Konzeſſionen wurden erteilt 1909 1910 1911 für Gaſtwirtſchaften 26 22 19 „ Schankwirtſchaften mit Branntweinſchank: 4) alte vorhandene Lokalee 177 148 163 w) neu errichtete Lokaleee 9 28 16 „ Schankwirtſchaften ohne Branntweinſchank: 2) alte vorhandene Lotfghee. 397 383 399 d) neu errichtete Loraleee. 2 83 97 8̃ 4) umbeſchrüntt⸗⸗: 2 4 1 v) in verſiegelten Flaſchen 98 90 69 „ Trinkhallen „„„ A. — 1 — „ Gisbahnennnnn . e 3 2 1 „. Tautantinen rr 8 7 9 „ neue Zimmer (Ausdehnungen) „ 27 21 33 zum Handel mit Giſten . . . 51 33 46 für Schauſtellungen uſw. (§ 33b Reichs⸗Gew.⸗Ordnung), 4 5 3 „ Dampfkeſſelanlagen e, . 14 15 14 „ Jeoccbliche Amagen ., 1 2 3 an Geſindevermieter und Stellenvermittliee 44 35 — „ Pfandleiher „„ e eeee 2 1 1 zuſammen 947 891 864 Gegen diesſeitige Entſcheidungen wurde im Berichtsjahre in 10 (4) Fällen Berufung eingelegt, wovon 3 (keine) Erfolg hatten. 1909 1910 1911 An Koſten waren zum Soll geſtellt. 1 188 ℳ 877 ℳ 634 ℳ Nicht einziehbar waren. 86 „ 123 2 28 „ Wirklich eingegangen ſind 1 102 ℳ 704 ℳ.s 606 ℳꝝ 7. Militärangelegenheiten. Aus Anlaß der Herbſtübungen waren 51 Offiziere, 48 Gemeine und 7 Pferde in der Zeit vom 1. bis 7. September 1911 einquartiert. Die Unterbringung 11. Juli 1888 erfolgte nach Maßgabe des Orts ſtatuts vom 20. Jannar 1880 in gemieteten Räumen. An Koſt en, einſchl. Morgenkoſt für die Offziere, ſind 1733,60 M. entſtanden. Hiervon ſind aus Militärfonds 618,63 M. Servis⸗ und Verpflegungskoſten — erſtattet worden. Für geſtellten Vorſpann ſind 605 M. Koſten entſtanden. Aus Militärfonds ſind hiervon 387 M. erſtattet worden. An Zuſchuß zum Servis auf Grund des Vertrages mit dem Königlichen Garniſonkommando vom 5. Semn 1904 wurden im Rechnungsjahre 1419,34 M. ſeitens der Stadtgemeinde gezahlt. Von dem vom Magiſtrat auf Grund des Ortsſtatuts vom 24. Sme 18. von den Hausbeſitzern erhobenen Zuſchlage zu den Einquartierungskoſten iſt die am Ende des Rechnungsjahres 1910 verbliebene Summe von 14 590,87 M. auf das Rechnungsjahr 1911 übertragen worden. An Einquartierungs⸗ und Ausmietungskoſten ſind im Jahre 1911 verausgabt, abzüglich der vom Staate erſtatteten 618,63 M. 2534,31 M., ſodaß die Summe von 12 56,56 M. auf das Rechnungsjahr 1912 übertragen werden konnte. Da jährlich rd. 2000 M. erforderlich ſind, wird die vorhandene Summe noch etwa 6 Jahre ausreichen, ſo daß in dieſem Zeitraum neue Einquartierungskoſten vorausſichtlich nicht zu erheben ſein werden. Auf Grund des Reichsgeſetzes vom 10. Mai 1892 wurden 19 495,44 M. Unter⸗ ſtützungen an die Familien der zu Friedensübungen eingezogenen Mannſchaften gezablt und aus Reichsfonds erſtattet. Auf Grund des Reichsgeſetzes vom 22. Mai 1895 beantragten 126 Kriegsveteranen die Gewährung der Veterane nbeihilfe von 10 M. monatlich; in den Genuß der Beihilſe gelangten 87. Die durch die Pferde⸗Aushebungsvorſchrift vom 1. Mai 1902 zur Beſchleunigun der Pferde Aushebung im Mobilmachungsfal!l muſterung des Pferdebeſtandes durch den militäriſchen Pferde⸗Vormuſterungskommiſſar fand in der Zeit vom 21. November bis 6. Dezember 1911 ſtatt. Zur Vorführung gelangten 3608 Pferde. Die hierdurch entſtandenen Koſten an Löhnen für Hilfskräfte und Deſchanſung von Formularen uſw. haben rd. 943 M. betragen.