— 194 — Auch die Beſchaffung fehlender Betten war in einer ſtattlichen Reihe von Fällen (132 von 237 55,69 %) zu erzielen. In zwei Fällen mußten allerdings alle weiteren Ver⸗ ſuche der Einwirkung als fruchtlos aufgegeben werden gegenüber der völligen Verſtändnis⸗ loſigkeit der keineswegs unbemittelten Leute für die Forderungen des Wohnungsamts; in einem Falle wäre ſelbſt die ſchenkungsweiſe Uberlaſſung von Betten bei der unheilbaren Verwahrloſung der Familie (die Frau war Trinkerin) nicht geeignet geweſen, geordnete Zu⸗ ſtände in der Wohnung zu ſchaffen (vergl. Gruppe 7 der Tabelle). Wo es ordentlichen Leuten an Mitteln zur Beſchaffung von Betten fehlte, wurden ihnen mit Hilfe der Vereinigung der Wohltätigkeitsbeſtrebungen oder der Armenverwaltung Mittel zu ihrer Beſchaffung — in ge⸗ eigneten Fällen darlehnsweiſe — zur Verfügung geſtellt. Einen ſchweren Kampf hat das Wohnungsamt ſtets mit der Verwahrloſung der Wohnungen durch Unordnung und Unſauberkeit zu führen, und nicht ſelten wird der Kampf ausſichtslos ſein, zumal wenn Trunkſucht oder völlige ſittliche Ver⸗ wahrloſung die Urſachen des Übels ſind. Auch die durch Waſchen in den Wohnungen — eine alte, ſchwer ausrottbare Unfitte — oder durch mangelhaftes Lüften oder durch beides verurſachte Feuchtigkeit der Woh⸗ nungen hat dem Wohnungsamt ſchwer zu ſchaffen gemacht. Durch unabläſſige Mahnungen zum Lüften, immer wiederholte Kontrolle gelang es bereits im größeren Teil der Fälle (22 von 31 70,97 %), die Austrocknung der Wohnung zu erzielen, und zwar auch bei einer Anzahl von Mietern, die ſich beim Wohnungsamt über die Feuchtigkeit ihrer Wohnungen beſchwert hatten und bei denen dieſe als ſelbſtverſchuldet feſtgeſtellt wurde. Schwieriger wurde in ſolchen Fällen der Kampf gegen die Näſſe beſonders dann, wenn die Mieter, die tatſächlich durch ſie ſelbſt hervorgerufene Feuchtigkeit als Grund zur Auflöſung des Mietwertrages benutzen wollten, ja, wie in einigen Fällen zu vermuten war, die Feuchtigkeit zu dieſem Zwecke bös⸗ willig hervorgebracht hatten. Da blieb trotz redlicher Bemühungen des Wohnungsamts den Hausbeſitzern manchmal nichts beſſeres zu tun übrig, als die ſchädlichen Mieter ziehen zu laſſen. — In einigen Fällen, wo es aus beſonderen Gründen nicht möglich war, eine zu Feuchtigkeit neigende Wohnung während der kalten Jahreszeit genügend zu lüften (es be⸗ fanden ſich u. a. Säuglinge oder chroniſch kranke Perſonen in einer nur einräumigen Woh⸗ nung), wurde durch Vermittelung des Wohnungsamtes erreicht, daß der Hauswirt der Familie eine andere, trockene Wohnung überwies; wie übrigens auch wiederholt aus anderen Gründen, beſonders wegen Überfüllung, ein Wechſel der Wohnung innerhalb des Hauſes oder eine Ver⸗ größerung der Wohnung durch Hinzunahme eines benachbarten Zimmers vom Wohnungsamt mit Erfolg angeregt und vermittelt wurde. In allen Fällen aber, wo es ſich um ſchlechte Wohnſitten irgend welcher Art handelt, kann — dieſe Erkenntnis iſt durch die Arbeit dieſes Jahres gefeſtigt — die Mitarbeit der Frau nicht entbehrt werden. Die ehrenamtlich tätigen weiblichen Mitglieder der Wohnungsausſchüſſe haben denn auch in zahlreichen Fällen wertvolle Arbeit geleiſtet. Doch liegt es in der Natur der Sache, daß ſie einmal nicht immer die Zeit aufbringen können, die die mit unaufhörlichen Beſuchen verknüpfte Behandlung dieſer Pflegefälle unbedingt erfordert; ferner haben ſie oft eine berechtigte Scheu vor den immer wieder notwendigen Beſuchen ge⸗ rade der ſchlimmſten Wohnungen, wo ſie mannigfachen Unbilden ausgeſetzt ſind; und endlich ſind ſie, wiederum aus Mangel an Zeit, außerſtande, ſich ein genaues Bild von den Klein⸗ wohnungsverhältniſſen und dadurch einmal die Möglichkeit zu verſchaffen, auch ohne beſondere Aufforderung einzugreifen, wie auch, in dauernder Fühlung mit den Wohnungspflegern. ihr Tätigkeitsfeld ſtändig zu erweitern, um ſo die Möglichkeiten der Mitwirkung der Frau, die ſich ja nicht auf die Wohnungspflege im engſten Sinne beſchränkt, allmählich voll zu enwickeln. Es iſt darum beabſichtigt, die Schaffung einer entſprechenden neuen Stelle für das nächſte Etatsjahr anzuregen. Um noch einmal mit wenigen Worten zu der Tabelle zurückzukehren, ſo betreffen die 441 Ausnahmegenehmigungen (2,2% aller Beanſtandungen) zum weitaus größten Teile Fälle mangelnder Geſchlechtertrennung, und zwar handelt es ſich hier im weſentlichen um das Zuſammenſchlafen älterer Leute (betagte Eltern mit älteren Söhnen oder Töchtern u. dergl.), — jedenfalls überall um Fälle, wo ſich aus dem Zuſammenſchlafen ſittliche Ge⸗ fahren nicht ergeben können. Die Gruppe „Nicht mehr verfolgbare Mängel“ betrifft in der Hauptſache ſolche Mängel, deren Beſeitigung nicht erfolgen konnte, weil die Wohnungsinhaber nach außerhalb oder unbekannt verzogen oder verſtorben waren. Es ſind 2,66 % der Mängel in der Art der Benutzung der Wohnung, die auf dieſe Weiſe ohne Schuld des Wohnungsamtes nicht abgeſtellt werden konnten. Was ferner die von ſtädtiſchen oder privaten Wohlfahrtseinrichtungen oder von Vermietern oder Mietern eingegangenen Anzeigen betrifft, denen durch außerordentliche Beſichtigungen entſprochen wurde, ſo wurden dieſe in 41 Fällen nicht weiter verfolgt, — ſei es, weil das Wohnungsamt unzuſtändig war, oder weil ſich ſchon bei der erſten Beſichtigung die Grundloſigkeit der Anzeige ergeben hatte.