— 126 In 115 (40) Fällen wurden die Klagen wegen ganz offenbarer, ſachlicher oder örtlicher Un⸗ zuſtändigkeit durch formloſen Beſcheid des Vorſitzenden ohne vorgängige mündliche Verhandlung zurück⸗ gewieſen. Den Parteien werden durch dieſe Maßnahme Zeit, Koſten und Weiterungen erſpart. Immer noch mehren ſich die Klagen, die nicht vor das Kaufmannsgericht gehören, insbeſondere ſolche von Agenten und ſelbſtändigen Proviſionsreiſenden, die, da nicht Handlungsgehilfen, vor dem ordentlichen Gericht Recht zu nehmen haben. Leider wird hierin ſchwer Wandel zu ſchaffen ſein, da wic neuerdings auch das Reichsgericht (I. W. 40. Jahrgang S. 494) erkannt hat, es Tatfrage iſt, ob jemand Handlungsgehilfe oder Agent iſt und die Grenze zwiſchen beiden flüſſig iſt. Um den für die Vertretung auswärtiger Gehilfen beſtehenden Schwierigkeiten zu begegnen, hat ſich der Deutſche Privat⸗Beamten⸗Verein Magdeburg, der in Charlottenburg eine Zweigniederlaſſung hat, zur unentgeltlichen Geſtellung von Vertretern bereit erklärt. Von dieſem An⸗ erbieten wurde in mehreren Fällen Gebrauch gemacht. Die in Betracht kommenden auswärtigen Par⸗ teien wurden bei Erſuchen um Beſtellung eines Vertreters dementſprechend unterrichtet. Nicht unerwähnt ſoll bleiben die Tätigkeit der hieſigen Rechtsauskunftsſtelle des „Gemein⸗ nützigen Vereins für Rechtsauskunft“ (E. V.), der aus Stadtmitteln eine namhafte Bei⸗ hilfe bezieht. Nach ſeiner Statiſtik hat er im Berichtsjahre in 946 (687) Fällen des Dienſtvertrages Auskunft bzw. Rechtshilfe gewährt, wovon 116 Fälle Fragen des kaufmänniſchen Dienſtverhältniſſes betrafen. Von den 52 kontradiktoriſchen Endurteilen lauteten 4) auf Berurteiiung.. 2 b) auf Aaee T „ 4 , 132 2 c) auf teilweiſe Verurteilung und Abweiſung .. 15 Summe 52 Beweisaufnahme war in 19 (13) Streitſachen erforderlich, d. ſ. 3% (2 %) der erledigten Klagen, 34 (22) Zeugen und Sachverſtändige ſind vernommen worden. 16 (17) der erlaſſenen Urteile waren mit dem Rechtsmittel der Berufung anfechtbar, weil der Wert ihres Streitgegenſtandes den Betrag von 300 ℳ überſtieg. Von dem Rechtsmittel iſt Ge⸗ brauch gemacht in 4 (6) Fällen. Mit den aus dem Jahre 1910 (1909) reſtierenden 4 (4) Sachen be⸗ fanden ſich ſomit im Berichtsjahre in der Berufungsinſtanz 8 (10) Sachen. Hiervon ſind im Berichtsjahre erledigt worden: durch Beſtätigung des Urteils 3 Sachen, durch Keen A Such Urteils 1 Sache, zuſammen 4 Sachen, ſo daß ſich noch in der Berufungsinſtanz be⸗ finden achen. Geldſtrafen mußten gegen 6 Beiſitzer im Betrage von 85 ℳ feſtgeſetzt werden: in 5 Fällen wegen Nichterſcheinens, in einem Falle wegen nicht rechtzeitiger Anzeige des Wohnungswechſels. Den in 3 Fällen geſtellten Anträgen auf Erlaß von Arreſtbefehlen wurde in einem Falle entſprochen; in den beiden andern Fällen war das angerufene Gericht unzuſtändig. .. Von den aus Urteilen uſw. des Kaufmannsgerichts bewirkten Zwangsvollſtreckungen wurde in einem Falle auf begründeten Antrag hin die Zwangsvollſtreckung eingeſtellt. Für die Tätigkeit des Kaufmannsgerichts werden Gebühren nicht erhoben. Ebenſo bleiben Schreibgebühren und bare Auslagen für Zuſtellungen außer Anſatz. Die Geſamtkoſten für das Kauf⸗ mannsgericht werden von der Stadtgemeinde getragen. Als Einigungsamt iſt das Kaufmannsgericht im Berichtsjahre nicht in Tätigkeit getreten. 3. Die Tätigkeit der Schiedsmänner. Bürgerliche Rechtsſtreitigkeiten Beleidigungen und Körperverletzungen Zahl der ieds⸗ Zahl Zahl 0 Saies⸗ der Sachen. von dieſen der Sachen, vant diefen Jahr männer Zahl in welchen Sachen Zahl in welchen Sachen gehus⸗ der Sachen 41 . ſind durch ] der Sachen 12 ce 0 ſchluſſe ] überhaupt verbandlung Vergleich ſ überhaupt verhandlung mit Erfal erſchienen erledigt erſchienen 019 ſind ſind erledigt 1905 26 8 5 4 1 183 418 22¹ 1906 26 6 4 2 1 277 490 266 1907 26 6 2 3 1 209 507 281 1908 26 20 9 7 1 401 518 288 1909 26 84 37 20 1 326 512 292 1910 26 13 7 6 1 465 563 330 1911 26* 3 2 2 1 486 547 359 Davon gehören Amtsgericht Charlottenburg. zwet Schiedsmänner zum Amtsgericht Berlm Mitte, die übrigen 24 zum