— 34 — Stadt jährliche Beträge zu zahlen, aus denen ein beſonderer ſtädtiſcher Fonds zu bilden iſt. Die Zinſen des angelegten Kapitals wachſen dem Fonds zu. Am Schluſſe des Rechnungsjahres 1912 umfaßte der Beſtand ein verzinsliches Baugut⸗ haben bei der Stadthauptkaſſe von 2430,43 ℳ. Sparkaſſenüberſchußfonds. Nach § 33 Abſ. 5 der Satzung der Sparkaſſe der Stadt Charlottenburg ſind dem Reſerve⸗ fonds, ſolange er noch nicht 5% der Geſamteinlagen erreicht, zwei Drittel der Jahresüberſchüſſe der Kaſſe ſowie ſeine eigenen Zinſen unverkürzt zuzuführen. Das letzte Drittel der Jahresüber⸗ ſchüſſe kann mit Genehmigung der Aufſichtsbehörde zu außerordentlichen kommunalen Bedürf⸗ niſſen der Stadtgemeinde verwendet werden. Tritt eine ſofortige Verwendung nicht ein, ſo können nach Abſ. 10 a. a. O. derartige Überſchüſſe mit Genehmigung des Regierungspräſidenten zu einem Überſchußfonds angeſammelt werden. Das Jahr 1912 hat einen Ueberſchuß nicht ergeben. Am Schluſſe des Berichtsjahres be⸗ ſtand der Fonds aus einem Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 127 758 über 14 243,77 . Straßenregulierungsfonds. Laut Gemeindebeſchluß iſt vom Rechnungsjahre 1905 ab aus den noch rückſtändigen Anliegerbeiträgen für Straßen im Neubaufalle ein Straßenregulierungsfonds zu bilden und an⸗ zuſammeln, aus welchem die Auslagen für zukünftige Regulierungen nicht hiſtoriſcher Straßen be⸗ ſtritten werden ſollen. Seit Beſtehen des Fonds ſind dieſem insgeſamt 7 22/ , als Ein⸗ nahme zugeführt worden, di 7 8 7 K* 8.. 4 DDashalh aina gun Reſervefonds der Kanaliſations⸗Verwaltung. Dieſer dient zur Beſtreitung außergewöhnlicher Ausgaben des Ordinariums des Kana⸗ liſationsetats. Den Grundſtock bildet die von den Gemeinden Wilmersdorf, Schmargendorf und der Villenkolonie Grunewald für den Anſchluß an die Charlottenburger Kanaliſation gezahlte Ent⸗ ſchädigung von zuſammen 160 000 ℳ. welche im Mai 1895 in Preußiſchen Konſols angelegt wurde. Dem Fonds ſind beſtimmungsgemäß die Überſchüſſe aus dem Ordinarium des Kanali⸗ ſationsetets zuzuführen. Im Rechnungsjahre 1912 wurden zur Deckung des Fehlbetrages des Ordinariums des Kanaliſationsetats für 1911 von dem Guthaben bei der Stadthauptkaſſe 37 245,94 abgehoben, ſodaß ſich der Beſtand des Fonds um dieſen Betrag auf 587 918,71 ℳ verminderr hat. Am Schluſſe des Berichtsjahres beſtand der Fonds aus: a) 3% prcsent. Preußiſchen konſ. Staatsanleihen im Nennwerte von 264 400,— b) 3 progent. Preußiſchen konſ. Staatsanleihen im Nennwerte von . 140 600,— „ () 3% prozentigen Deutſchen Reichsanleihen im Nennwerte von . . 145 200,— „ d) dem Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 18 606 über. 3,32 „ e) einem verzinslichen Barguthaben bei der Stadthauptlaſſe von . . 37 745,3 „ zuſammen 587 948,71 ℳ Reſervefonds der Lagerplatzverwaltung. Der im Rechnungsjahre 1903 gebildete Fonds dient zum Anſammeln von Mitteln, die für allgemeine Lagerplatzzwecke verwendet werden ſollen. Dem Fonds werden etwaige Überſchüſſe des Lagerplatzetats zugeführt. Am Schluſſe des Rechnungsjahres 1912 waren vorhanden: 3) 3 prozentige Preußiſche konſ. Staatsanleihen überr . .. 102 000,— ℳ p) Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 20 040 über 123,26 „ Summe 102 133,76 ℳ Grundſt ückserwerbsfonds. Alle neu anzukaufenden Grundſtücke ſind zunächſt aus dieſem am Schluſſe des Rechnungs⸗ jahres 1902 gebildeten Fonds zu erwerben; die aufgewendeten Koſten werden dem Fonds erſtattet, ſobald ein Grundſtück einem beſtimmten Zweck überwieſen wird. Der Fonds iſt ausgeſtattet: 1. aus der 1899er Anleihe mit einem Betrage von. 2211 000 ℳ 2. aus der 1902 er Anleihe: a) mit dem Wert d. Krankenhausgeländes auf Weſtend 2 500 000 ℳ b) außerdem mit dem Betrage von . . 2542 515 „ 5 042 515 „ 3. Guts der 19a9er Anletiheeee...... 5202 900 „ 4. aus der 1908er Anreihe ,, . „8939 915 „ 5. aus der 1912er Anleihe e 2 5202900 „ zuſammen mit 21 588 430 ℳ Er wird in der Weiſe verwaltet, daß ihm als laufende Einnahmen zugeführt werden die auf⸗ kommenden Miet⸗ und Pachtginſen, die Erlöſe aus dem etwaigen Verkaufe von Grundſtücken und die Erſtattungen für ſolche Grundſtücke, die als Baugelände Verwendung finden, während in Ausgabe nach⸗ gewieſen werden die Hypotheken und Anleihezinſen, ſowie die Koſten der Verwaltung, Unterhaltung,