— 68 — Hiernach würden alſo, ſofern ſich die Vorausſetzungen des etatsmäßigen Voranſchlages bei allen übrigen Etatsſtellen erfüllt hätten, bei den Ausgaben für Kohlen eine Etats⸗ überſchreitung in Höhe von 205 304,75 ℳ eingetreten und der Reingewinn um die gleiche Summe gegen den Voranſchlag zurückgeblieben ſein. Dies iſt jedoch tatſächlich nicht der Fall; denn die Mehrausgaben für Kohlen betragen gegen die Etatsſummen nur 92 131,37 ℳ und der Reingewinn iſt gegen den Voranſchlag nur um 137 497,99 ℳ zurückgeblieben. Der Unterſchied erklärt ſich daraus, daß nicht, wie veranſchlagt war, 51 130 000, ſondern infolge Kohlenmangels nur 48 917 028 ehm Steinkohlengas, anderſeits aber anſtatt wie veranſchlagt war, nicht 6 970 000 ebhm ſondern 8 847 460 ehm Waſſergas erzeugt worden ſind. Die Mehrerzeugung von Waſſergas führte naturgemäß zu Uberſchreitungen der Etatsanſätze beim Abſchnitt „Waſſergasanlage“ für Gasöl, Koks und Betriebsarbeiter⸗ löhne uſw. Kurzum, die unvorhergeſehenen Verhältniſſe zwangen die Verwaltung, von dem Wirtſchaftsplane ganz erheblich abzuweichen. Die Folgen zeigen ſich durch eine Reihe von Mehreinnahmen ſowohl als auch von Mehrausgaben gegen den Etat. Wie ſich die Einnahmen und die Ausgaben im einzelnen zu den etatsmäßigen Vor⸗ anſchlägen einerſeits und zu den Ergebniſſen aus früheren Jahren anderſeits geſtaltet haben, iſt: aus der nachfolgenden „Erläuterung“ und der dazugehörigen „Berechnung“ der Abweichungen gegen den etatsmäßigen Voranſchlag, aus der am Schluſſe des Berichts befindlichen „Berechnungen der Selbſtkoſten des Gaſes“ zu erſehen. Erläuterung der Abweichungen der Einnahmen und der Ausgaben, ſowie des gegen den etatsmäßigen Voranſchlag erzielten niedrigeren Reingewinns. Laut Etat war angenommen, daß 58 100 000 ebm Gas hergeſtellt und abgeſetzt werden würden. Unter dieſer Vorausſetzung waren: für je 10 000 ebm auf a) die Einnahme auf . . 11 684 600,00 ℳ 2011,1188 ℳ b) die Ausgaben auf .. 8 961 500,00 „ 1 542,4269 c) der Reingewinn auf. . 2 723 100,00 ℳ 468,6919 ℳ veranſchlagt. Die Gaserzeugung hat aber nur 57 764 488 ehm, alſo 335 512 ehm weniger betragen. Unter der Vorausſetzung, daß ſich die Einnahmen und Ausgaben in ihren Verhältniſſen zum Umfange der Leiſtungen genau in den Grenzen des Voranſchlages gehalten hätten, ſo folgert ſich aus dem geringeren Gasabſatz ein Gewinnausfall von 468,6919. 335 512 2 — 10 000 15 725,18 ℳ Das Verhältnis zum Voranſchlage iſt hinſichtlich der Einnahmen und der Ausgaben tatſächlich aber abgewichen, und zwar haben: a) die Ausgaben für je 10 000 ebm Gas nicht 1 542,4269 ſondern 1 598,2382, alſo 55,8113 ℳ mehr betragen, mithin iſt für die 57 764 488 ehm erzeugtes Gas gegen den Voranſchlag eine Mehrausgade vvaaaann entſtanden. Aus dieſen beiden Faktoren würde der Reingewinn gegen den Voranſchlag u«mm 338116,39 ℳ zurückgeblieben ſein. Es haben aber: b) die Einnahmen für je 10 000 ebhm Gas nicht 2 011,1188 ſondern 2 045,8492, alſo 34,7304 ℳ mehr betragen als nach dem Etat; für die erzeugten 57 764 488 ehm Gas ſind ſomit mehr vereinnahmt . 322 391,12 eeee e, bleiben 137 497,92 dJ Hierzu Differenz, die in der Berechnung durch Abrundung von Bruchpfennigen eutſtanden iſttt 200228 ergibt die Summe des Gewinnausfalls gegen den Voranſchlag von 137 497,99 ℳ. Nähere Einzelheiten ſind aus der nachſtehenden Berechnung erſichtlich. 3 — 7 2 2