— 2090 — Großiährig wurden 155, verſtorben ſind 180, legitimiert wurden 278, aus Charlottenburg verzogen 476, Aufhebung der Vormundſchaft aus anderen Gründen 42. 5) Aufſicht über die Haltekinder. Die Aufſicht über die Haltekinder, d. h. die gegen Entgelt von den Eltern oder ſonſtigen Verpflichteten in Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren wird durch die einzelnen Waiſenräte, Waiſenpflegerinnen und Stadtärzte als Beauftragte des Königlichen Polizei⸗Präſidiums geführt. Über jedes Kind wird halbfährlich berichtet. Daneben erfolgen Sonderberichte, ſobald Anträge zu ſtellen oder irgendwelche Maßnahmen zu treffen ſind. Haltekinder unter 1 Jahr werden ſeit dem 1. Juli 1910 in erſter Reihe durch die Säuglings⸗ fürſorgeſtellen beaufſichtigt. Seit dem 1. April 1911 iſt dieſe Aufſichtsführung bis zum vollendeten 2. Lebensjahre ausgedehnt worden. Haltekinder waren am 1. April 1912 der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats unterſtellt 403, darunter 182 unter 1 Jahr. Der Zugang für 1912 betrug 484, darunter 205 unter 1 Jahr. Der Ab⸗ gang betrug 420. Der Beſtand am 31. März 1913 war 467, darunter 199 unter 1 Jahr. Der Ab⸗ gang an Haltekindern fand aus folgenden Gründen ſtatt: Verſtorben ſind 25, darunter 8 unter 1 Jahr. Das 6. Lebensjahr vollendeten 29, aus Charlottenburg verzogen 191, in ſtädtiſche Koſtpflege wurden ſhernommen 85, von dem Vater, der Mutter oder den Eltern wurden in eigene Pflege übernommen 90, in unentgeltliche Pflege von Dritten übernommen 0. e) General⸗ (Berufs⸗) Vormundſchaft. Die Zahl der unter General⸗Vormundſchaft ſtehenden Mündel iſt im Berichtsjahr von 1978 auf 2408 geſtiegen. Vom 1. April 1912 bis 31. März 1913 gingen 1183 Anzeigen über die Geburt un⸗ ehelicher Kinder ein, und zwar 1002 über Kinder, die in Charlottenburg und 181 über Kinder, die auswärts geboren waren. Von den 1002 in Charlottenburg geborenen Kindern wurden geboren: im Krankenhaus Kirchſtraße 514, in der Wohnung der Mutter 337, im Kaiſerin⸗Auguſte⸗Victoria⸗Haus 115, bei Hebammen und in Privatkliniken 36. Die 1183 Geburtsanzeigen betrafen 1188 Kinder. Es waren unter ihnen 5 Zwillingspaare und zwar: 2 weibliche, 1 männliches und 2 männlich und weiblich. Von den 1188 Kindern waren: männlich 596, weiblich 592. Der Konfeſſion der Mutter nach waren evangeliſch 959, katholiſch 216, moſaiſch 11, Diſſident, Baptiſt je 1. Die Verpflichtung zum Vormund fand ſtatt in 833 Fällen. Das Verfahren wurde eingeſtellt in 242 Fällen, und zwar infolge Todes in 48 Fällen, infolge Legitimation in 28 Fällen, infolge eines Einzelvormundes in 166 Fällen. Das Verfahren ſchwebt noch in 108 Fällen. Die Vormundſchaft er⸗ loſch im Laufe des Jahres infolge Todes des Mündels in 78 Fällen, infolge Legitimation in 47 Fällen, infolge Abgabe der Vormundſchaft in 23 Fällen. Es verblieben unter Generalvormundſchaft 685 Mündel. Von den 1978 am 1. April 1912 vorhanden geweſenen Mündeln ſchieden im Berichtsjahre aus durch Legi⸗ timation 125, Tod 48, Abgabe der Vormundſchaft 77, Adoption 3, Ehelichkeitserklärung 2. Am 1. April in Charlottenburg 90, in Groß⸗Berlin 68, auswärts 159; in Haltepflege bei Fremden in Charlottenburg 218, in Groß⸗Berlin 186, auswärts 67; in ſtädtiſcher Koſtpflege 617. Den Namen des Stiefvaters er⸗ und innerhalb 1—2 Monaten in 1 Fall. In 10 Fällen waren die Kinder bereits wieder verſtorben, bevor die Kontrolle einſetzen konnte, in 3 Fällen waren die Mütter nur zur Entbindung nach Char⸗ lottenburg gekommen und in die Heimat zurückgegangen. Die Verpflichtung zum Vormund fand bei den 833 Mündeln ſtatt nach der Geburt des Kindes: innerhalb 14 Tagen in 15 Fällen, innerhalb 15—21 Tagen in 487 Fällen, innerhalb 2—3 Monaten in Von den 833 Mündelmüttern waren auswärts geboren 673, in Charlottenburg geboren 83, in Groß⸗Berlin geboren 77. Das Alter der Mütter war zur Zeit der Geburt des Kindes unter 16 Jahren bei 2 Müttern, zwiſchen 16—18 Jahren, bei 40 Müttern, zwiſchen 18—20 Jahren bei 152 Müttern, zwiſchen 20—25 Jahren bei 410 Müttern, zwiſchen 25—30 Jahren bei 157 Müttern, zwiſchen 30—40 Jahren bei 67 Müttern und zwiſchen 40—50 Jahren bei 5 Müttern. 4 Dent Stande nach waren von den 833 Müttern Dienſtmädchen 301, Arbeiterinnen, Auf⸗ wärterinnen 261, Näherinnen. Schneiderinnen, Putzmacherinnen 78, kaufmänniſche Angeſtellte, Ver⸗ käuferinnen 83, Stützen, Geſellſchafterinnen, Wirtſchafterinnen 46, Krankenpflegerinnen 5, Zimmer⸗ vermieterinnen 5, Selbſtändige 4, Schauſpielerinnen 3, Kellnerinnen 2, Friſeurinnen 2, Schriftſtellerin, Telephoniſtin und Studentin je 1, ohne Beruf 40. Darunter waren 17 Witwen und 13 geſchiedene Ehe⸗ frauen. Die unehelichen Väter waren dem Stande nach Arbeiter 230, Handwerker 180, Diener, Kutſcher, Portiers 40, Mechaniker 35, Beamte 34, Kaufmänniſche Angeſtellte 97, Selbſtändige Kaufleute 16, Akade⸗ miker 29, Künſtler 10, Ingenieure, Architekten 11, Reſtaurateure 5, Landwirte 4, Chauffeure 8, Kellner 1 4 4 9, Jockeys 6, Krankenpfleger 4, Schiffer 3, Aviatiker, Invalide, Schüler je 1, beim Mi⸗ Nicht öffentlich angegeben wurden 31 Väter; über 27 Väter konnten die Mündelmütter nur ſo ungenaue Angaben machen, daß ſie nicht feſtzuſtellen waren. In 20 Fällen gab die Mutter von vorn⸗ herein den Geſchlechtsverkehr mit mehreren Männern zu. Das Alter der unehelichen Väter war, ſoweit es angegeben oder feſtgeſtellt werden konnte zwiſchen 16—18 Jahren in 3 Fällen, zwiſchen 18—20 Jahren in 45 Fällen, zwiſchen 20— 25 Jahren in 311 Fällen, zwiſchen 25—30 Jahren in 221 Fällen, zwiſchen 30—40 Jahren in 117 Fällen, zwiſchen 40—50 Jahren in 24 Fällen und über 50 Jahren in 6 Fällen. Die Vaterſchaft erkannten ohne weiteres an und verpflichteten ſich zur Zahlung vor Ge⸗ vicht 305 Väter, vor einem Notar 11 Väter. In 23 Fällen wurde von einer gerichtlichen Ladung der Väter zur Anerbennung Abſtand genommen, da die Eheſchließung der Mündeleltern nahe bevorſtand. In 20 Fällen wußten ſich die unehelichen Väter der gerichtlichen Anerkennung zu entziehen, nachdem ſie vorher vor en 4 . 4 84 Vaterſchaft anerkannt hatten. Einen Ueberblick über die Entwicklung der General⸗ (Berufs⸗) Vormundſchaft ſeit ihre Beſtehen gibt die beiliegende Tabelle: 0 0 9 f f