— 167 — Das bereits im vorjährigen Bericht erwähnte Geneſungsheim der Allgemeinen Ortskrankenkaſſe, deſſen buchmäßiger Wert 434 708,60 ℳ beträgt, iſt Anfang Auguſt 1912 ſeiner Beſtimmung übergeben worden. Gemäß §§ 58 und 76e des Krankenverſicherungsgeſetzes waren 249 Streitigkeiten (einſchl. 26 unerledigte Fälle aus dem Vorjahre) zu entſcheiden. Davon betrafen Zahl 101 Fälle 1912 11 1910 a) Verſicherungs⸗ und Beitragspflicht. 49 46 56 v) Unterſſützungsanſprücheeeee.... 116 95 105 c) Erſatzanſprüche gegen Arbeitgeber gemäß § 50 des Krankenver⸗ Sonneaſen und § 12 des Gewerbeunfallverſicherungsgeſetzes 67 80 85 ) Drduuugsſtrafen⸗ .. 13 16 14 6) Sonſtige Streirigteiten. 22: 2 6 12 zuſammen 249 243 272 Die Erledigung erfolgte: Durch ſürmliche Entſcheiduung. 88 120 105 (D. 1. rdgentrt ,, 36%% 50/ 39%) Furch Worbeſcheis: „, 82 45 71 durch Zurücknahme und auf andere Weiſe. 564 52 61 umertedigt büchen 4 1 26 35 Gegen die diesſeitige Entſcheidung wurde in 15 (1911 in 16, 1910 in 23) Fällen K lage beim Amts⸗ oder Landgericht erhoben, in 2 Fällen mit Erfolg, während 6 Klagen abgewieſen wurden. 7 Klagen ſchweben noch. Von den im vorigen Jahre ſchwebend gebliebenen 3 Klagen ſchweben noch 2; 1 Klage wurde unter Aufhebung der Entſcheidung des Magiſtrats ſtattgegeben. Im Berufungswege wurde in 2 Fällen die amtsgerichtliche Entſcheidung angegriffen. Dieſe Berufungen hatten den Er⸗ folg, daß auf Grund der Beweisaufnahme in dem einen Falle das die Entſcheidung des Magiſtrats beſtätigende Urteil des Königlichen Amtsgerichts aufgehoben und die klagende Krankenkaſſe mit ihrem Anſpruch abgewieſen wurde, in dem anderen Falle wurde das die Entſcheidung des Magiſtrats auf⸗ bebende Urteil des Königlichen Amtsgerichts teilweiſe abgeändert. Bei dem im vorigen Jahre ſchwebend gebliebenen Falle wurde das auf Aufhebung der Magiſtratsentſcheidung lautende Urteil des Amtsgerichts nur unerheblich abgeändert. Das Heilverfahren bei Militärpflichtigen, welche bei dem Muſterungs⸗ geſchäft als krank befunden waren, wurde in 15 Fällen vermittelt. Wie bekannt, tritt das II. Buch der Reichsverſicherungsordnung am 1. Ja⸗ nuar 1914 in Kraft. Seit 1. Juli 1912 werden die Angelegenheiten betreffend die Neuorganiſation der Krankenkaſſen vom Verſicherungsamt — vugl. Abſchnitt 2 — bearbeitet, das darüber beſonderen Bericht erſtattet. 2. Die Invalidenverſicherung. Das Verſicherungsamt, die neugeſchaffene erſte Inſtanz in Verſicherungsſachen nach der Reichsverſicherungsordnung, iſt am 1. Juli 1912 in Wirkſamkeit getreten. Da über ſeine Einrichtung und die (Geſchäftsführung beſonders berichtet wird, iſt an dieſer Stelle lediglich die Tätigkeit der früheren „unteren Verwaltungsbehörde“ in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1912 nachzuweiſen. An Invalidenrentenanträgen wurden in dieſem Vierteljahr 176 neu geſtellt (1911 im gleichen Zeitraum 150). Von dieſen wurden 130 anerkannt, während über die übrigen Anträge die Entſcheidung noch nicht ergangen war. An Altersrentenanträgen ſind 6 neu aufgenommen worden (1911 3), welche auch anerkannt wurden. Anträge auf Hinterbliebenenfürſorge wurden in 10 Fällen bearbeitet. Mündliche Verhandlungen über Rentenanträge und über Anträge wegen Renten⸗ entziehung unter Zuziehung des Vertrauensarztes der Landesverſicherungsanſtalt und je eines Ver⸗ treters der Arbeitgeber und Verſicherten als Verſicherungsvertreter nach der Reichsverſicherungsord⸗ nung fanden 4 mal ſtatt. In dieſen wurde über 61 Fälle verhandelt. Das Ergebnis war, daß in 5 Fällen für Gewährung, in 46 Fällen für Verſagung, in 10 Fällen für Entziehung der Invaliden⸗ rente geſtimmt wurde. An Koſten, welche die Arbeitnehmerbeiſitzer für Zeitverſäumnis und bare Auslagen beanſpruchten, entſtanden 10,20 ℳ, die von der Landesverſicherungsanſtalt Brandenburg erſtattet wurden; nach der R.⸗V.⸗O. erſtattet das Verſicherungsamt den Verſicherungsvertretern dieſe Aufwendungen uſw. Gemäß § 1237 R.⸗V.⸗O. wurden 7 Perſonen von der Verſicherungspflicht be⸗ freit, weil ſie eine die Mindeſtinvalidenrente überſteigende Penſion bezogen und ihnen Hinter⸗ bliebenenfürſorge gewährleiſtet war. Die Berichtigung von Quittungskarten mit minderwertigen Marken, die von der Landesverficherungsanſtalt oder dem Königlichen Polizeipräſidenten überſandt wurden, erforderte auch fernerhin eine erhebliche Tätigkeit. Die Zahl der in dem in Rede ſtehenden Vierteljahr zu bearbeitenden Quittungskarten betrug ſchon 1277, hierzu kommen wie in den Vor⸗ jahren die zahlreichen Fälle, in denen rückſtändige Beiträge von ſäumigen Arbeitgebern (Hausbeſitzern uſw.), die für die von ihnen Beſchäftigten Invalidenmarken nicht verwendet hatten, eingezogen werden mußten. 8 Bis zur Einrichtung des Verſicherungsamtes (ſ. o.) wurde der Magiſtrat als untere Ver⸗ waltungsbehörde zur Entſcheidung von Streitigkeiten gemäß § 1459 der R.⸗V.⸗O. und § 60 der Kaiſerlichen Verordnung in 13 Fällen angerufen. Davon wurden erledigt: durch förmliche Entſcheidung 2, durch Vorbeſcheid 10, durch Zurücknahme und auf andere Weiſe 1. Anfechtung erfolgte in 4 Fällen, jedoch ohne Erfolg. 3. Die Unfallverſicherung. Die Zahl der Anmeldungen zur Unfallverſicherung betrug bis Ende Dezember 1912 328 (1911: 589, 1910: 655). Hiervon entfallen auf die „Nordöſtliche Baugewerks⸗Berufsge⸗ noſſenſchaft“ 66, die „Nordöſtliche Eiſen⸗ und Stahl⸗Berufsgenoſſenſchaft“ 83, die „Lagerei⸗ Berufsgenoſſenſchaft“ 41, die „Fleiſcherei⸗Berufsgenoſſenſchaft“ 26,, die „Fuhrwerks⸗Berufs⸗ genoſſenſchaft“ 22, die „Nahrungsmittel-Induſtrie⸗Berufsgenoſſenſchaft“ 17, die „Bekleidungs⸗In⸗ duſtrie⸗Berufsgenoſſenſchaft“ 9, die „Berufsgenoſſenſchaft der Feinmechanik“ 8, auf die übrigen