— 177 — C. Der ſtädtiſche Arbeitsnachweis. (Die Deputation für den ſtädtiſchen Arbeitsnachweis gibt einen Sonderbericht heraus, auf den hier verwieſen wird) Allgemeines. Der ſtädtiſche Arbeitsnachweis, der am 1. Oktober 1913 auf ein 15 jähriges Beſtehen zurückblicken kann, hat in ſeinem Sonderbericht eine kurze Überſicht über ſeine Geſchichte gegeben. Die Errichtung der dritten Frauen⸗Abteilung hat ſich ſehr bewährt, aber die erhoffte Entlaſtung der Frauen⸗Abteilung Oſten, deren Räume für den Verkehr nicht genügten, nicht bewirkt. Von der Deputation wurde deshalb eine Vergrößerung dieſer Abteilung beſchloſſen. Die ſtädtiſchen Körperſchaften ſtimmten der Erweiterung zu und bewilligten die erforderlichen Mittel. Es wurde die 1. Etage im Hauſe Augsburger Straße 13, mit 10 Räumen, ſowie ein darunter liegender Laden, der durch eine bequeme Treppe mit der 1. Etage verbunden wurde, für eine jährliche Miete von 4900,— gemietet, und zwar 2 Bureauräume zuſammen 52 am groß, 2 Warteräume für Stellunggeber zuſammen 55 am groß, 2 Warteräume für Stellung⸗ ſuchende zuſammen 54 qm groß, ſowie 3 Beſprechungszimmer und 1 Zimmer für die Verwalterin mit 290 am Geſamtgröße. In den Abendſtunden werden die Warteräume dem Verein Abend⸗ heim ſowie Dienſtbotenvereinen zur Verfügung geſtellt. In der Männer⸗Abteilung hatten ſich von den gelernten Berufen nur die Maler und Schneider angeſchloſſen. Als Hauptgrund der Ablehnung wurde die nicht genügend fach⸗ männiſche Vertretung der einzelnen Gewerbe in der Verwaltungs⸗Deputation angeſehen. Durch Anderung des Gemeindebeſchluſſes betreffend den Arbeitsnachweis iſt jetzt für jedes zum Anſchluß bereite Gewerbe, das den ſtädtiſchen Arbeitsnachweis benutzt, ein Fachausſchuß mit beratender Stimme, beſtehend aus einem Magiſtratsmitgliede der Deputation als Vorſitzenden, ſowie einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer des betreffenden Gewerbes, angegliedert. Vier Fachausſchüſſe, für das Maler⸗, Schneider⸗, Schloſſer⸗ und Klempnergewerbe, ſind bisher auf Grund dieſer Be⸗ ſtimmungen errichtet worden. Für die Abteilung der ungelernten Arbeiter, zu der alle Kategorien der Arbeiter gehören, die keinen beſonderen Beruf erlernt haben, alſo Fabrikarbeiter aller Art, Geſchäfts⸗ und Hausdiener, Geſchäfts⸗ und Arbeitskutſcher, Bau⸗ und Erdarbeiter, ſowie Gelegen⸗ heitsarbeiter aller Art, ferner jugendliche Arbeiter, ſtand nur ein gemeinſamer Warteraum zur Verfügung. Das führte zu vielen Unzuträglichkeiten. Aus erziehlichen Gründen ſchien es geraten, für die jugendlichen Arbeiter einen beſonderen Warteraum zu ſchaffen. Der neu geſchaffene Raum wird durch Einrichtung beſtimmter Vermittelungszeiten abwechſelnd für die jugendlichen Arbeiter und für beſſer qualifizierte Arbeiter (Fabrikarbeiter, Geſchäfts⸗ und Haus⸗ diener, Geſchäftskutſcher, ſowie für ſtändige ſtädtiſche Arbeiter), für die eine beſondere Abteilung eingerichtet worden iſt, verwendet. Der Wunſch nach Schaffung eines ſolchen war von dieſen Arbeitern ſchon wiederholt geäußert worden. In der Lehrſtellenvermittelung, die im Jahre 1911 in Verbindung mit der Schulverwaltung, der Lehrerſchaft und den Organen der Jugendfürſorge neu organiſiert wurde, iſt die erhoffte weitere Entwickelung nicht eingetreten. Die Vermittelungstätigkeit iſt vielmehr zurück⸗ gegangen. Die neu eingerichtete Zentralſtelle für Lehrſtellenvermittelung in Berlin hat ſich auf den Standpunkt geſtellt, daß es zu einer gedeihlichen Entwickelung nötig iſt, die ganze Ver⸗ mittelungstätigkeit dort auszuüben. Wir ſind jedoch der Meinung, daß diejenigen Arbeits⸗ nachweiſe Groß⸗Berlins, die ſich mit dieſer Vermittelung befaſſen, die örtliche Vermittelungs⸗ tätigkeit ſelbſt ausüben ſollen, und daß ein geregelter Austauſch von Angebot und Nachfrage zwiſchen ihnen und der Zentrale ſtattfinden muß. Auf Grund unſerer Anregungen wurden für das Zu⸗ ſammenarbeiten der Zentrale mit den Arbeitsnachweiſen folgende Grundſätze aufgeſtellt: 1. Durch Verteilung der Fragebogen in den Schulen und Einſammelung der aus⸗ gefüllten Fragebogen ſtellt jeder Arbeitsnachweis die Lehrſtellenſuchenden feſt. 2. Die Einladung der Eltern und Lehrſtellenſuchenden in die Sprechſtunde zur Berufs⸗ beratung erfolgt in Charlottenburg und Schöneberg durch dieſe Arbeitsnachweiſe. 3. Die Beſorgung der Lehrſtellen übernimmt die Zentralſtelle für Lehrſtellenvermitte⸗ lung. Die in den Stadtgemeinden Charlottenburg und Schöneberg angemeldeten Stellen werden den betreffenden Arbeitsnachweiſen zur direkten Erledigung über⸗ eben. Die von dieſen Arbeitsnachweiſen nicht erledigten Lehrſtellen werden der Fentrale zurückgemeldet. 4. Die Fragebogen derjenigen Lehrſtellenſuchenden aus Charlottenburg und Schöneberg, denen keine Lehrſtelle nachgewieſen werden konnte, werden der Zentrale zur weiteren Erledigung übermittelt. Auch dieſe Regelung hat in der Ausführung noch nicht befriedigt. Die Zentrale war nicht in der Lage, uns ausreichende Lehrſtellen zu verſchaffen. Wir waren deshalb genötigt, uns noch direkt an die hieſigen Lehrherren zu wenden. Auch war die Zentrale nicht in der Lage, diejenigen Knaben, denen wir keine Lehrſtelle beſorgen konnten, unterzubringen. Es werden Mittel und Wege geſucht werden müſſen, dieſe Uebelſtände zu beſeitigen. Die der Stadtverordnetenverſammlung unterbreiteten Vorlagen betreffend Maß⸗ regeln zur Bekämpfung der Folgen unfreiwilliger Arbeitsloſigkeit 23