— 112 — 103 Handwerker beantragten die Weiterverleihung der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen; den Anträgen wurde ſtatlgegeben in 90 Fällen bei Handweriern, welche vor dent 1. Ok⸗ toler 1903 länger als 5 Jahre, und in 6 Fällen bei Handwerkern, welche weniger als 5 Jahre mit der Befugnis tätig geweſen ſind. In einem Fallc wurde di« Befugnis durch die höhere Verwaltungs⸗ behörde verliehen, 6 Anträge wurden abgelehnt. In 7 (1910: 5, 1909: 8) Fällen waren Streitigkeiten auf Grund der Gewerbeordnung zu entſcheiden. Hiervon betrafen 2 die Beitragspflicht, 1 die Aufnahme, 2 die Wahlen zu den Innungs⸗ ämtern und 2 ſonſtige Fälle. Durch förmliche Entſcheidung wurden 2, durch Vorbeſcheid 1 und durch Zurücknahme bäw. auf andere Weiſe 3 Fälle erledigt. Ein Streitfall ſchwebt noch. 2. Die Handwerkskammer in Berlin. Die Veranlagung zu den Handwerkskammerkoſten erfolgte auch im Rech⸗ nungsjahre 1911 nach der Anordnung des Herrn Oberpräſidenten vom 25. April 1908 — A. Bl. 1908 S. 215 — nach Maßgabe der ſtaatlich veranlagten Gewerbeſteuer der ſelbſtändigen Handwerker, ſoweit ſie auf dem Ertrage des Handwerks beruht. Da 11 % (1910: 12 %) der Gewerbeſteuer zur Erhebung gelangten, betrug der auf den Stadtkreis Charlottenburg entfallende Betrag 8943,66 ℳ (1910: 9351,36 %ℳ). Dieſe von der Stadtgemeinde gezahlte Summe wurde wie bisher auf die einzelnen Handwerksbetriebe umgelegt. Durch Erlaß des Herrn Oberpräſidenten ſind infolge Einſpruchs gegen die Heranziehung 19 (1910: 13) Be⸗ triebe von der Zahlung der Koſten befreit worden, weil keine handwerksmäßigen Betriebe vorlagen. 153 (1910: 112) Betriebe waren zu Unrecht herangezogen worden; die hierdurch an die Handwerkskammer zuviel abgeführten Beträge wurden zurückerſtattet. Auf Antrag der Handwerkskammer wurden auf Grund des § 103 n Abſatz 2 der Reichsgewerbe⸗Ordnung wegen Zuwiderhandlung gegen die Vorſchriften der Handwerkskammer zur Regelung des Lehr⸗ lingsweſens in Handwerksbetrieben in 4 Fällen Geldſtrafen von 5 und 10 ℳ feſtgeſetzt. 3. Die Handelskammer in Berlin. Charlottenburg gehört zum Bezirk der Berliner Handelskammer, und zwar werden die Liſten der Wahlberechtigten für die Stadtkreiſe Charlottenburg und Schöneberg gemein⸗ ſchaftlich aufgeſtellt. Der Bezirk war im Berichtsjahr durch die Kaufleute Stadtrat Caſſirer⸗ Charlottenburg, Stadtverordneter D. Frentzel⸗ Charlottenburg und Michalski⸗ Schöneberg, der nach Ablauf ſeiner Wahlperiode 1911 wieder gewählt wurde, vertreten. Die Erhebung der Handelskammerbeiträge erfolgt unmittelbar durch die Handels⸗ kammer, jedoch hat der Regierungspräſident auf Anſuchen derſelben den Magiſtrat mit Wahr⸗ nehmung der Obliegenheiten als Vollſtreckungsbehörde für die Beitreibung rückſtändiger Han⸗ delskammerbeiträge im hieſigen Stadtkreiſe betraut. 4. Die Märkte. Die Pferdemärkte fanden im Berichtsjahre am 11. April, 9. Mai, 27. Juni, 11. Juli, 8. Auguſt, 12. September, 24. Oktober, 14. November, 12. Dezember 1911 und 12. März 1912 auf dem Marktplatz am Königsdamm ſtatt. Die Kram⸗ (Jahr⸗) Märkte wurden am 13. Juni, 10. Oktober 1911 und 5. März 1912 abgehalten; ſie erfreuten ſich eines regen Zuſpruchs ſowohl ſeitens der Händler, als auch der Käufer. Die Wochen märkte wurden örtlich und zeitlich wie im Vorjahre abgehalten. Die Verkaufsſtände waren zum größten Teil monatweiſe an die Händler vermietet. Es gingen im Berichtsjahre 290 Geſuche um Zuweiſung von Marktſtänden ein; viele frühere Be⸗ werbungsgeſuche wurden auf die alljährlich im Dezember ergehende öffentliche Be⸗ kanntmachung hin erneuert. 369 Händler gaben ihre Marktſtände auf; an deren Stelle wurden 586 andere einberufen, von denen 217 der Einberufung keine Folge leiſteten und dem⸗ zufolge in den Bewerberliſten geſtrichen wurden. Altere Standinhaber rückten bei Freiwerden beſſer gelegener Verkaufsſtände auf ihren Antrag und nach Maßgabe ihres Marktalters in dieſe ein. Außerdem beſuchten noch viele ſogenannte fliegende Händler die Wochenmärkte, die auf den Tagesſtänden und unbenutzten oder zeitweiſe freien Monatsſtänden untergebracht wurden. Angaben über die Zahl der auf den Pferdemärkten aufgetriebenen Pferde, ſowie 0 4 44 der Händler, die die Wochen⸗ und Krammärkte beſucht haben, enthält Ab⸗ ſchnitt IX, 8. 5. Das ſtädtiſche Eichamt. Im Rechnungsjahre 1911 ſind im Eichamt folgende Gegenſtände zur eichamtlichen Behandlung eingeliefert worden.