— 201 — Verhandlungen 4 01 89 171 General⸗ zur eneral⸗ nleitung der 7 Zeitraum Ubernahme derſ vormundſchaft General⸗ gerencheſt 11 . Vormundſchaft] eingeleitet vormundſchaft ſ niedergelegt der Mündel fanden ſtatt wurde abgeſehen geleg 1. 10. 00 — 31. 3 07 305 171 102 25 am 1. 4. 07. 146 I 4. 07 — 31. 3. 08 656 437 10⁰ 150 „1. 4. 08. 458 1. 4. 08 — 31. 3. 09 806 555 160 229 „I. 4 09. 784 1. 4 09 —31. 3. 10 960 621 236 256 „1. 4. 10. 1149 1. 4. 10 — 31. 3. 11 986 689 255 277 „ 1. 4. 11 1861 1. 4. 11 — 31. 3. 12 1047 818 174 154 „ 1. 4. 12. 1978 1. 4. 12 — 31. 3. 13 1183 833 242 255 „ 1. 4. 13. 2408 Es wurden im Berichtsjahre Klagen geführt beim hieſigen Amtsgericht 105, bei auswärtigen Gerichten 186. Davon wurden vertreten durch den Generalvormund 67, durch Anwälte 228. Erledigt wurden bis zum 31. März 1913 durch kontradiktoriſches Urteil 48, durch Verſäumnis⸗ urteil 76, durch Anerkennungsurteil 40, durch Abweiſung der Klage 10, durch Zurücknahme der Klage insgeſamt 13, davon infolge Verzuges des Beklagten 3, infolge Todes des Mündels 1, infolge nach⸗ träglicher Anerkennung 6, infolge exceptio plurium 3. Es ſchweben noch 104 Klagen. Von den Be⸗ klagten wurden in 10 Fällen Berufung und in 6 Fällen Einſpruch eingelegt. Hiervon wurden 6 Be⸗ rufungen und 5 Einſprüche abgewieſen, 1 Berufung wurde durch Vergleich erledigt. Das Ergebnis der Einziehung der Alimente war auch in dieſem Berichtsjahr nicht unerfreu⸗ lich. Es wurden in kleinen Beträgen, in wöchentlichen oder monatlichen Zahlungen, aus Lohnpfändungen ſowie an Teilzahlungen auf Abfindungen und ganzen Abfindungen in bar 124 124,60 ℳʒ, in Wertpapieren und Sparkaſſenbüchern uſw. 23 557,99 ℳ, zufſammen 147 682,59 ℳ vereinnahmt. Davon erhielten die Mütter und Pflegemütter für Pflegegeld 72 159,46 ℳ', die Stadthauptkaſſe (Einziehungsamt) für in ſtädtiſcher Pflege befindliche Kinder 17 726,72 ℳ. Der Reſt iſt, ſoweit er nicht in der Kaſſe zur Aus⸗ zahlung verblieb, zinsbringend in der Sparkaſſe angelegt. Die Zahlungen der Mütter für ihre in ſtädti⸗ ſcher Pflege befindlichen Kinder werden unmittelbar von dieſen an die Armendirektion geleiſtet, ſind daher nicht in dem obenangeführten Betrage von 17 726,72 ℳ enthalten, ebenſo ſind die von auswärtigen Ortsarmenverbänden erſtatteten Koſten nicht mit inbegriffen. Vergleiche über einmalige Abfindungen wurden im Berichtsjahr in 9 Fällen abgeſchloſſen, und zwar zweimal in Höhe von je 1000 ℳ, einmal in Höhe von 1800 ℳ, einmal in Höhe von 2000 ℳ, zweimal in Höhe von je 2500 ℳ, zweimal in Höhe von je 3000 ℳd und einmal in Höhe von 5000 ℳ. Dieſe letztere Abfindung wurde mit den Erben des verſtorbenen unehelichen Vaters vereinbart, nachdem er etwa 3% Jahre die Alimente mit monalich 25 ℳ gezahlt hatte. Zwei Vormundſchaften wurden bald, nachdem die Abfindungen in Höhe von 1000 ℳ und 2000 ℳ gezahlt waren, abgegeben, da Mütter und Kinder dauernden Aufenthalt in auswärtigen Gemeinden genommen hatten. In einer Sache geriet der uneheliche Vater, nachdem er zuvor etwa 4 Jahre die Alimente pünktlich gezahlt hatte, in Konkurs; für die angemeldete Forderung der Alimente bis zum 16. Lebensjahr wurden aus der Konkursmaſſe 900 ℳ gezahlt. Eine aus dem Jahre 1908 gegen die Erben eines verſtorbenen unehelichen Vaters aus⸗ geklagte Teſtamentsforderung in Höhe von22 500 ℳ. wurde im Berichtsjahr gezahlt. 20 800 ℳm wurden in mündelſicheren Papieren angelegt, der Reſt, ſoweit er nicht zur Deckung der Pflegekoſten uſw. vorher verbraucht war, als Sparguthaben eingezahlt. Aufbewahrt wurden am 1. April 1913 372 Sparkaſſenbücher für Mündel, in Beträgen von 1 ℳ bis 4042,24 ℳ, im Geſamtbetrage von 91 031,21 ℳ, ſowie 17 Depotſcheine der Reichsbank über 78 700 ℳ für 15 Mündel und 1 Depotſchein der Königlichen Seehandlung über 7400 ℳ für 1 Mündel, zuſammen 86 100 ℳ für 16 Mündel. Das verwaltete Vermögen betrug ſomit am 1. April 1913 insgeſamt 177 131,21 ℳ. Sämtliche Sparkaſſenbücher und Depotſcheine ſind geſperrt, und Geld iſt nur mit Ge⸗ nehmigung des Vormundſchaftsgerichts abzuheben. Für drei Mündel, deren Mütter verſtorben ſind, konnte die Landesverſicherung zur Zahlung einer monatlichen Waiſenrente herangezogen werden. Eine Zahlung aus der Handkaſſe des Generalvormundes — ſofortige Unterſtützung der Mütter nach der Entbindung, ehe die Armenverwaltung eintreten fann — iſt, da für Mutter und Kind, wo es geboten erſchien, ſchon vor der Entbindung durch einſtweilige Verfügung (in 8 Fällen) oder durch Unterbringung nach der Entbindung in den Freiſtellen des Säuglingsheims Weſtend geſorgt wurde, nur einmal in Höhe von 10 ℳ notwendig geworden. Der wachſende Umfang der Geſchäfte und das Anwachſen der Zahl der Vormundſchaften hat es im Laufe des Berichtsjahrs notwendig gemacht, neben dem bisherigen Waiſeninſpektor den Vormundſchaftsgerichten noch einen zweiten Beru fsvormund, der zunächſt als Hilfs⸗ arbeiter beſchäftigt wurde, vorzuſchlagen. Nachdem durch den Etat des Jahres 1913 die etats⸗ mäßige Stelle eines zweiten Berufsvormundes geſchaffen worden war, iſt dieſer Hilfsarbeiter, Gerichtsaſſeſſor Geriſcher, gleichfalls zum ſtädtiſchen Berufsvormund mit dem Amtstitel Waiſen⸗ inſpektor gewählt worden. Zurzeit ſind ſomit die Waiſeninſpektoren Pfotenhauer und Aſſeſſor Geriſcher als Berufsvormünder tätig. Eine Erweiterung ihres Wirkungskreiſes durch Uebernahme insbeſondere auch von Pflegſchaften iſt vom Magiſtrat beſchloſſen und wird nach erfolgter Zu⸗ ſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung demnächſt in Kraft treten. 4 26