— 153 — TDages heim vII, Wiebeſtraße, eröffnet 1912 für die Schulen 29, 30, 5 und 6. Zur Verfügung ſtehende Räume: 7 Zimmer, 1 Waſchraum, 1 eigener Korridor, eigene Garderoben und Toiletten; Platz für 120 Kinder. 0 Neben der Gewährung freier Räume erhält der Verein für jedes Heim eine ſtädtiſche Unterſtützung. Die Heime ſind wochentäglich geöffnet im Sommer von 10 oder 11 Uhr, im Winter von 11 oder 12 Uhr ab bis abends 6 Uhr. Jedem Heim ſteht bis 2 oder 3 Uhr die Schulpflegerin, von da ab noch eine Hortleiterin vor. Neben ihnen ſind noch eine oder zwei Gehilfinnen und mehrere ehrenamtliche Helferinnen tätig. Bis 2 Uhr wird Mittageſſen ausgegeben; dazwiſchen wird im Freien geſpielt und werden Schularbeiten angefertigt. Von 2 bis 3 Uhr wird in den Zimmern oder den Turnhallen auf Kokosmatten eine Ruheſtunde abgehalten; jedes Kind hat ſein eigenes Kopfkiſſen und ſeine Wolldecke. Von 3 bis 5 Uhr werden Handarbeiten und Hausarbeiten geübt. Um 5 Uhr erhalten alle Kinder Haferkakao; dann wird bis 6 Uhr frei geſpielt, und zum Schluß wird ein gemeinſames Abendlied geſungen. Beſonderer Wert wird darauf gelegt, den Kindern möglichſt das Familienleben zu erſetzen; daher wird jede Beſchäftigung in kleinen Gruppen von höchſtens 10 Kindern vorgenommen. In den großen Ferien wurden alle Kinder, die nicht in Erholungsaufenthalten waren, täglich nach der Speiſung auf dem Spielplatz in der Niebuhrſtraße zum Spielen vereinigt; jedes Kind erhielt dort auch Milch und Brot zur Veſper. Schulzahnklinik. Im Berichtsjahre iſt ein Wechſel im Perſonal der Klinik nicht eingetreten. Die Erkenntnis, daß gerade in dem Alter vor der Einſchulung der Keim ſpäterer Zahnkrankheiten ſich entwickelt, hat dazu geführt, daß die Kinder, die den zu Kleinkinderfür⸗ ſorgeſtellen erweiterten Säuglingsfürſorgeſtellen unterſtehen, der Schulzahnklinik zur Behand⸗ lung zugeführt werden. Ihre Zahl betrug im Berichtsjahre 152. Die Erfahrung hat gezeigt, wie außerordentlich notwendig dieſe Maßnahme iſt, da bei dieſen Kindern das Gebiß ſich häufig in einem derart ſchlechten Zuſtande befindet, daß ein Verfall der Zähne in kurzer Zeit zu befürchten iſt. Die fehlende Kaufläche läßt ſich in ſolchen Fällen nicht erſetzen und es tritt mangelhafte Ernährung mit ihren Folgen ein. Nur 60% der Zähne der Neueingeſchulten waren geſund, der Reſt entweder erkrankt, zerſtört oder bereits der Zange verfallen. Die Unterſuchungen in den Schulen und die ordnungsgemäße Behandlung der Neu⸗ eingeſchulten, der Kinder in den Schulkindergärten, der Waldſchüler, der Ferienkoloniſten und der von den Schulen in die Klinik gehenden Kinder nahm ihren regelrechten Verlauf. Kieferregulierungen, die bei Schulkindern ſich als dringend nötig erwieſen, wurden Herrn Zahnarzt Zielinsky überwieſen, der ſich ausſchließlich mit Kieferregulierungen befaßt und ſich verpflichtet hat, die Behandlung bei unbemittelten Kindern koſtenlos auszuführen, bei bemit⸗ telten gegen eine Entſchädigung der baren Unkoſten für die erforderlichen Apparate. Unterſucht wurden 9161 Schulkinder; davon wurden 6742 zahnärztlich behandelt, und zwar 3713 Knaben und 3029 Mädchen. Insgeſamt wurden 6568 Zähne gezogen und 11 005 mit Füllungen bzw. Einlagen verſehen. Wurzelbehandlungen fanden in 3039 Fällen ſtatt. Die Ausgaben betrugen 17 698,71 c%/f. 19 Schulärzte waren im Berichtsjahre vorhanden. Schulpflegerinnen. Die Auswahl der Kinder für die mannigfachen Fürſorge⸗ einrichtungen der Großſtadt ſetzt eine ſorgfältige Prüfung der wirtſchaftlichen Verhältniſſe ihrer Eltern voraus. Eine Bereitſtellung ohne dieſe Prüfung und fortgeſetzte Beobachtung der häus⸗ lichen Verhältniſſe würde das Gefühl der Elternverantwortlichkeit abſchwächen und nur die Neigung beſtärken, öffentliche Mittel ohne Not in Anſpruch zu nehmen. Da in der Großſtadt bei der oft . . anzuknüpfenden und ebenſo ſchwer aufrecht zu erhaltenden Verbindung zwiſchen Haus und Schule der Lehrer ſelten in der Lage iſt, die fraglichen Verhältniſſe ſo feſtzuſtellen, wie dies zur ſachgemäßen Beurteilung derſelben und zur einwandfreien Durchführung der Fürſorge⸗ maßnahmen erforderlich iſt, ſo erſchien es zweckmäßig, andere geeignete Kräfte damit zu beauf⸗ tragen. Die ſachgemäße Ausgeſtaltung der bezeichneten Fürſorgeeinrichtungen und die Wahr⸗ nehmung geſunder, ſozialer Rückſichten bei der Handhabung der Fürſorge führte allmählich dazu, Verſuche mit beſonderen Pflegerinnen für die Schuljugend anzuſtellen. Die Schulpflegerinnen haben die Aufgabe, die wirklich notleidenden Schulkinder zu ermitteln und die zur Abhilfe ge⸗ eigneten Schritte zu tun. Sie ſind verpflichtet, jedem einzelnen ihnen vom Rektor, Lehrer⸗ kollegium, Schularzt oder auch von den Behörden mitgeteilten oder ſonſtwie bekannt werdenden Fall von angeblicher Not eines Schulkindes auf den Grund zu gehen. Dies geſchieht durch Hausbeſuche, Erkundigungen bei den königlichen und ſtädtiſchen Behörden, Wohlfahrtsvereinen uſw. Nach Maßgabe der ſo gewonnenen, zuverläſſigen Grundlage für die Beurteilung des Not⸗ ſtandes wird alsdann über die Aufnahme des Kindes in die Fürſorge und über die Art und das Maß derſelben entſchieden. An die Auswahl und Aufnahme der Kinder in eine Wohlfahrts⸗ einrichtung ſchließt ſich deren weitere Beobachtung und Pflege. Die Schulpflegerin muß mit den Eltern in ſtändiger Fühlung bleiben, ihnen beratend und helfend zur Seite ſtehen und erforderlichenfalls auch auf die Kinder erzieheriſch einwirken, aber auch dafür ſorgen, daß die Fürſorge⸗Einrichtungen nicht länger als notwendig in Anſpruch genommen werden. Um eine recht enge Verbindung zwiſchen Schule und Schulpflegerin herzuſtellen, muß die Schulpflegerin auch oft in der Schule vorſprechen. Die Schulpflegerinnen werden von dem hieſigen Verein „Jugendheim“, der die Damen auch in beſonderen Kurſen für dieſes Amt ausbildet, zur Verfügung geſtellt. Wir gewähren dem Verein unter Berückſichtigung des geſamten Umfanges ſeiner Fürſorgeeinrichtungen einen jährlichen allgemeinen Beitrag. 2⁰