— 198 — 2. Rechtsſtreitigkeiten. Die Armenverwaltung erhob im Verwaltungsſtreitverfahren 22 Klagen (1911: 45, 1910: 47), bei denen in 8 Fällen in voller Höhe und in 2 Fällen teilweis nach dem Klageantrage erkannt wurde und in 1 Falle Abweiſung der Klage erfolgte. In 1 Falle wurde die Klage zurückgezogen, weil die Klageforderung nachträglich anerkannt und gezahlt wurde. 10 Fälle ſchweben noch. — Von den aus dem Rechnungsjahre 1911 unbeendet gebliebenen 28 Klagen wurden im Laufe des Rechnungsjahres 1912 erledigt: 14 durch Verurteilung nach dem Klageantrage in voller Höhe ſowie 4 in teilweiſer Höhe, 3 durch Zurücknahme der Klage infolge Zahlung der Klageforderung und 4 durch Abweiſung, während 3 noch weiter unerledigt blieben. Im Wege des Beſchlußverfahrens gemäß § 65 des Preuß. Geſetzes vom 8. März 1871 wurden 65 (1911: 74, 1910: 102) Anträge geſtellt. In 38 Fällen erfolgte Verurteilung und in 7 Fällen Ab⸗ weiſung. 9 Anträge wurden zurückgezogen, weil die laufenden Unterſtützungen uſw., deretwegen die In⸗ anſpruchnahme erfolgen ſollte, in Wegfall gekommen oder die Beklagten aus dem Bezirk der beſchließen⸗ den Behörde verzogen oder unbekannten Aufenthaltes waren, oder auch weil ſich nachträglich die Un⸗ fähigkeit zur Leiſtung von Unterhaltsbeiträgen ergab. 11 Fälle waren noch nicht durgeführt. — Die aus dem Rechnungsjahre 1911 noch nicht zu Ende geführten § Beſchlußverfahren wurden im Laufe des Rechnungsjahres 1912 ſämtlich durch Verurteilung erledigt. Im ordentlichen Gerichtsverfahren wurden 18 (1911: 8, 1910: 12) Klagen angeſtrengt. In 2 Fällen erfolgte Verurteilung nach dem Klage⸗ antrage, in 4 Fällen erging ein Anerkenntnis⸗Urteil und in 3 Fällen ein Verſäumnis⸗Urteil. In je 3 weiteren Fällen wurde die Klage durch gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleich erledigt. 3 Fälle blieben ſchweben. — Die aus dem Rechnungsjahre 1911 unbeendet gebliebene Klage wurde im Laufe des Rechnungsjahres 1912 durch teilweiſe Verurteilung des Beklagten erledigt. — Außerdem wurden im Mahnverfahren 87 (1911: 46, 1910: 23) Zahlungsbefehle beantragt und vom Gericht erlaſſen. In 15 Fällen wurde Widerſpruch erhoben und der ordentliche Rechtsweg beſchritten. — Gegen die Armenver⸗ waltung wurden 14 (1911: 11, 1910: 11) Klagen erhoben, davon 12 im Verwaltungsſtreitverfahren und 2 im ordentlichen Gerichtsverfahren. In 2 Fällen erfolgte Abweiſung der Klage, in 1 Falle Ver⸗ urteilung nach dem Klageantrage und in 4 Fällen wurde die Klage zurückgezogen, während die 7 wei⸗ teren Fälle am Schluſſe des Berichtsjahres noch nicht beendet waren. — Von den aus dem Rechnungsjahr 1911 unbeendet gebliebenen 5 Klagen gegen die Armen⸗Verwaltung wurden im Laufe des Rechnungs⸗ an 1912 erledigt: 4 durch Abweiſung des Klageantrages und 1 durch Verurteilung nach dem Klage⸗ antrage. 3. Beſchwerden gegen die Armen⸗Verwaltung ſind erhoben worden wegen Verſagung von Unterſtützung 17 (wie im Vorjahre) und wegen Ausſtellung von Armutszeugniſſen 2 (2). Davon wurden 17 (16) als unbegründet zurückgewieſen und 2 als erledigt angeſehen, weil in⸗ zwiſchen in dem einen Falle eine Sonderunterſtützung bewilligt worden war und in dem zweiten der auswärtige Armen⸗Verband ſich mit der Weiterzahlung der laufenden Unterſtützung ein⸗ verſtanden erklärt hatte. 4. Armutszeugniſſe. Anträge auf Erteilung von Armutszeugniſſen zur Prozeßführung ſind in 2417 Fällen (gegen 2326, 2576, 2465, 2172, 1665 in den früheren Jahren) geſtellt worden. In 2408 Fällen wurde den Anträgen entſprochen, während 9 abgelehnt wurden. 5. Erſuchen auswärtiger Behörden. In Armenſachen: Auskünfte und Einziehung von Kur⸗ uſw. Koſten 3689 (gegen 3263, 2996, 2527, 2146, 1861 in den früheren Jahren). Feſt⸗ ſtellung der Vermögensverhältniſſe in Strafſachen: 392 (gegen 550, 552, 473, 409, 344). 6. Tätigkeit der Auskunftſtelle. Am Schluſſe des Berichtsjahres konnte die Auskunft⸗ ſtelle über 24 484 Perſonen, die bisher die öffentliche oder private Wohltätigkeit in Anſpruch genommen haben, Auskunft erteilen. Im verfloſſenen Jahre ſind 607 (gegen 406 im Vorjahre) Anfragen an ſie gerichtet worden. In 371 (gegen 296) Fällen konnte Auskunft auf Grund der Perſonalbogen erteilt werden, während in den übrigen 236 (gegen 110) Fällen die Perſonen, über die Auskunft erbeten wurde, ſich noch nicht an die öffentliche Armenpflege oder an Wohltätigkeitsvereine gewandt hatten. Mit der Geſchäfts⸗ ſtelle der Vereinigung der Wohltätigkeitsbeſtrebungen hat die Auskunftsſtelle auch in dieſem Jahre in ſtändigem Geſchäftsverkehr geſtanden. Die Geſchäftsſtelle der Vereinigung der Wohltätigkeitsbe⸗ ſtrebungen iſt im verfloſſenen Kalenderjahr 7369mal (gegen 6035 im Vorjahre) durch Anfragen in An⸗ ſpruch genommen worden. Bei der Weihnachtsbeſcherung hat auch diesmal die Auskunftsſtelle mitgewirkt, um die ver⸗ ſchiedenen Spender zu einem planmäßigen Zuſammenwirken zu vereinigen. Auf die Aufforderung zur Einreichung von Weihnachtsbeſcherungsliſten ſind der Auskunftsſtelle 35 Liſten (26 von Vereinen und 9 von Privatperſonen (gegen 22 und 10 im Vorjahre) zugegangen. Von den in dieſen Liſten verzeich⸗ neten 2612 Perſonen oder Familien waren 591 von 2 Seiten, 222 von 3 Seiten, 55 von 4 und 3 von 5 Seiten ſowie 1 von 6 Seiten, zuſammen alſo 872 gleichzeitig von mehreren Seiten zur Beſcherung in Ausſicht genommen. 97 von der Geſamtzahl hatten in der Zeit vom 15. November bis 10. Dezember 1912 aus ſtädtiſchen Armen⸗ oder Stiftungsmitteln Unterſtützungen in barem Gelde oder durch Ein⸗ kleidung ihrer Kinder erhalten. Die Zahl der zur Beſcherung in Ausſicht genommenen Familien iſt im Jahre 1912 gegen das Jahr 1911 um 348 zurückgeblieben, obwohl im Berichtsjahre 3 Liſten mehr ein⸗ gereicht worden ſind. Die Abnahme iſt im weſentlichen darauf zurückzuführen, daß die Beſcherungsliſte eines der größten Vereine allein 443 Perſonen weniger aufwies als im Vorjahre. In der gemeinſamen Beſprechung am 16. Dezember 1912, zu der ſich auch diesmal eine große Zahl von Privatperſonen und Vertretern der Vereine eingefunden hatte, wurden bei der Vergleichung der einzelnen Liſten in 19 Fällen Aenderungen in der Art der Gaben vorgenommen, in 4 Fällen Gaben hinzugeſetzt und in 138 Fällen Gaben geſtrichen. 2 7. Stiftungen. A dolph und Mathilde Abrahamſohnſches Ver⸗ mächt nis. Der Anſpruch der hilfsbedürftigen Verwandten der Erblaſſer, zu deren Gunſten die