X IIII. Die ſtädtiſche Armen⸗ und Waiſenpflege. 4. Allgemeines. 1. Die Armen⸗ und Waiſenpflege. In der Organiſation der Armenverwaltung ſind im Berichtjahre Anderungen nicht eingetreten. Die Armenpflege wird geleitet durch die Armen⸗Direktion, der 6 Magiſtratsmitglieder, 6 Stadtverordnete, 6 Armen⸗ Kommiſſions⸗Vorſteher und 3 Frauen angehören, an den Sitzungen nehmen mit beratender Stimme die beiden in der Armenverwaltung tätigen Magiſtrats⸗Aſſeſſoren und ein Ver⸗ treter der Stadtärzte teil. Zu allen Sitzungen werden regelmäßig einige Armen⸗Kommiſſtons⸗ Vorſteher eingeladen, um auf dieſe Weiſe die Fühlung mit den einzelnen Armen⸗Kom⸗ miſſionen mehr als es ſonſt möglich wäre, auf recht zu erhalten. üÜber alle grundſätzlichen Angelegenheiten wird in den Sitzungen Beſchluß gefaßt, ebenſo werden in den Sitzungen alle Entſendungen in Heilſtätten, die einen Koſtenaufwand von über 100 ℳ verurſachen. vorgetragen, während im übrigen Einzelfälle aus der Armenpflege nur dann zur Sitzung der Armen⸗Direktion gelangen, wenn der Vorſitzende in Gemäßheit der Geſchäfts⸗Anweiſung einen Beſchluß einer Armen⸗Kommiſſion bean ſtandet, und eine Abänderung des Beſchluſſes durch die Armen-Kommiſſion ſelbſt nicht zu erreichen iſt. Die Leitung der Waiſenpflege hat die Deputation für die Waiſenpflege, die aus 4 Magiſtratsmitgliedern, 4 Stadtverordneten und 4 Waiſenräten zuſammengeſetzt iſt. Da nach Lage der Geſetzgebung eine Zuziehung von Frauen mit Stimmrecht hier nicht möglich iſt, nehmen 3 Waiſenpflegerinnen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Zu den Sitzungen werden weiter gleichfalls die beiden in der Waiſenverwaltung tätigen Magiſtrats⸗Aſſeſſoren, ein Vertreter der Stadtärzte, der ſtädtiſche Waiſeninſpektor, ſowie die Vorſitzende der Pflegeſtellen⸗Prüfungskom miſſion zugezogen. Auch hier werden lediglich grundſätzliche Angelegenheiten in den Sitzungen erörtert, während alle einzelnen Ange⸗ legenheiten durch die Bezirksorgane der Wai ſenpflege geprüft werden. Im Ehrenamt ſind am 1. April 1912 in der Armen⸗ und Waiſenverwaltung im ganzen 50 Armen⸗Kommiſſions⸗Vorſteher, 430 Armenpfleger und 49 Armenpflegerinnen, weiter 128 Waiſenräte und Stellvertreter und 170 Waiſenpflegerinnen und Stell⸗ vertreterinnen tätig geweſen. Zu ihnen treten 323 Pfleger, 133 Pflegerinnen und 62 fach⸗ männiſche Beiſtände des Freiwilligen Erziehu ngsbeirats hinzu, von denen ein Teil aller⸗ dings, ebenſo wie ein Teil der übrigen Organe der Armen⸗ und Waiſenpflege, gleichzeitig andere Aemter bekleidet. Immerhin darf angenommen werden, daß die Geſamtzahl der ehrenamtlich in der Armen⸗ und Waiſenpflege tätigen Perſonen die Zahl 1000 bei weitem überſteigt. Am 1. April 1912 waren 23 Armen⸗Kommiſſtons⸗Vorſteher, 74 Armenpfleger, 12 Waiſenräte und 26 Waiſenpflegerinnen länger als 10 Jahre ununterbro ch e n i m ſtädtiſchen Ehrendienſt tätig, 1 Armen⸗ Kommiſſions⸗Vorſteher und 5 Armenpfleger länger als 20 Jahre. Eine Ehrentafel aller dieſer Perſonen iſt dieſem Bericht angefügt. 2 Im Laufe des Berichtsjahres iſt durch Beſchluß der ſtädtiſchen Körperſchaften eine Unfall Fürſorge für alle ſtädtiſchen Ehrenbeamte einſchließlich der Stadtverordneten eingeführt worden. Städtiſche Ehrenbeamte, die b e i Ausübung ihres Ehrenamtes einen Unfall erlitten haben, ſollen, ohne daß eine Rechtspflicht dazu übernommen wird, nach beſtimmten Grundſätzen bei vorübergehender oder dauernder Erwerbsunfähigkeit, und eben ſo im Falle des Todes ihre Hinterbliebenen entſchädigt werden: in jedem Falle werden die Heilungskoſten und im Falle des Todes die Beerdigungskoſten in angemeſſenen Grenzen erſtattet. In einigen Fällen iſt bereits von dieſen neuen Beſtimmungen auch bei Organen der Armenpflege Gebrauch gemacht worden. Die Armen⸗ und Waiſenpflege iſt im aogelaufenen Jahre auf allen Gebieten außerordent⸗ lich ſtark in Anſpruch genommen worden. Die Ausgabe für das Jahr 1911 ſchließt mit einem Betrage von 2 299 775,40 ab, d. b. mit einem Mehr gegen das Vorjahr von rund 244 000 ℳ. In die Geſamtſumme ſind auch diesmal, um vergleichbare Zahlen zu erhalten, eine Reihe von Ausgaben aus den früher erörterten Gründen nicht mit aufgenommen; rechnet man dieſe mit zuſammen 100 319,09 ℳ zu der oben ge⸗ nannten Geſamtſumme hinzu, ſo ergibt ſich eine etat mäßige Geſamtausgabe von 2 400 094.49 “. Legt man, wie in den Vorjahren, die erſtgenannte Zahl zugrunde, ſo ergibt ſich ein Aufwand auf den Kopf der Bevölkerung von 7,40 gegen 6,98 ℳ im vorigen Jahre, alſo eine Steigerung um 0,42 ℳ. Von dem Mehrverbrauch entfallen rund 97 000 ℳ auf zwei Etatsanſätze, auf die die Armenverwaltung ſelbſt nahezu ohne jeden Einfluß iſt: 2. die Koſten für die V Armenkranker in den ſtädtiſchen Krankenanſtalten mit etwa 91 000 mehr und auf die Erſtattungen an auswärtige Armenverbände mit etwa 6000 ℳ mehr. Der Reſt verteilt ſich auf die Mehrausgabe an