— 126 Konzeſſionen wurden erteilt 1910 1911 1912 ſütr Gaſtwirtſchaſtenn;⸗ 22 19 20 „ Schankwirtſchaften mit Branntweinſchank: 4) alte vorhandene Lokaleeee. 148 163 194 D) neu errichtere Lolalee 28 16 24 „ Schankwirtſchaften ohne Branntweinſchank: 4) alte vorhandene Loraleee. 383 399 395 5) meu Lrrichtete Loralee 97 87ᷓ 79 „ Branntweinkleinhandlungen: 4) unbeſchrärmrrrrr 1 1 2 D) in verſiegelten Itaſchennnnnnen 90 69 57 „Trmtoaleann... 2 1 — 1 „ Cisvahuen 2 1 3 Bankantinen⸗ , „ 7 9 8 „ neue Zimmer (Ausdehnunge)))) e e 21 33 42 m Handel mir Giſten : 33 46 34 für Schauſtellungen uſw. (§ 33b Reichs⸗Gew.⸗Ordnun) 5 3 8 „Dampftefferamagennnnn 15 14 19 „ gewerbliche Anlagenn 2 3 9 an Geſindevermieter und Stellenvermitler. 35 6 „ Pfandleihen... . 1 1 1 zuſammen 891 ] 864] 897 Gegen diesſeitige Entſcheidungen wurde im Berichtsjahre in 10 (4) Fällen Berufung eingelegt, wovon 3 (keine) Erfolg hatten. 1910 1911 1912 An Koſten waren zum Soll geſtelllft. 877 ℳ 634 ℳ 738 Nicht einziehbar warean — e , 28 „ 196 „ Wirklich eingegangen ſind 704 ℳ 606 ℳ 542 ℳ 7. Militärangelegenheiten. Aus Anlaß von Übungen waren 4 Offiziere vom Luftſchiffer⸗Bataillon 2 in der Zeit vom 15. 4. bis 12. 5. und 28. 8. bis 3. 9. 1912 in gemieteten Räumen einquartiert. An Zuſchuß zum Servis auf Grund des Vertrages mit dem Königlichen Garniſonkommando vom 5 2 1904 wurden im Rechuungsjahre 1 576,44 ℳ ſeitens der Stadtgemeinde gezahlt. 11. Juli 1888 Von dem vom Magiſtrat auf Grund des Ortsſtatuts vom 20. Iannar 1889 von den Hausbeſitzern erhobenen Zuſchlage zu den Einquartierungskoſten iſt die am Ende des Rechnungs⸗ jahres 1911 verbliebene Summe von 12 056,56 %ℳ auf das Rechnungsjahr 1912 übertragen worden. An Einquartierungs⸗ und Ausmietungskoſten ſind im Jahre 1912, abzüglich des vom Staate erſtatteten Betrags in Höhe von 56,16 ℳ, insgeſamt 1736,28 ℳ verausgabt, ſo daß die Summe von 10 320,28 % auf das Rechnungsjahr 1913 übertragen werden konnte. Da jährlich rund 2000 ℳ erforderlich ſind, wird die vorhandene Summe noch etwa 5 Jahre ausreichen, ſo daß in dieſem Zeitraum neue Einquartierungskoſten vorausſichtlich nicht zu erheben ſein werden. Auf Grund des Reichsgeſetzes vom 10. Mai 1892 wurden 21 864,46 ℳ Unter⸗ ſtützungen an die Familien der zu Friedensübungen eingezogenen Mannſchaften gezahlt und aus Reichsfonds erſtattet. 98 Kriegsveteranen beantragten auf Grund des Reichsgeſetzes vom 22. Mai 1895 die Gewährung der Veteranenbeihilfe von 10 ℳ monatlich; in den Genuß der Beihilfe gelangten 70. Die durch die Pferde⸗Aushebungsvorſchrift vom 1. Mai 1902 zur Beſchleunigung der Pferde⸗Aushebung im Mobilmachungsfall vorgeſchriebene Vormuſterung des Pferdebe⸗ ſtandes durch den militäriſchen Pferde⸗Vormuſterungskommiſſar fand in der Zeit vom 6. bis 22. März 1913 ſtatt. Zur Vorführung gelangten 3106 Pferde. Die hierdurch entſtandenen Koſten an Löhnen für Hilfskräfte und Beſchaffung von Formularen uſw. haben rund 1049 % betragen. §. Die Polizeiverwaltung. Der Stadtgemeinde ſind folgende Geſchäfte der Polizei übertragen: a) Fleiſch⸗ und Trichinenſchau, b) Straßenbau⸗Polizei. Der Anteil der Stadtgemeinde an den Polizeikoſten für 1912 beträgt nach der vorläufigen Feſtſetzung 702 118— .