Für die vorſtehend aufgeführten 688,29 täglichen Arbeitskräfte ſind an Löhnen — ein⸗ ſchließlich der aus Anlaß von Erkrankungen, Beurlaubungen oder der Einziehung zu mili⸗ täriſchen Übungen an die ſtändigen Arbeiter gezahlten Löhne — und Verſicherungsbeiträgen 1 310 353„41 % gezahlt worden. Der Durchſchnittsverdienſt für den Arbeiter und Tag (für jeden Arbeiter durchſchnittlich 320 Arbeitstage im Jahre gerechnet) betrug 5,95 ℳ gegen 5,50 ℳ im Vorjahre. Der Durchſchnittsverdienſt der Laternenwärter betrug bei je 365 Arbeitstagen im Jahre 3,65 ℳ täglich, gegen 3,(7 ℳ im Vorjahre. An kranke, beurlaubte oder zu militäriſchen Übungen eingezogen geweſene Arbeiter ſind auf Grund der ſeit dem 1. April 1900 bzw. 13. Mai 1904 in Kraft befindlichen Beſtimmungen über Löhnung der ſtädtiſchen Arbeiter, im Rechnungsjahre 1912 gezahlt worden: Es ſind gezahlt Bezeichnung der Arbeitsſtelle Kranken⸗ an an Militär⸗ Zuſammen bzw. Arbeitsart lohn Beurlaubte ] übungspflichtige % % 5 ʒ %4 43 Betrict 11.. 2 223] 31 2 206 65 30 55 4 460 51 Betrieb I1I . . . . . j16 086] 34 11 646 52 359 97 28 092 83 Wertſtatt⸗, 2 066 60 1 1 399] 27 157 20] 3 623 07 Gußrohrleger 2081 56 1 716 10 34 45 J 3832. 141 Laternenarbeiter 1 649 89 1 645 76 2 3 295 65 Magazinarbeiter 151 65 301 93 453] 58 Revierarbeiter 3 827 13 4 261 355 249 89 8 338] 59 28 086] 50 1 23 177] 78 832 06 52 096 34 Laternenwärter 376 70 7411 — 1 1171 70 Geſamtſumme ] 28 463]) 20 ] 23 918 78 832 06f 53 214 04 gegenüber im Jahre 1911 ] 53 281] 52 „ „ 1910 ſ 46 660] 48 „ „ 1909 ] 38106 27 Ferner ſind auf Grund der Beſtimmungen für die Bewilligung von Ruhelohn und Hinterbliebenenverſorgung neben den geſetzlichen Bezügen innerhalb des Rechnungsjahres 1912 gezahlt worden: a) Ruhelohn und fortlaufende Unterſtützung an 45 ehemalige Arbeiter zuſammen 2, % b) Witwen⸗ und Waiſengeld an Hinterbliebene von ehemaligen Ar⸗ beitern in 26 Fällen zuſammen... 7817,36 „ Ferner wurden nach den Grundſätzen für die Gewährung von Familienzulagen an die in der ſtädtiſchen Verwaltung beſchäftigten Perſonen vom 10. Juni 1909 an die ſtändigen Arbeiter gezahlt: bei 4 Kindern jährlich 150 ℳ., bei 5 Kindern 10% ihres regelmäßigen Arbeitslohnes, mindeſtens 150 ℳ höchſtens 300 ℳ jährlich, bei 6 Kindern 15% ihres regelmäßigen Arbeitslohnes, höchſtens 450 ℳ jährlich, bei mehr Kindern 20% ihres regelmäßigen Arbeitslohnes, höchſtens 600 ℳ jährlich. Kinder, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden hierbei nicht mitgezählt. Im Rechnungsſahr 1912 ſind an Arbeiter der diesſeitigen Verwaltung Familien⸗ zulagen in Höhe von 12 892,82 ℳ gezahlt worden. Im Berichtsjahre 1912 haben ſich 90 Unfälle ereignet. Von dieſen entfallen: auf Anſtalt 1 „ „ 2. „ 3 auf Anſtalt 1. 55 auf Außenbetribb.. 232. Hiervon wurden in 2 Fällen die Berufsgenoſſenſchaft in Anſpruch genommen und iſt den Unfallverletzten eine laufende monatliche Rente von 69,80 ℳ und 17,50 %J zugebilligt worden. Bei den übrigen Unfällen handelte es ſich um geringfügige Verletzungen, die eine Arbeitsunfähigkeit gar nicht oder nur für kurze Zeit bedingten. Neubauten und Verſuche. Die nachſtehend aufgeführten, im Vorjahre bzw. 1910 ge⸗ nehmigten Bauten wurden fertiggeſtellt: 2) Koksverladebrücke weſtlich des Retortenhauſes II, 5) Erweiterung der elektriſchen Kraftſtation auf Gaswerk II. Die im Vorjahre genehmigte Erweiterung der Reinigeranlage wird erſt im Laufe des Sommers 1913 betriebsfertig. Im Berichtsjahre wurde genehmigt: Die Erweiterung der Anſchlußgleisanlage auf Gaswerk II1 durch Einbau einer Drehſcheibe. 22 523,77