— 69 Die ſachverſtändige Begutachtung der Grundſtückswerte liegt nach einer Verein⸗ barung mit der Königlichen Regierung zu Potsdam dem hieſigen Kataſter⸗Kontrolleur ob, wofür im Berichtsjahre insgeſamt 1890 ℳ gezahlt werden mußten. Ausfälle ſind nicht entſtanden. Der Reſtbetrag am Jahresſchluß ſtellt ſich auf 86 537.62 ℳ, wovon auf das Rechnungsjahr 1910: 13 061,92 ℳ und auf frühere Jahre 479,76 %ℳ entfallen. Strafen waren nicht zu verhängen. Mit der Grundſteuer zuſammen erfolgt die Veranlagung der Kanali fa⸗ tionsgebühr und der Müllabf uhrgebühr. Das Veranlagungsſoll der erſteren betrug 1 062 948,45 %ℳ, das der letzteren 606 887,10 ℳ. Umſatzſteuer. Die Umſatzſteuer betrug wie bisher 1% des Wertes beim Umſatz bebauter und 2% beim Umſatz unbebauter Grundſtücke. Die Umſätze und Einnahmen dar⸗ aus ſind folgende geweſen: Umſatz an Grundſtücken Geſamtpreis für die 2 1 1 Soll⸗ im Zwangs⸗ durch Kauf im Zwangs⸗ Steuerjahr ver⸗ und Tauſch verfahren Einahme durch Kauf ſteigerungs⸗ durch Tauſch in Summa erworbenen Grundſtücke verfahren % %4 L 4 1906 607 52 2 661 137 667 585 14 738 947 1 943 775 28 1907 477 104 — 581 113 405 432 24 144 338 1 715 145 69 1908 458 100 1 559 91 607 834 23 246 433 1 376 311 72 1909 695 247 — 772 118 827 388 20 575 986 1 980 510 47 1910 418 81 3 502 103 684 974 14 348 057 1 501 633 46 1911 314 70 1 385 68 899 445 20 262 635 1 104 966 14 Der weitere Rückgang im Umſatz der Grundſtücke iſt nicht nur auf die Einführung der Zuwachsſteuer, ſondern auch auf die allgemein ungünſtige Lage des Grundſtücksmarktes zurückgegangen. Die Einſprüche gegen die Veranlagungen ſind von 42 auf 23 zurückgegangen, nur 5 davon hatten Erfolg. Klagen im Verwaltungsſtreiwerfahren wurden 12 erhoben, von denen 4 als begründet anerkannt wurden. In Reſt geblieben ſind am Schluß des Steuerjahres 123 203,34 ℳ. gegen 115 650,34 %ℳ im Steuerjahre 1910. Strafen brauchten nur in einzelnen Fällen ausgeſprochen werden. Gemeinde⸗Wertzuwachsſteuer. Auf Grund der ſtädtiſchen Steuerordnung ſind im Rechnungsjahr 1911 noch zum Soll geſtellt worden 252 406,62 ℳ. Hierauf ſind bis zum Jahresſchluß eingegangen 244 649,19 ℳ, ſo daß in Reſt verbleiben 7 757,43 . Von dem auf 220 795,74 ℳ berichtigten Reſtenſoll des Rechnungsjahres 1910 ſind im Berichtsjahre 91 072,33 ℳ eingegangen, ſo daß noch ein Reſt von 129 723,41 ℳD ver⸗ bleibt, der hauptſächlich auf bewilligte Stundungen infolge ſchwebender Klagen zurückzuführen iſt. Es wurden 25 Einſprüch e erhoben, von denen 11 als begründet anerkannt worden ſind. Von den 13 Klagen ſind 2 als unbegründet zurückgewieſen worden; wegen der übrigen ſtehen die Entſcheidungen noch aus. In einigen Fällen iſt die Gültigkeit der Steuerordnung im Reviſionswege angefochten worden. Das Oberverwaltungsgericht hat aber die Steuerordnung in ihren weſentlichen Be⸗ ſtimmungen für gültig erklärt. Reichs⸗Wertzuwachsſteuer Die auf Grund des Reichsgeſetzes vom 14. Februar 1911 im Berichtsjahr veranlagte Steuer beträgt 477 963,83 .. Davon entfallen auf die Stadtgemeinde 45 %V0 Bis zum Jahresſchluß waren eingegangen . 259 996,91 ℳ Hiervon erhielt die Stadtgemeinde 40 % 103 998,76 ℳ Außerdem für Erhebung und Verwaltung der 2 2 12 99985 Steuer 5 % zuſammen 116 998,61, Mithin verbleiben in Reſt 98 085,11 ℳ 215 083,72