— 199 — Stadtgemeinde im Jahre 1910 auf das Vermächtnis im Betrage von 15 000 ℳ verzichtet hatte, wurde auf nur zuſammen 10 000 ℳ feſtaeſetzt und zur Deckung dieſer Summe die Vermächtniſſe der Stadtgemeinden Charlottenburg und Wilmersdorf ſowie das der füdiſchen Gemeinde in Berlin anteilig herangezogen. Auf Charlottenburg entfiel der Betrag von 3500 %%, ſodaß der Stadt für den Zweck der Stiftung 11 500 ℳ verblieben. Die ſtädtiſchen Körperſchaften zogen daraufhin ihren Verzicht zurück, worauf die Königliche Genehmigung zur Annahme des Vermächtniſſes unterm 24. 9. 1912 erteilt wurde. Zweck des Vermächtniſſes iſt die Unterſtützung von Vereinen zur Entſendung armer kranker Kinder in Ferienkolonien. Hermann Tietz⸗Stiftung. Herr Oskar Tietz hat der Stadtgemeinde den Betrag von 10 000 ℳ als „Hermann Tietz⸗Stiftung“ überwieſen, mit der Beſtimmung, daß die Zinſen der Stiftuna nach dem freien Ermeſſen des jeweiligen Vorſitzenden der Armen⸗Direktion für Unterſtützungs⸗ oder gemein⸗ nützige 3wecke, auch zur Unterſtützungangemeinnützige Vereine verwendet werden ſollen. Die Königliche Genehmigung zur Annahme der Stiftung wurde unterm 16. 12. 1912 erteilt. Wachler⸗Stiftung. Die verwitwete Frau Oberbergrat Klara Wachler hat der Stadtgemeinde den Betrag von 20 000 ℳ überwieſen, um ihn im Intereſſe der Armen zu ver⸗ wenden. Nach Erteilung der Königlichen Genehmigung vom 16. 12. 1912 zur Annahme der Schenkung wurde er als „Wachler⸗Stiftung“ angelegt. Die Zinſen werden zu einmaligen Unterſtützungen für ſolche hilfsbedürftigen Perſonen verwendet, die nicht laufend aus öffentlichen Mitteln unterſtützt werden. Pulsſche Erbſchaft. Für die Errichtung der Altersverſorgungsanſtalt war im Jahre 1910 das zwiſchen der Ahornallee und Soorſtraße gelegene Grundſtück angekauft worden. Bei Ausarbeitung des Entwurfs für den Bau und weiterer Prüfung der Verwendbarkeit dieſes Grundſtücks für die Zwecke der Stiftung hat ſich ergeben, daß die Stiftung zweckmäßiger auf einem andern ſtädtiſchen Gelände, nämlich an der Sophie⸗Charlotten⸗Straße, unteraebracht werden kann. Auf dieſem Grundſtück wird demnächſt der Bau der Altersverſoraungsanſtalt in Angriff genommen werden. Bisher wurden 100 für die Aufnahme vorgemerkte Perſonen mit je 200 ℳ jährlich laufend unterſtützt. Dieſe Unterſtützungsſtellen ſind vom 1. 4. 1913 ab auf 150 erhöht worden, ſodaß zur Zeit 150 200 30 000 ℳ jährlich als Unterſtützung aus den Mitteln dieſer Stiftung gezahlt werden. Raußendorffſche Erbſchaf t. Die Königliche Genehmigung zur Annahme der Erbſchaft iſt erteilt. Die Verhandlungen wegen Errichtung des Altersheims auf dem Grund⸗ ſtück der Erblaſſer Kurfürſtendamm 206/207 ſind eingeleitet. Der Beſtimmung der Erblaſſer gemäß, wonach ein Achtel des Nachlaſſes „zugunſten Charlottenburger Ferienkolonien“ verwendet werden ſoll, ſind dem Verein gegen Verarmung, Abteilung für Ferienkolonien, bisher rund 218 000 ℳ‚ zur Verfüaung geſtellt worden. Er beabſichtigt, aus dieſen Mitteln in Horſt in Pommern ein Erholungsheim für 150—200 Knaben zu errichten. Die reſtlichen zwei Achtel — etwa 500 000 %% — ſollen „zug un ſten der Armen und Hilfsbedürftigen“ verwendet werden. Demgemäß iſt nach Beſchluß der ſtädtiſchen Körperſchaften durch Stiftungsurkunde vom 10. 1. 1913 eine „Antonie⸗ und Hugo Raußendorff⸗Stiftung“ errichtet worden, die ein Kuratorium von 7 Mit⸗ aliedern verwaltet, das ſelbſtändig über die Verwendung der Zinſen entſcheidet. Zunächſt ſollen berückſichtigt werden die Fürſorge für die Jugend aller Altersſtufen einſchließlich der ſchul⸗ entlaſſenen Jugend, die Hingabe von zinsloſen Darlehen an verſchämte Arme und die Fürſorge für geneſende Perſonen. Für das Rechnungsjahr 1913 ſind aus den Zinſen einer Anzahl von Vereinen und Organiſationen Mittel für Krippen, Kindergärten, Jugendfürſorge und Jugendpflege, ſowie zu Darlehen an hilfsbedürftige Perſonen bewilligt worden. 8. Waiſenpflege einſchl. Fürſorgeerziehung (unter Ausſchluß der Waiſenkoſtpflege). a) Tätiakeit des Gemeindewaiſenrats. Der Gemeindewaiſenrat hat im Berichtsiahre 1912 folgenden Schriftwechſel mit den Vormundſchaftsgerichten zu erledigen gehabt: 889 (aeaen 909) Vorſchläge zum Vormund. 21 (gegen 43) zum Gegenvormund, 175 (aegen 225) zum Bei⸗ ſtand, 629 (gegen 680) zum Pfleger. 56 (gegen 49) Mitteilungen in Fürſorgeerziehungsſachen (unter Ausſchluß des bei den Perſonalakten geführten Schriftwechſels), 52 (gegen 50) Anfragen über Behandlung der Mündel, 417 (aegen 387) Mitteilungen über Beendigung der Vormund⸗ ſchaft, 14 (gegen 11) desaleichen der Geaenvormundſchaft. 18 (aegen 15) desgleichen der Beiſtand⸗ ſchaft, 171 (gegen 154) desgleichen der Pfleaſchaft, 71 (gegen 80) Anfragen, ob ein aerichtliches Einſchreiten im Intereſſe der Kinder geſchiedener Eheleute erforderlich iſt, 147 ſonſtige Sachen. Dazu kommen Beſtätigungen 1655 (gegen 898) zum Vormunde, 18 (aegen 25) zum Geaen⸗ vormunde, 167 (aeaen 205) zum Beiſtande und 242 (gegen 656) zum Pfleger. Im ganzen ſind alſo 4742 Schriftſtücke bearbeitet worden. Unter der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats ſtanden am 1. April 1912 6979 Mündel. Der Zugang für 1912 betrug 1832, der Abgang 1131, ſo daß am 31. März 1913 ein Beſtand von 7680 Mündeln verblieb. Der Abgang von Mündeln fand aus folgenden Gründen ſtatt: