— 193 — Zu dieſer Tabelle iſt folgendes zu bemerken: In der Spalte „Inzwechmässie Benutzun)“ ſind jedesmal zwei Zahlen vermerkt; die obere Zahl bezeichnet diejenigen Fälle, in denen eine unzweckmäßige Benutzung der Wohnung (3. B. überfülltes Schlafzimmer bei unbenutzter „guter Stube“) zu einer Ueberfüllung einzelner Räume geführt hatte, die ſich jedoch durch anderweitige Belegung der Räume beſeitigen ließ und in den meiſten Fällen bereits beſeitigt wurde. Die untere Ziffer faßt alle übrigen Arten einer unzweck⸗ mäßigen Benutzung zuſammen, wie z. B. das Schlafen in der Küche trotz des Vorhandenſeins einer geeigneten Stube uſw. Auch in der Spalte „Ferstoss qehen die §chlaystellenordnunq“ ſind zwei Zahlen vermerkt. Die obere Zahl bedeutet ſolche Mängel, die nur gegen die Schlafſtellenordnung, nicht auch gegen die allgemeinen Vorſchriften der Wohnungsaufſicht verſtoßen (3. B. der Raum, in welchem der Schlaf⸗ gänger ſchläft, hat vom Flur keinen beſonderen Zugang); die untere Ziffer bedeutet ſolche Mängel, die bereits in einer der vorhergehenden Spalten vermerkt ſind, alſo gleichzeitig einen Verſtoß gegen die Beſtimmungen der Wohnungsaufſicht und gegen die Schlafſtellenordnung bedeuten („Mangelnde Ge⸗ ſchlechtertrennung“ z. B. iſt, wenn in der betreffenden Familie Schlafgänger aufgenommen werden, gleichzeitig ein Verſtoß gegen die Beſtimmungen der Wohnungsaufſicht un d der Schlafſtellenordnung). Die letztgenannten Ziffern ſind, da ſie ſchon in den vorhergehenden Mängelſpalten mitenthalten ſind, in der Summenſpalte nicht mit addiert. Von den 1998 Beanſt andungen betreffen 645 Mängel des Hauſes und 1353 Mängel in der Art der Benutzung der Wohnung. Die erſteren, die mehr oder weniger dem Hausbeſitzer zur Laſt fallen, machen noch nicht ein Drittel, genau 32,28 % aller Beanſtan⸗ dungen, die letzteren, welche dem Wohnungs inhaber zur Laſt fallen, 67,72 % aller Bean⸗ ſtandungen aus. Faſt die Hälfte aller KHausmäng el (49,61 %) betrifft mangelhafte Inſtand⸗ haltungen von Wohnungen. Es folgen die feuchten Räume mit 15,81% und die nich t genügenden Abortanlagen mit 11,47 % aller Hausmängel. Die verhältnismäßig kleine Zahl der letzteren iſt daraus zu erklären, daß hier nur die Häuſer gezählt ſind, in denen die Abortanlagen nicht ausreichten, ohne Rückſicht darauf, in welchem Maße inerhalb des einzelnen Hauſes die Mängel hervortraten. Eine Ergänzung in dieſer Hinſicht gibt die folgende Tabelle, die zeigt, in wievielen Fällen und in welchem Maße eine gemeinſame Benutzung von Aborten durch mehrere Familien feſt⸗ geſtellt wur de. Die Zahl der Fälle einer nach Charlottenburger Vorſchriften unzu⸗ läſſigen Belegung — 12,63% — iſt für eine vorwiegend neue Stadt hoch genug. Be⸗ ſonders erwähnenswert iſt ein Haus, wo 21 Mietparteien mit 80 Perſonen auf 3 Aborte im Hof angewieſen waren. Es waren angewieſen auf Nach den einen Abort Grundſätzen des . Familien in. . . . Fällen Wohnengauts 1 1139 zuläſſig 2 424 — 87,37 % 3 112 4 79 5 20 6 5 unzuläſſig 7 7 — 12,63 % 8 1 9 1 12 1 Von den Mängeln in der Art der Benutzung der Wohnungen nehmen „Mangelnde Geſchlechtertrennung“ mit 33,99 % und „Fehlende Betten“ mit 17,51% die erſten Stellen ein; 15,96 % waren Verſtöße gegen die Schlafſtellenordnung. — Von den vier Inſtanzen der Wohn ungspflege (Wohnungspfleger, Wohnungsaus⸗ ſchuß, Deputation für die Wohnungspflege und Polizei) ſind die beiden letzten bisher noch nicht in Tätigkeit getreten. Zu der aus der Tabelle erſichtlichen Erfolgstätigkeit der beiden erſten ſei zu den einleitenden Ausführungen noch folgendes hinzugefügt: 5 Wie bereits an jener Stelle bemerkt, wurden recht erfreuliche Erfahrungen bei der Durchführung der Geſchlechtertrennung in den Schlafräumen und bei der Beſeitigung der Überfüllung einzelner Schlafräume erzielt (Umbettung). Im erſten Falle ſind von 455 Mängeln bereits 304 (— 66,8 %,), im zweiten Falle von 103 Mängeln 74 (— 71,84 %) beſeitigt. Aber auch bei der Bekämpfung der Überfüllung ganzer Wohnungen, wo alſo das Heilmittel der Umbettung innerhalb der Wohnungen nicht mehr ausreichte und entweder Mitbewohner (faſt ausſchließlich Fremde) aus den Wohnungen entfernt oder aber die Wohnungen gewechſelt werden mußten, hat das Wohnungsamt in 53,26 % der Fälle (49 von 92) Abhilfe geſchaffen. Andererſeits wird man kaum jemals in der Lage ſein, all e überfüllten Wohnungen zu ſanieren; es wird hier ſtets ein gewiſſer Prozentſatz unheilbarer Fälle — wenn auch nicht in der oft angenommenen Höhe — zurückbleiben. 2⁵