4. Krankenhausbauten: 4) Krankenhaus ſur Genurtshuſee... 1035 000 b) Bergrößerung des Pavillons für Kranke 1. und 11. Klaſſe von 28 auf Aettet . : . 160 000 „ () Bau von 2 Häuſern für Leichtkranke und Geneſende an Stelle eines Pavillons für äußerlich kranke Mnnneree 52 000 „ 5. Erweiterung des Rathauſes. . r . 218090%. „ 4Botebucherceee....... 349900 7. Tuberkuloſenanſtalt auf dem Waldgelände von Beetz⸗Sommerfeld 900 000 „ B. für den Ausbau, die Erweiterung und Erneuerung bereits vorhandener Einrichtungen: 1. Für Zwecke des öffentlichen Löſch⸗ und Ladeverkehrs: a) Ausbau der Ladeſtraßen. 500 000 „ 5) Herſtellung eines Stätteplates % . . 4 , 1040% „ 2. Ausban der Kanalfati...... 24136 200 , 3. Ausbau der Gaswakfceece..... 300000 „ 4. Ausbau der Waſſerwerke. 2530000 „ 5. Ausbau des Elektrizitätswerkes. 22000 000 „ C. für folgende neue Zwecke: 1. Straßenbauten: a) Unterführung u. Regulierung d. Windſcheidſtraße unter dem Eiſenbahnkörper 655 000 „ v) Unterführung u Regulierung d. Keplerſtraße unter dem Eiſenbahntörper 401 000 „ c) Herſtellung einer Verbindungsſtraße zwiſchen Sophie⸗Charlotten⸗Straße und Tegeler Weg nebſt Brücke über die Spree und Rampe 1 951 800 abzüglich der Erſparniſſe bei Freilegung und Regulierung 23 der Tegeler Weges aut..... 290000 1 661 800 „ d) Freilegung der Platanenallee zwiſchen Ahorn⸗ und Kaſtamenallee 500 000 „ 2. Brückenbauten: a) Neubau der Caprivibrücke im Zuge der Spreeſtraße b) Neubau je einer Brücke über den neuen Verbindungskanal und über die Spree am Platze 0 780 000 „ 1 392 000 ) Neubau einer Trücke über die Spree im Zuge der Pascalſtraße . . 858 000 „ 3. Erweiterung des Krankenhauſes Weſtend... 275000 „ 4. Neubau einer Waldſchule (unter Benutzung der Steinthal⸗Stiftung) .. 230 000 „ 5 Erwerb des ſüdlich des Berlin⸗Spandauer Schiffahrtskanals belegenen Teiles Rer. Däckeritwiefen.,.„ . 600 900 „ 6. Zuſchuß zum Ban einer Untergrundbahn zwiſchen Wittenbergplatz und Kurfürſtendanm (Ecke Uhlandſtraß. 2300000 „ 7. Bau einer Untergrundbahn zwiſchen Wilhelm⸗ und Guſtav⸗Adolf⸗Platz . 4 130 0(00 „ §. Erwerb eines Baublocks zwiſchen Königsweg und Lietzenſee .1500 000 „ 9. Anlegung eines Gemeindefriedhofes einſchl. Baulichkeiten.. . 3 000 000, D. Ergänzung der Mittel des Grundſtückserwerbsſonds ... 5.202900 „ E. Zur Deckung des Ausfalls an Kursverluſten bei der 1. Abteilung der 1908 er Anleihe 314 000 „ F. Zur Errichtung einer Badeanſtalt. 2 4. 2 000 000 „⸗ zuſammen 42 500 000 % II. Die Tilgung der Geſamtanleihe oder jeder Anleihe-Abteilung hat 2 Jahre nach erfolgter Be⸗ gebung zu beginnen. III. Der Tilaungsſatz für die Geſamtanleihe wird auf 2% des Schuldkapitals zuzüglich der erſparten Zinſen feſtgeſetzt. IV. Der Vorbehalt einer verſtärkten Tilgung oder vollſtändigen Aufkündigung der in Umlauf be⸗ findlichen Anleiheſcheine iſt auf 10 Jahre von der Begebung ab auszuſchließen. V. Jede Million der g%, . iſt in folgenden Abſchnitten zu begeben: 90 Stücke je 5000 450 000 ℳ 40% , 2008 %, ,; , 200009. A , , . , e ee , e ce, 209. e , ,, 09, 240 % ,, e e , e , , . , 400 % , A0 , , e, e e, e, , e, 150% 500 7 Die unterm 28. Juli 1910 nachgeſuchte Genehmigung der Auleihe wurde erſt nach langwierigen Verhandlungen, bei denen insbeſondere die Erhebung der Gemeindeeinkommenſteuer in Höhe von 110 % der Staatseinkommenſteuer in Frage kam, vom Bezirksausſchuß in Potsdam am 11. Mai 1911 erteilt. Abweichend von den Gemeindebeſchlüſſen wurde hierbei eine Tilgung mit 4 % des Anleihekapitals zuzüglich der erſparten Zinſen gefordert und feſtgeſetzt, daß die Tilgung mit dem Rechnungsjahre zu beginnen habe, das auf das Jahr folgt, in dem die Anleihe begeben wird. Der Bezirksausſchuß behielt ſich vor, für die Anleihe oder für Teilemiſſtonen derſelben einen geringen, mindeſtens 2% betragenden Tilgungsſatz zu genehmigen, wenn die Stadtgemeinde ſich ver⸗ pflichtete, die dadurch erſparten Jahresausgaben zur Schaffung und Speiſung von Sammelfonds für genau zu bezeichnende kommunale Aufgaben zu verwenden. Dieſe Fonds müſſen ſolchen Zwecken dienen, für welche nach den jeweilig geltenden miniſteriellen Anweiſungen Anleihen genehmigt werden dürfen. — Entſprechend einem auf Gemeindebeſchluß vom 24. Mai geſtellten Antrage ergänzte bzw. änderte der Bezirksausſchuß den Genehmigungsbeſchluß am 22. Auguſt 1911 dahin, daß die? ilgung der Anleihe mit 2 % ſtatt mit 4% zu erfolgen habe, wenn mit dem Rechnungsjahre, das auf das Jahr fulgt. in dem die Emiſſion der Anleihe beginnt, unter Weiterpflege der beſtehenden Fonds, 2% des emittierten Anleihebetrages zur Schaffung von Sammelfonds für beſtimmte Zwecke verwendet werden. Außerdem wurde nachgelaſſen, daß die Tilgung mit dem 2. Jahre nach Begebung einer jeden Anleiheabteilung beginnen dürfte. Mit Allerhöchſter Ermächtigung wurde ſodann die miniſterielle Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverſchreibungen auf den Inhaber in Abteilungen bis zum Geſamtbetrage von 42 500 000 ℳ am 20. November 1911 erteilt. Die Genehmigungsurkunde wurde in Nr. 294 des Deutſchen Reichs⸗ und Königlich Preußiſchen Staatsanzeigers vom 14. Dezember 1911 veröffentlicht.