genehmigung durch Miniſterial⸗Erlaß vom 17. November 1911, der in Nr. 279 des „Deutſchen Reichs⸗ und Königlich Preußiſchen Staatsanzeigers“ vom 27. November 1911 veröffentlicht wurde. Begebung der Opernhausanleihe. — Anleihe von 1911. — Laut Gemeindebeſchluß vom 27. November 1911 wurde von der in Höhe von 5 260 000 ℳ genehmigten Anleihe von 1911 ein Betrag von 4 470 700 ℳ unter Feſtſetzung des Zinsfußes auf 4 % zum Kurſe von 100,08 % freihändig an ein unter Führung der Deutſchen Bank ſtehendes Bankkonſortium begeben. Hierbei wurde eine gegen den feſtge⸗ ſetzten Tilgungsplan verſtärkte Tilgung oder Geſamtkündigung, ſowie Tilgung durch Ver⸗ loſung auf 10 Jahre ausgeſchloſſen. Zu dieſem Zweck blieb ein der Tilgungsſumme auf 10 Jahre gleichkommender Betrag von 789 300 ℳ unbegeben. Die Rückverzinſung für von der Stadt nicht abgehobene Anleihebeträge wurde mit dem Bankkonſortium auf 4 , vereinbart. Die Anleihe iſt an der Berliner Börſe unter Befreiung vom Proſpektzwange eingeführt. Den Druck der Anleihe⸗ und Zinsſcheine hat die Reichsdruckerei hergeſtellt. Die Anleihevaluta iſt voll abgehoben. Die Tilgung der Anleihe erfolgt mittels Ausloſung oder Ankaufs und + endigt ſpäteſtens im Jahre 1949. Aufnahme einer Anleihe für verſchiedene Zwecke — Anleihe von 1912. 19.¾26. Mai / 2./23. Juni / 7. Juli 29. Juni 1910 Die ſtädtiſchen Körperſchaften hatten unterm wie folgt, beſchloſſen: 1. Es iſt eine neue Auleihe von 42 500 000 ℳ durch Ausgabe von Inhaberpapieren (Stadtanleiheſcheinen) aufzunehmen, die wie folgt zu verwenden iſt: A. zur Ergänzung der Mittel für bereits in früheren Anleihen vor⸗ geſehene Zwecke, und zwar: 1. Bau höherer Lehranſtalten für die weibliche JIugend: a) Neubau der Sophie⸗Charlotte⸗Schule mit Frauenſchule.. 240 000 ℳ b) Neubau der IV. höheren Mädchenſchule mit Aufban.. 420 000 Straßenbauten: a) Freilegung der KaiſerinAuguſta⸗Allee. b) Freilegung und Regulierung des Charlottenburger Ufers in der Nähe der Dovebrücke 1⁰ 110 000 ℳ— — 142200 2 zuſammen 250 00 ℳ worauf die Erſparniſſe bei der Freilegung der Harden⸗ bergſtraße (1899 er Anleihe) mit. 250 000 ℳ anzurechnen ſind. 3. Brückenbauten: a) Marchbrückfe , 180 000 „ bd Ggartottenburger Grücke „ 69 500 e) Arücke im Zuge der verlängerten Knobelsdorffſtraßce 50 000 „ d, Brücke im Zuge des Königsweges und der Reuen Kantſtraßce. 155 000,