— 173 — Das für rund 60 Betten und für Sommer⸗ und Winterbetrieb eingerichtete Ge⸗ neſungsheim der Allgemeinen Ortskrankenkaſſe in Kloſterheide geht ſeiner Vollen dung entgegen, ſodaß es vorausſichtlich Anfang Juni 1912 ſeiner Beſtimmung übergeben werden kann. Aufnahme finden Kaſſenmitglieder, welche weder ärztlicher Hilfe noch arzneilicher Be⸗ handlung bedürfen. Es ſoll daſelbſt daher auch kein Arzt ſtationiert werden. Nur wöchentlich zweimal ſoll ein Arzt aus der Nachbarſchaft für erforderliche Fälle anweſend ſein. Die örtliche Aufſicht und die Leitung des täglichen Wirtſchaftsbetriebes wird einer Oberſchweſter unter⸗ ſtellt, welche von der Schweſternſchaft des Cecilienhauſes hier entnommen werden ſoll. Der Wert des Heims wird ſich auf 380 000 %ℳ ſtellen. Gemäß § 58 und 76e des Krankenverſicherungsgeſetzes r 243 Streitigkeiten, einſchl. 35 unerledigte Fälle aus dem Vorjahre, zu entſcheiden. T4 ubetrafen: Zahl der Fälle 1911 1910 1909 a) Verſicherungs⸗ und Beitragspflicht. 16 56 57 b) Unterſtützungsanſprüche. 95 105 136 c) Erſatzanſprüche gegen Arbeitgeber gemäß § 50 des Krankenver⸗ ſicherungsgeſetzes und § 12 des Gewerbeunfallverſicherungsgeſetzes. 80 85 58 q) Ordmmgsſtrafaa.. 14 14 17 %) Sonſtige Streitigkeiten. 6 12 23 zuſammen 243 272 291 Die Erledigung erfolgte: durch förmliche Entſcheiduung. 1120 105 129 d . Prodennn 50% 39% 44%) durch Vorbeſchſied.... 45 71 durch Zurücknahme und auf andere Weiſe. 52 61 79 unerledigt blieben 2 % 4 r . 2. 4 26 35 17 In 16 (1910: 23, 1909: 13, 1908: 23) Fällen wurde beim Amts⸗ oder Landgericht gegen die diesſeitige Entſcheidung Klage erhoben; hiervon hatten 4 Fälle Erfolg, abgewieſen wurden 9 Klagen, 3 ſchweben noch. Die im vorigen Jahre ſchwebend gebliebenen 4 Klagen wurden unter Aufrechterhaltung der Entſcheidung des Magiſtrats abgewieſen. Im Berufungswege wurde in 4 Fällen die amtsgerichtliche Entſcheidung angegriffen. Von dieſen wurden 3 Klagen abgewieſen, eine ſchwebt noch. Bei 4 Militärpflichtigen, welche bei dem Muſterungsgeſchäft für krank befunden waren, wurde das Heilverfahren vermittelt. Im Hinblick auf das baldige Inkrafttreten des II. Buches der Reichsverſi cherungs⸗ ordnung ſind bereits die umfangreichen Vorarbeiten in die Wege geleitet worden, die zur An⸗ paſſung der beſtehenden Krankenkaſſen an die Vorſchriften der Reichsverſicherungsordnung und zur Er⸗ richtung von allgemeinen Orts⸗ und Landkrankenkaſſen erforderlich ſind. Da die Entſcheidung über die endgültige Regelung in unſerem Gemeindegebiete den höheren Inſtanzen (Ob.⸗Verſ.⸗Amt uſw.) zu⸗ ſteht, kann zurzeit nicht angegeben werden, wie die Entwickelung ſich geſtalten wird. Jedenfalls wird durch die neu der Krankenverſicherungspflicht unterſtellten Perſonengruppen und durch die Neuorgani⸗ ſation auch die Arbeit des Verſicherungsamts als Beſchwerde⸗ und Entſcheidungsinſtanz keine ge⸗ ringe ſein. 2. Die Invalidenverſicherung. Am 1. Januar 1912 ſind die Vorſch riften des Vierten Buches und die zu ihrer Durchführung erforderlichen anderen Vorſchriften der Reich.⸗Verſ.⸗Ordnung in Kraft getreten. Von den Ausführungsanweiſungen, auf die wiederholt Bezug genommen wird, ſind bisher nur die Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Einrichtung der Quittungskarten uſw. vom 10. November 1911 (R.⸗G.⸗Bl. Nr. 8), ferner für Preußen die Miniſterialanweiſung für die Quittungskarten⸗Ausgabe vom 20. November 1911 und die Kaiſerl. Verordnung vom 24. Dezember 1911 über Verfahren und Geſchäftsgang des R.⸗V.⸗A., der Ob.⸗Verſ.⸗Amter und der Verſ.⸗Amter erſchienen. Das Verſicherungs⸗Amt, die neugeſchaffene erſte Inſtanz in Ver⸗ ſicherungsſachen, iſt noch nicht in Wirkſamkeit getreten. Als Termin hierfür iſt der 1. Juli 1912 in Ausſicht genommen und die höhere Verwaitungsbehörde erſucht worden, die nötigen Vorarbeiten zu veranlaſſen. In dem Gange der Geſchäfte und in den mit der Wahrnehmung derſelben beauf⸗ tragten Perſonen iſt gegen das Vorjahr keine Veränderung eingetreten. Es wird daher auf den Verwaltungsbericht von 1910 verwieſen. An Invalidenrentenanträgen wurden 630 neu geſtellt (1910: 607, 1909: 493). Von dieſen und den aus dem Vorjahre unerledigt gebliebenen 190, in Summa 829 Anträgen wurden 223 anerkannt. Die Höhe der bewilliaten Renten bewegte ſich zwiſchen 119,40 ʒ und 268,80 ℳ. Ab⸗ gewieſen wurden 127 Anträge wegen nicht erfüllter Wartezeit oder noch nicht eingetretener Erwerbs⸗ unfähigkeit, zurückgenommen oder anderweit erledigt wurden 33, während über 247 Anträge die Ent⸗ ſcheidung noch nicht ergangen iſt. An Altersrentenanträgen ſind 13 neu aufgenommen worden (1910: 29, 1909: 24). Von dieſen 13 Anträgen wurden 10 anerkannt und Renten im Jahresbetrage von 140,40 ℳ. bis 7 ℳ bewilligt, ein Antrag wurde abgelehnt, 2 Anträge fanden durch Zurücknahme ihre Er⸗ edigung.