— 122 — I1. Rechtspflege, Militärangelegenheiten, Polizei. 1. Das Gewerbegericht. (Das Gewerbegericht giebt einen Sonderbericht heraus, auf den hier verwieſen wird). Vorſitzender iſt Magiſtratsrat Dr. Landsberger. Stellvertreter des Vorſitzenden ſind die Magiſtratsaſſeſſoren Dr. Stolze, Wimmel und Lerche. Die Zahl der Beiſitzer beträgt 36, und zwar zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 2 Arbeit⸗ nehmer⸗Beiſitzer ſchieden im Laufe des Berichtsjahres aus, weil ſie ihren Wohnort in Orte außerhalb des Bezirks des Gerichts gelegt haben. Die Zahl der im Berichtsjahr anhängig gemachten Streitſachen betrug 1620 (gegen 1602 im Jahre 1910). Aus dem Vorjahr unerledigt übernommen waren: 18 (40) Streitſachen. Dazu kommen noch etwa 300 Streitfälle, in denen durch die Gerichts⸗ ſchreiber mit Benutzung des Fernſprechers außergerichtlich zwiſchen den Parteien eine Einigung vermittelt wurde. Eine noch größere Zahl offenbar unbegründeter, ſachlich oder örtlich unzuſtändiger Streitſachen wurde ſofort durch entſprechende Belehrung der Kläger erledigt. Der Stand der Streitſachen während der letzten 5 Jahre war folgender: Dah⸗:. 49044 1908 1909 1910 1911 Klagen. 1502 1539 1704 1602 1620 Die Zahl der Streitſachen hat ſonach im Berichtsjahr wieder zugenommen. Immer wieder muß darauf hingewieſen werden, daß eine erhebliche Anzahl von Klagen ſich vermeiden ließe, wenn die Arbeitgeber in den Gewerbebetrieben, wo noch keine Tarifverträge gelten, ſich entſchließen würden, gedruckte Dienſtverträge (Arbeits⸗ zettel) mit klaren, dem Geſetz entſprechenden Beſtimmungen über Kündigungs⸗ und Arbeits⸗ bedingungen bei Abſchluß der Verträge mit ihren Angeſtellten zu verwenden. Auch Streitigkeiten wegen Zurückbehaltung der Arbeitspapiere müßten vermieden werden können. Nach der Reichsverſicherungsordnung (§ 1425) darf die In validenquit⸗ tungskarte wider den Willen des Inhabers von den Arbeitgebern nicht zurück⸗ behalten werden. Wer Karten dieſer Vorſchrift zuwider zurückbehält, iſt dem Berech⸗ tigten für alle Nachteile hieraus verantwortlich. Aber auch der Arbeitnehmer ſelbſt muß geeignete Maßnahmen treffen, um in den Beſitz ſeiner Arbeitspapiere zu gelangen. Die Ortspolizeibehörde hat auf ſein Erſuchen die Karte dem Arbeitgeber abzunehmen und ſie dem Berechtigten auszuhändigen. Für verlorene Karten werden bei Anmeldung des Ver⸗ luſtes dort Erſatzkarten ausgeſtellt. Die Klagen ſind erhoben 1911 1910 Von Arveitgebern gegen Arveiterr 24 36 von Arrbeitern gegen Arbeitgeberr 1589 1556 von Arbeitern gegen Arheiter . 4 7 10 Summe 1620 1602 Streitgegenſtand war: 1911 1910 1. Antritt, Fortſetzung, Auflöſung des Arbeitsverhältniſſes, Aushändigung oder Inhalt des Arbeitsbuches, Zeugniſſes, Lohnbuches, Arbeitszettels oder Lohn⸗ Gamcenans „ „ e 43 71 managen aus dem Arbeirsverhältms... 1204 1102 . Rückgabe von Zeugniſſen, Büchern, Legitimationspapieren, Urkunden, Gerätſchaften, — go po Kleidungsſtücken, Kautionen und dg ... 79 117 Anſprüche auf Schadenserſatz oder auf Zahlung einer BVertragsſtraſe wegen Nicht⸗ erfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verpflichtungen, welche die unter Nr. 1—3 bezeichneten Gegenſtände betreffen uſw. (§ 4 Abſ. 1 Nr. 4 Gewerbe⸗ Kricangelabem „. e, 558 703 5. Berechnung und Anrechnung der Krankenverſicherungsbeiträge und Eintrittsgelder 4 N 6. Anſprüche aus gemeinſamer Arbeit von Arbeitern desſelben Arbeitgebers gegen einandeere . 2 —2 Zuſammen 1890 1993 darunter Anſprüche zu 4 gemeinſam mit denen zu 3, 2 oder 11 270 391 Insgeſamt 1620 160² 2 In den Klagen zu 4 wurde allein in 353 (473) Fällen Entſchädigung wegen nicht inne⸗ gebaltener Kündigung gefordert, d. ſ. 21,8% (29,5 %) aller Klagen. Davon iſt in 215 (262) Fällen nur dieſe Entſchädigung und in 138 (211) Fällen daneben noch rückſtändiger Lohn beanſprucht worden. Die Zahl der erhobenen Wi en iſt nicht beſonders nachgewieſen, da ſie regelmäßig mit der Hauptklage zuſammen erledigt wurden.