— 94 — Die Reinigung und Spülung der Leitungen aller 3 Entwäſſerungsgebiete erfolgte durch 5 Spültolonnen zu je 4 Mann (1 Kolonnenführer und 3 Kanalarbeiter), die durch einen Betriebsauf⸗ ſeher überwacht wurden. Zeitweilig wurden einzelne Hilfsarbeiter eingeſtellt. An feſten Rückſtänden wurden aus den Kanälen und Sandfängen 714 chm (im Vorjahr 670 chm) gefördert; für die Spülung waren 71 243 chm Reinwaſſer (im Vorjahre 63 378 ehm er⸗ forderlich. Hausentwäſſerung. Am 1. Juli 1911 iſt für die Herſtellung der Grundſtücks⸗Ent⸗ und Bewäſſerungsanlagen unter gleichzeitiger Aufhebung der bis dahin gültigen Polizei⸗Ver⸗ ordnung vom 20. Juni 1885 die Polizei⸗Verordnung vom 31. Dezember 1910 in Wirk⸗ ſamkeit getreten. Gleichzeitig wurde die Polizei⸗Verordnung vom 30. Januar 1906 außer Wirkſam⸗ keit geſetzt, da die neue Verordnung in § 37 dieſelben Beſtimmungen betr. die Reinhaltung der Zuflußleitungen enthält wie die ältere Verordnung von 1906. Im Charlottenburger Anſchlußgebiet ſind im Berichtsjahre 349 Entwäſſerungsentwürfe polizeilich geprüft und genehmigt worden. In Bezug auf die beſtimmungsmäßige Ausführung ſind 243 Ent⸗ und Bewäſſerungsanlagen örtlich geprüft und abgenommen, davon 124 in Neubauten, 37 größeren und 82 kleineren Umfanges. Außer⸗ dem haben § Beſichtigungen auf Grundſtücken ſtattgefunden, (wegen Verſtopfung in der Hauptableitung uſw.). Am 31. März 1911 entſprachen bereits 3770 Ent⸗ und Bewäſſerungsanlagen den Be⸗ ſtimmungen im § 37 der Polizei⸗Verordnung vom 31. Dezember 1910, betr. Reinhaltung der Zuflußleitung. Im Berichtsjahre wurden 155 Anlagen in Uebereinſtimmung mit dieſen Vorſchriften gebracht. Hierzu kommen noch die im Berichtsjahre in Neubauten abge⸗ nommenen 124 Ent⸗ und Bewäſſerungsanlagen, ſo daß am 31. März 1912 die Ent⸗ und Be⸗ wäſſerungsanlagen auf insgeſamt 4049 Grundſtücken den Beſtimmungen im § 37 der Po⸗ lizeiverordnung vom 31. Dezember 1910 entſprachen. Da am 31. März 1912 im Ganzen 4144 Grundſtücke im Anſchluß an die Kanaliſation entwäſſerten, von dieſen, wie erwähnt, 4049 in bezug auf die Ent⸗ und Bewäſſerungsanlagen den Beſtimmungen über die Rein⸗ haltung der Zuflußleitungen bereits entſprachen und in der Zahl von 4144 etwa 41 Grund⸗ ſtücke enthalten ſind, die am Ende des Berichtsjahres mit Neubauten beſetzt wurden, ſo ergibt ſich, das im Ganzen noch 54 Grundſtücke vorhanden ſind, deren Ent⸗ und Bewäſſerungsan⸗ lagen noch nicht den Vorſchriften über die Reinhaltung der Zuflußleitungen entſprechen. Beim Anſchluß der Grundſtücke uſw. an die Leitungen der Stadtent⸗ wäſſernung wurden im Berichtsjahre nachſtehender Zuſammenſtellung Arbeiten ausgeführt. Anzahl der Grundſtücke Erläuterung im Entwäſſerungsgebiet 1 11 III 4) neu angeſchloſſenn..... 42 29 33 b) angeſchloſſen geweſen, zum wiederholten Male angeſchloſen. 1 1 K ) von der Stadtentwäſſerung abgeſchnittene Hausanſchlußleitungen. 13 K — d) mit einem weiteren Hausanſchluß verſehen..„ 2 N 1 e) Beränderungen an den Anſchlußleitungen bezw. Herſtellen u. Abſchneiden von Regenrohranſchlußleitungen. 10 . 2 1) Reparaturen an Anſchlußleiiungen — 1 g) Verlängerungen von Stutzen und Gabeln.— 18 9 11 zuſammen 86 36 47 Die im Anſchluß an die Kanaliſation entwäſſernden Grundſtücke nach der Art ihrer Benutzung: Anzahl der Grundſtücke im Entwäſſerungsgebiet 1 11 1I1 Bedüfnis⸗ und Abortanſtaltennn.... 21 1 3 Kichen„ 4 1 —— Städt. Schulgrundſtükfee 25 2 1 Stadtbahnbögen 13 — — Stadtbahn⸗ und Untergrundbahngfe 11 1 2 41 Kaſernanen 2 1 N Theater und Gerichte 5 K 1 Milchhallen, Fahrkartenhäuschen u. dergllkl 7 1 2 Unbewohnte Grundſtücke verſch. AÄrtt 16 5 5 Bewohnte Grundſtücke..... 3490 337 188 Am 1. April 1912 waren angeſchloſſene Grundſtücke. 3594 349 201