— 246 — In das Krankenhaus Weſtend wurden 81 ſchwerkranke Perſonen zru Be⸗ handlung überwieſen, nach Nordend 120 Frauen. 71 Perſonen wurden dem Kranken haus Weſtend zur Beobachtung überwieſen. Es waren dies Fälle, bei welchen es zweifelhaft war, ob Tuberkuloſe vorlag, oder ſolche, bei welchen es unſicher war, ob durch Heilſtättenbehandlung noch erbebliche Befſerung erzielt werden konnte oder nicht. In 226 Fällen wurden für die Beobachtung wert⸗ volle tönrgen⸗Aufnaymen gemachr. Es handelte ſich hierbei z. T. um Sicherſtellung der Diagnoſe; in anderen Fällen ſollte der Umfang der tuberkulöſen Veränderungen feſtgeſtellt werden, um hierdurch neben dem kliniſchen Unterſuchungsbefunde einen Anhalt für die Vorherſage zu gewinnen. Mietzuſchüſſe wurden in 42 Fällen erwirkt, andere Unterſtützungen in 60 Fällen. „ur 6 „amilien ſind Betten beſchafft worden. Die Zahl der durch die Fürſorgeſtelle ver⸗ anlaßten Wohnungsdesinfektionen betrug 468. Spuckflaſchen und Wäſchebeutel wurden wie früher in allen erforderlichen Fällen verabreicht, ebenſo die Merkblätter und die Regeln für eine geſundheitsgemäße Lebensweiſe. Die Desinfektionen der Wohnungen werden in umfangreichem Maße vorge⸗ nommen, ſie werden durch die Koſtenfreiheit ſehr erleichtert. Durchgeführt wird die Desinfektion außer bei jedem Todesfalle, wo ſie geſetzlich vorgeſchrieben iſt — bei Wohnungswechſel, bei jeder Überweiſung in eine Heil⸗Heimſtätte oder in ein Kranfenhaus, und ſonſt, ſo oft es irgend tunlich erſcheint. Die Desinfektionen werden durch die Bezirksſchweſtern bei der esinfektionsanſtalt durch Fernſprecher oder ſchriftlich beſtellt. Im Jahre 1909 wurden 418 Desinfektionen durch die Fürſorge⸗ ſtelle veranlaßt, 1910: 460, 1911: 468. Die Lungenkrankenfürſorge vom Roten Kreuz gibt einen eigenen Bericht heraus, hier ſei nur erwähnt, daß im Laufe des Berichtsjahres 440 Familien neu in Fürſorge auf⸗ genommen wurden. Die Koſten der Fürſorgeſtelle für Lungenkranke haben 1911 33 717,01 ℳ betragen. Hierzu treten die Koſten der Überweiſung von Perſonen in Heilanſtalten, Pflege⸗ heime und Erholungsſtätten. 1. Heilanſtalten 4) für Rechnung der Armendirektion. 10 305,94 ℳ b) für Rechnung der Deputation für Geſundheitspflege . . 49 391,35 2. Pflegeheime a) für Rechnung der Armendirektioon 10085,92⸗ b) für Rechnung der Deputation für Geſundheitspflege . 254636, 4 3. Walderholungsſtätten a) für Rechnung der Armendirektin . 12 815,20 b) ſur Rechnung der Deputation für Gefundheitspflege .. 34 813,20 „ Zur Unterſtützung Lungenkranker (Mietzuſchüſſe, Betten, Reinigung der Wohnung und der Wäſche ſowie zur Überführung in einen anderen Beruf) . 2 226,90 zuſammen 179 002,26 ℳ 1 Die Rückerſtattung von Koſten für Entſendung von Kranken in Lungenheilſtätten, Seehoſpize, Heilanſtalten fur chirurgiſche Tuberkuloſe, Pflegeheime und Walderholungs⸗ ſtätten betrug = 13 726,40 ℳ. 4. Die Sänglingsfürſorge. Die Grundſätze, die für die Organiſation der Säuglingsfürſorge in Charlottenburg von Anfang an aufgeſtellt wurden und die ſich im Verlauf der 8§ Jahre ihres Beſtehens durch⸗ aus bewährt hatten, wurden im Berichtsjahre 1911 (1. April 1911 bis 31. März 1912) ſeitens aller Beteiligter ſorgfältig gewahrt, und die Anderungen, über die zu berichten iſt, be⸗ ziehen ſich ausſchließlich auf die organiſche Fortentwickelung des Beſtehenden auf der Unterlage dieſer durch die Erfahrung gefeſtigten Grundſätze. Wie die am Schluß des Berichts beigefügten Tabellen beweiſen, hat ſich die Säug⸗ lingsfürſorge auch im Berichtjahre durchaus befriedigend weiter entwickelt. Die Frequenz, die dank der getroffenen Maßnahmen zur Heranziehung möglichſt aller in Betracht kommenden Säuglinge im Verhältnis zur Geburtenzahl erheblich größer iſt, als wohl in der Mehrzahl aller anderen Städte, hat gegen das Vorjahr eine weitere Steigerung von 9 % erfahren, nämlich von 4006 auf 4387. Die Verteilung der Kinder auf die einzelnen Fürſorgeſtellen iſt hierbei wie in den Vorjahren ungleich geblieben, ſo daß namentlich die in den bevölkertſten Stadtteilen gelegenen Fürſorgeſtellen 1II und Iv eine erheblich höhere Beſetzung als die anderen Fürſorgeſtellen zeigen; dadurch wurden deren Arzte und Schweſtern beſonders beanſprucht. Zur Beſeitigung dieſes Mangels wurde beſchloſſen, vom 1. April 1912 ab in dieſen am ſtärkſten be uchten Fürſorgeſtellen III und IV eine vierte Wochenſprechſtunde für Sänglinge abzuhalten. Außerdem wurde an dieſem Tage in