— 182 — In dem Berichtsjahre iſt durch die Einſtellung eines weiteren Wohnungsamts⸗ ehilfen die Zahl dieſer Beamten auf 3 erhöht worden. Das Perſonal des Wohnungsamts keſteh demnach zurzeit aus 2 Wohnungspflegern, einem Verwalter des Wohnungsnachweiſes, 3 Wahnengsamtgehſen und einem Boten. Für das kommende Jahr haben die ſtädtiſchen Körperſchaften die Einſtellung eines dritten Wohnungspflegers und einer hauptamtlichen Woh⸗ nungspflegerin beſchloſſen. Die folgenden Tabellen geben eine zahlenmäßige Überſicht über die Tätigkeit des Wohnungsamtes. Zu ihrem beſſeren Verſtändnis wird auf die im Verwaltungsbericht 1910 (Anhang, Seite 238 ff.) abgedruckten gemeindlichen und polizeilichen Beſtimmungen für das Wohnungsamt verwieſen. 0 Die Tabelle S. 183 gibt über die Art der Erledigung der aus dem 4224 1911¼12 in das Geſchäftsjahr 1912/13 übernommenen Be⸗ anſtandungen Aufſchluß: Zu dieſer Tabelle und zu Tabelle 3 iſt folgendes zu bemerken: In der Spalte „UInzwechmässige Benutzung“ ſind jedesmal zwei Zahlen vermerkt; die obere Zahl bezeichnet diejenigen Fälle, in denen eine ungweckmäßige Benutzung der Wohnung (3. B. überfülltes Schlafzimmer bei unbenutzter „guter Stube“) zu einer Überfüllung einzelner Käume geführt hat, die ſich jedoch durch anderweitige Belegung der Räume beſeitigen läßt. Die untere Ziffer faßt alle übrigen Arten einer unzweckmäßigen Benutzung zuſammen, wie z. B. das Schlafen in der Küche trotz des Vorhandenſeins einer geeigneten Stube uſw. Auch in der Spalte „Verstoss gegen die Schlafstellenordnunq“ ſind zwei Zahlen vermerkt. Die obere Zahl bedeutet ſolche Mängel, die nur gegen die Schlafſtellenordnung, nicht auch gegen die allgemeinen Vorſchriften der Wohnungsaufſicht verſtoßen (4. B. der Raum, in welchem der Schlaf⸗ gänger ſchläft, hat vom Flur keinen beſonderen Zugang); die untere Ziffer bedeutet ſolche Mängel, die bereits in einer der vorhergehenden Spalten vermerkt ſind, alſo gleichseitig einen Verſtoß gegen die Beſtimmungen der Wohnungsaufſicht und gegen die Schlafſtellenordnung bedeuten („Mangelnde Ge⸗ ſchlechtertrennung“ z. B. iſt, wenn in der betreffen den Familie Schlafgänger aufgenommen werden, gleichzeitig ein Verſtoß gegen die Beſtimmungen der Wohnungsauffſicht un d der Schlafſtellenordnung). Die letztgenannten Ziffern ſind, da ſie ſchon in den vorhergehenden Mängelſpalten mitenthalten ſind, in der Summenſpalte nicht mit addiert. Aus der vorſtehenden Tabelle geht hervor, daß von den 1998 im Jahre 1911¾/2 feſtgeſtellten Mängeln 259 (12,96%%) noch nicht abgeſtellt werden konnten, und zwar harren noch 141 Mängel des Hauſes — von 645 feſtgeſtellten (21,865) — und 118 Mängel in der Art der Benutzung der Wohnung — von 1353 feſtgeſtellten (8,88) — ihrer Erledigung. Dieſe ſteht aber für den größeren Teil der noch ſchwe⸗ benden Fälle durch Beſeitigung des Mangels zu erwarten. Auch iſt zu berückſichtigen, daß bei den noch ſchwebenden Fällen auch alle diejenigen mitgezählt ſind, die bereits teilweiſe erledigt ſind (vgl. 3z. B. die Tabelle über die Abortmängel S. 186. Auch von den Überfüllungen werden ſich noch verſchiedene beſeitigen laſſen, bei denen erſt der Ablauf des Mietvertrages abgewartet werden muß. Ein Teil der noch ſchwebenden Fälle liegt zur Zeit der Deputation pa die Wohnungspflege zur Entſcheidung vor. Nur ein verhältnis⸗ mäßig ſehr kleiner Teil wird der Polizei zur Anordnung von Zwangsmaßregeln übergeben werden müſſen. Jedenfalls ſteht zu erwarten, daß die Zahl derjenigen Fälle, welche nur mit Polizeigewalt oder überhaupt nicht zu beſeitigen ſind, im Verhältnis zur Geſamtzahl äußerſt klein ſein wird, und man kann ſchon jetzt den Beweis als erbracht anſehen, daß es tatſächlich möglich iſt, den weitaus größten Teil aller Beanſtandungen auf dem Wege gütlicher Vor⸗ ſtellungen und wohlwollender Beratung zu erledigen. Etwas näher ſei noch auf die Uberfüllung von Wohnungen und die Art ihrer Be⸗ ſeitigung eingegangen, da gerade dieſe Frage ein beſonderes Intereſſe beanſpruchen dürfte. Eine Über⸗ ſicht gewährt die nachfolgende Zuſammenſtellung: 2) Ordentliche Beſichtigungen. Geſamtzahl der überfüllten Wohnungen aus 1911/12). 76 Fälle Hiervon wurden erledigt durch: 4) um zug in eine größere Wohnung. 31 „ b) Hinzumietung eines Raumes in demſelben Hauſe. 5 „ e) Weggang von Familienangehörigen 13 d) Entlaſſung von Schlafgängeren 112 „ 6) Todesfall t „ Nicht verfotgbar waren „ „ „ 2 „ Es vervteiben als umerledige 2. . . „ 114 „ b) Außerordentliche Beſichtigungen. Geſamtzahl aus 1911/12 183 Hiervon wurden erledigt durch: a) Umzug in eine größere Wohnuinng 6 b) 1. 11. eines Raumes in demſelben Hauſe 4 „ c) Entlaſſung von Schlafleuten. 4 Nicht verfolgbar waren 24 3 I7 Es verbleiben als unerledigt 0 Welche Schlüſſe ſich aus dieſer Überſicht hinſichtlich der Möglichkeit der Beſeitigung von uberfüllungen und der Mittel und Wege hierzu ergeben, iſt in einem Vorbericht Zum Internationalen Wohnungskongreß 1913, auf welchen hier verwieſen wird, des näheren dargelegt worden. Hier ſei nur das eine Ergebnis feſtgeſtellt, daß als eines der wichtigſten Mittel zur Beſeitigung von überfüllten Wohnungen die Einrichtung eines Wohnungsnachweiſes mit 3wangsmeldungen der leerſtehenden 2 4. zu betrachten iſt. Nun zum Berichtsjahre 1912/13 ſelbſt. Die Tabelle S. 184 gewährt eine Überſicht über die Zahl der von den beiden Woh⸗ nungspflegern im Berichtsjahre vorgenommenen neuen Beſichtigungen und die Zahl der Beanſtandungen. ) Hier ſind nur gänzlich überfüllte Wohnungen gegählt, nicht auch einzelne überfüllte Räume in nach ihrer geſamten Nutzfläche nicht berfftuten Wohnungen. f