— 94 — Die unter 9 bis 13 aufgeführten Einnahmen, zuſammen 1 065 225,08 ℳ (1911: 1053 380,56 %ℳ), ſtellen die durch eigene Einnahmen nicht gedeckten Koſten dar. Da auf das hier betrachtete Stadtgebiet (d. h. ohne die Berliner Anſchlußgebiete) 17 945 990 chm gefördertes Abwaſſer und 276 316 Einwohner entfallen, ſo kommen auf 1 bm gefördertes Abwaſſer 0,059 ℳ (1911: 00663 ℳ) und auf 1 Einwohner und Jahr 3,86 ℳ (1911: 3,95 %). 0) Die Ausgaben. 2 41 Verwaltung einſchließlich Ruhegehälter . . . 207 581,81 ℳ Betrie a) Straßenleiiungen 84 116,00 ℳ b) Pumpwerkre 124 545,19 „ () Druckrohre. 3 034,35 „ d) Rieſelfekcko... 45 474,76 257 170,30 „ 3 Entſchädigung für Durchfeuchtungen und derghlklklkl 9 776,33 „ 4. Abgaben und derghkg. „ , „ „, 4 1 4 4 4 15 688.53 „ 5. Tilgung und Verzinſung des Anlagekapitals „„ „ 716 709.82⸗ Summe 1 206 926,79 dℳ An die Berliner Stadtentwäſſerung ſind angeſchloſſen die Charlottenburger Gebietsteile „Martinikenfelde“ (Radialſyſtem III) und „Oſtviertel“ (Radialſyſtem VII). Die wichtigſten Angaben hierüber enthält die folgende Zuſammenſtellung: Martinikenfelde Oſtviertel Geſamtflähe. 76,85 ha 98,63 ha Davon angeſchloſſen., 41 81 „ 98,63 „ Am Ende des Berichtsjahres angeſchloſſene Grundſtücke. 120 603 Davon bewohnt.. , 120 596 Zahl der im Berichtsjahre neu hinzugekommenen Grundſtücke 4 13 Einwohner in den angeſchloſſenen Grundſtücken (Mitte Oktober) 12 380 29 944 Hausentwäſſerung. Die polizeiliche Tätigkeit auf dem Gebiete der Grundſtücksent⸗ und Bewäſſerung. Im Berichtsfahre ſind i m Charlottenburger Anſchlußgebiet 328 Ent⸗ wäſſerungsentwürfe polizeilich geprüft und genehmigt worden. Inbezug auf die beſtimmungs⸗ mäßige Ausführung ſind 362 Ent⸗ und Bewäſſerungsanlagen örtlich geprüft und abgenommen, davon 99 in Neubauten, 31 größeren und 280 kleineren Umfanges. Außerdem haben 14 Be⸗ ſichtigungen auf Grundſtücken ſtattgefunden (wegen Verſtopfungen in den Abflußleitungen uſw.). Die Arbeiten zur Durchführung der Beſtimmung im § 37 der Polizeiverordnung vom 31. Dezember 1910, betreffend die Reinhaltung der Zuflußleitung, wurden im Berichts⸗ jahre zu Ende geführt. Es entſprachen alſo am 31. März 1913 die Ent⸗ und Bewäſſerungsanlagen auf ſämtlichen, im Anſchluß an die Charlottenburger Kanaliſation entwäſſernden Grundftücken den vorgenannten Beſtimmungen. Inbezug auf die Reinhaltung der Zuflußleitungen bleiben daher ledig⸗ lich noch die Grundſtücke zu prüfen, die, ohne daß ſie im Anſchluß an die Leitungen der öffentlichen Kanaliſation entwäſſern, mit den Leitungen der Charlottenburaer Waſſerwerke in Verbindung ſtehen. Bei der Prüfung der im Anſchluß an die öffentliche Kanaliſation entwäſſernden Grundſtücke inbezug auf die Reinhaltung der Zuflußleitungen fand gleichzeitig eine Prüfung hinſichtlich der ord⸗ nungsmäßiagen Unterbaltung der Grundſtücks⸗Entwäſſerungsanlagen ſtatt. Mit der Durchführung der Beſtimmung wegen Reinhaltung der Zuflußleitungen auf denjenigen Charlottenburger Grundſtücken, welche an die Schwemmkanaliſat ion von Berlin Anſchluß nehmen, wurde im Berichtsjahre begonnen, nachdem eine entſprechende Ver⸗ einbarung mit der ſtädtiſchen Polizeiverwaltung in Berlin, der die Prüfung und Ueberwachung der Entwürfe und Entwäſſerungsanlagen in den im Berliner Anſchlußgebiet be⸗ legenen Charlottenburger Grundſtücken obliegt. getroffen worden war. Innerhalb des im Anſchluß an das Radialſnſtem vII der Berliner Kanaliſation ent⸗ wäſſernden Charlottenburger Gemeindegebietes (ehemaliger 18. Stadtbe⸗irk) ſind dieſe Arbeiten zu Ende geführt. Inbezug auf die Reinhaltung der Zuflußleitungen bleibt daher nur noch das Erforderliche bei denjenigen Grundſtücken zu veranlaſſen, die im Anſchluß an das Radial⸗ ſyſtem vIII entwäſſern, nämlich den im Stadtgebiet Martinikenfelde belegenen. Die kommunale Tätiakeit auf dem Gehiete der Grundſtücksent⸗ wäſſerun g. Beim Anſchluß der Grundſtücke uſw. an die Leitungen der Stadtentwäſſerung wurden im Berichtsfahre i m Charlottenburger Anſchlußgebiet die in der nach⸗ ſtehenden Zuſammenſtellung enthaltenden Arbeiten ausgeführt: Anzahl der Grundſtücke im Art der ausgeführten Arbeiten Entwäſſerungsge biet 4 43 41 III 4) ueu angefteſſen 2 2 36 37 17 b) angeſchloſſen geweſen, zum wiederholten Male angeſchloſſen 2 ) von der Stadtentwäſſerung abgeſchnittene Hausanſchlußleitungen 7 — q) mit einem weiteren Hausanſchluß verſehen . „ „„„„. 11 1 — ef Veränderungen an den Anſchlußleitungen bezw. Herſtellen und Abſchneiden von Regenrohranſchlußleituungen 33 —4 3 1) Verlängerung von Stützen und Gabeln 29 — zuſammen 128 42 20