Berlin — 111 — 125 Handwerker einſchließlich 42 weiblichen beantragten die Weiterverleihung der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen; den Anträgen wurde ſtattgegeben in 94 Fällen bei Hand⸗ werkern einſchließlich 27 weiblichen, welche vor dem 1. Oktober 1908 langer als 5 Jahre, und in 8 Fallen bei Handwertern einſchließlich 2 weiblichen, welche weniger als 5 Jahre mit der Befugnis tätig geweſen ſind. 23 Anträge wurden abgelehnt, darunter 13 von weiblichen Perſonen geſtellte. Die weiblichen An⸗ tragſtellerinnen waren Schneiderinnen und Putzmacherinnen, auch eine Photographin befand ſich darunter. In 18 (1911: 7, 1910: 5) Fällen waren Streitigkeiten auf Grund der Gewerbeord⸗ nung zu entſcheiden. Hiervon betrafen 17 die Beitrittspflicht und 1 die Lehrlingsprüfung. Durch förmliche Entſcheidung wurden 5, durch Vorbeſcheid 3 und durch Zurücknahme bzw. auf andere Weiſe 10 Fälle erledigt. Eine im Vorjahre unerledigt gebliebene Beſchwerde iſt durch förmliche Entſcheidung zurückgewieſen worden. 2. Die Handwerkskammer in Berlin. Die Veranlagung zu den Handwerkskammerkoſten erfolgte auch im Rech⸗ nungsjahre 1912 nach der Anordnung des Herrn Oberpräſidenten vom 25. April 1908 —A.⸗Bl. 1908, S. 215 — nach Maßgabe der ſtaatlich veranlagten Gewerbeſteuer der ſelbſtändigen Hand⸗ werker, ſoweit ſie auf dem Ertrage des Handwerks beruht. Da wie im Vorjahre 15 % der Gewerbeſteuer zur Erhebung gelangten, betrug der auf den Stadtkreis Charlottenburg ent⸗ fallende Betrag 14 32140 ℳ (1911: 8943,66 %ℳ). Dieſe von der Stadtgemeinde gezahlte Summe wurde auf die einzelnen Handwerksbetriebe umgelegt, wobei jedoch wie bisher diejenigen Betriebe frei gelaſſen wurden, deren Beitrag weniger als 1— ℳ betrug. Infolge des bei dem Herrn Oberpräſidenten eingelegten Einſpruchs gegen die Heranziehung ſind 8 (1911: 19) Betriebe von der Zahlung der Koſten befreit worden, weil keine handwerksmäßigen Betriebe vorlagen, in 4 Fällen fand Ermäßigung der Beiträge ſtatt. 212 (1911: 153) Betriebe waren überhaupt zu Unrecht herangezogen worden. Die Erſtattung der hierdurch an die Handwerkskammer zuviel abgeführten Beträge wird betrieben. 3. Die Handelskammer in Berlin. Charlottenburg gehört zum Bezirk der Berliner Handelskammer, und zwar werden die Liſten der Wahlberechtigten für die Stadtkreiſe Charlottenburg und Schöneberg gemeinſchaftlich aufgeſtellt. Der Bezirk war im Berichtsjahr durch die Kaufleute Stadtrat Caſſirer⸗Char⸗ lottenburg, Stadwverordnetenvorſteher D. Frentzel⸗ Charlottenburg und Michalski⸗ Schöneberg vertreten. Die Erhebung der Handelskammerbeiträge erfolgt unmittelbar durch die Handelskammer, jedoch hat der Regierungspräſident auf deren Anſuchen den Magiſtrat mit Wahr⸗ nehmung der Obliegenheiten als Vollſtreckungsbehörde für die Beitreibung rückſtändiger Handels⸗ kammerbeiträge im hieſigen Stadtkreiſe betraut. 4. Die Märkte. Die Pferdemärkte fanden im Berichtsjahre am 23. April, 14. Mai, 11. Juni, 9. Juli, 13. Auguſt, 10. September, 8. Oktober, 12. November, 10. Dezember 1912 und 11. März 1913 auf dem Marktplatz am Königsdamm ſtatt. Die Kram⸗ (Jahr⸗) Märkte wurden am 4. Juni, 15. Oktober 1912 und 4. März 1913 abgehalten; ſie erfreuten ſich eines regen Zuſpruchs ſowohl ſeitens der Händler als auch der Käufer. Am 4. März 1913 fand der Krammarkt zum erſten Male in der Kaiſerin⸗ Auguſta⸗Allee zwiſchen der Schloßbrücke und dem Guſtav⸗Adolf⸗Platz ſowie in den angrenzenden Straßen ſtatt. In der Spree⸗ und Berlinerſtraße wird der Krammarkt nicht mehr abgehalten. Die Wochenmärkte wurden örtlich und zeitlich wie im Vorjahre abgehalten. Die Verkaufsſtände waren zum größten Teil monatweiſe an die Händler vermietet. Es gingen im Berichtsjahre 338 Geſuche um Zuweiſung von Marktſtänden ein; viele früheren Bewerbungs⸗ geſuche wurden auf die alljährlich im Dezember ergehende öffentliche Bekanntmachung hin er⸗ neuert. 124 Händler gaben ihre Marktſtände auf, und einem Händler wurde der Marktſtand entzogen; an deren Stelle wurden 197 andere einberufen, von denen 72 der Einberufung keine Folge leiſteten und demzufolge in den Bewerberliſten geſtrichen wurden. Altere Standinhaber rückten bei Freiwerden beſſer gelegener Verkaufsſtände auf ihren Antrag und nach Maßgabe ihres Marktalters in dieſe ein. Außerdem beſuchten noch viele ſogenannte fliegende Händler die Wochen⸗ märkte, die auf den Tagesſtänden und unbenutzten oder zeitweiſe freien Monatsſtänden unter⸗ gebracht wurden. 7 Angaben über die Zahl der auf den Pferdemärkten aufgetriebenen Pferde, ſowie über die Anzahl der Händler, die die Wochen⸗ und Krammärkte beſucht haben, enthält Abſchnitt IX, 8. 5. Das Eichweſen. Die Verhandlungen hinſichtlich Einrichtung einer Abfertigungsſtelle des Königlichen Eichamtes in Berlin anſtelle des eingegangenen ſtädtiſchen Eichamtes waren von Erfolg. Nach⸗ dem in dem ſtädtiſchen Grundſtücke Lützower Straße 9 für die Eichſtelle geeignete Räume gefunden waren, erfolgte deren Anmietung und Einrichtung. Die Abfertigungsſtelle wurde für das Publi⸗ kum am 1. Oktober 1912 eröffnet. 6. Die Reichsbankſtellc. Der Bankbezirk der am 8. 7. 1907 eröffneten Reichsbankſtelle Charlottenburg umfaßt die Städte Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Potsdam, Spandau, Werder a. H. und die Landkreiſe Nieder⸗Barnim und Teltow. Der Reichsbankanſtalt Charlottenburg gehören als Unteranſtalten an: Schöneberg, Spandau, Wilmersdorf und Potsdam. Alle 5 Stellen ſind Bankplätze im Sinne des Reichsbankgeſetzes und ſind demgemäß in den Giroverkehr der Reichs⸗ bank einbezogen.