—., 234 — Maß von Arbeit erforderte. In zahlreichen Beratungen mit den Vorſtänden der Vereine und den leitenden Arzten wurden regelmäßig alle größeren und kleineren Fragen der Einrichtung und des Betriebes beſprochen und unter Wahrung der Freiheit in Einzelheiten im großen nach einheitlichen Geſichtspunkten geregelt. Bedauerlich bleibt es immerhin, daß es nicht möglich war, für 1912 und 1913 eine zweite Säuglingskrippe im Norden der Stadt zu bewilligen, für 0 dringendes Bedürfnis beſteht, und den Arzten Aſſiſtenten zur Seite zu ſtellen, wie in Berlin. 6 Wenn demnach für 1912 von neuen Einrichtungen nichts zu berichten iſt, ſo ſind doch eine ganze Anzahl bemerkenswerter Maßnahmen zur Feſtigung der beſtehenden Organiſation getroffen worden. Was zunächſt die Fürſorge für die werdenden Mütter und die Frauen vor und nach der Entbindung betrifft, ſo hatte es ſich als zweckmäßig herausgeſtellt, die in Betracht kommende Bevölkerung auf die beſtehenden Einrichtungen in regelmäßigen Zwiſchenräumen durch Ver⸗ öffentlichungen in der Preſſe immer wieder hinzuweiſen. Der Erfolg dieſer Maßnahmen zeigte ſich in ihrer Inanſpruchnahme. Die Vorernährung zur Vorbereitung der Mütter für ihre Aufgabe des Selbſt⸗ ſtillens, welche der Hauspflegeverein für Rechnung der Stadt gewährt, iſt 526 Müttern gegen 360 im Vorjahre und 299 im Jahre 1910 zuteil geworden. Außer den allgemeinen Unkoſten entfielen auf die Mutter durchſchnittlich 11,20 . Es wurde beſchloſſen, daß die Speiſen für die Vor⸗ und Nachernährung allgemein in den Speiſungsſtellen ſelbſt von den Frauen zu ver⸗ zehren ſind. Es ſollte durch dieſe Anordnung verhindert werden, daß durch Teilung der Mahlzeiten mit Familienangehörigen der Zweck der Einrichtung vereitelt würde. Von der im ſtädtiſchen Krankenhauſe Kirchſtraße getroffenen Einrichtung, Schwan⸗ gere ſchon längere Zeit vor der Entbindung unentgeltlich aufzunehmen, haben 81 künftige Mütter Gebrauch gemacht (im Vorjahre 107), und zwar 16 bis zu 2 Wochen, 14 bis zu 4 Wochen, 33 bis zu 8 Wochen, 11 bis zu 12 Wochen und 7 über 12 Wochen vor der Entbindung. Die gleiche koſtenloſe Aufnahme vor der Entbindung haben 1912 im Säug⸗ lingsheim Weſtend 97 Mütter (im Vorjahre 87) gefunden. Auch das Kaiſerin⸗Auguſte⸗ Victoria⸗Haus hat koſtenlos Schwangere ſchon vor der Entbindung aufgenommen. Nach der Entbindung wurden 4 Mütter mit 4 Säuglingen ins Krankenhaus Kirch⸗ ſtraße aufgenommen, dieſe und eine dort entbundene Mutter mit ihrem Kind blieben daſelbſt nach der Entlaſſung aus der eigentlichen Krankenpflege, und zwar 2 bis zu 2 Wochen, 1 bis zu 4 Wochen, 1 bis zu 8 Wochen und 1 über 12 Wochen. Außerdem wurden noch 55 Säuglinge ohne Mütter auf längere Zeit im Krankenhauſe Kirchſtraße verpflegt. um das Band zwiſchen Mutter und Kind feſter zu knüpfen, können dieſe, wie ſchon für die Vorjahre berichtet, ſowohl im Mütterheim des Krankenhauſes für Geburtshilfe als auch im Säuglingsheim Weſtend bis zu 3 Monaten — im Kaiſerin⸗Auguſte⸗Victoria⸗Haus auch für längere Zeit — koſtenlos zuſammenbleiben. Im Säuglingsheim Weſtend, das im Berichtsfahre erweitert worden iſt, darf der Aufenthalt von Mutter und Kind unter Umſtänden bis zum 6. Lebensjahre des Kindes gegen eine geringe Bezahlung ausgedehnt werden. Auf die der Stadt Charlottenburg im Säuglingsheim Weſtend zuſtehenden Freiſtellen wurden im Laufe des Jahres 110 Mütter mit ihren Kindern aufgenommen, die zuſammen 6793 Tage dort perblieben. Teils zur Beobachtung, teils, weil ſie zur Familienpflege zu ſchwächlich waren, wurden 65 Kinder in Freiſtellen an 3933 Tagen dort verpflegt. Soweit die Entbindungen in der Wohnung erfolgen, ſtellte wie bisher der Haus⸗ pflegeverein Pflegerinnen, während der Eliſabeth⸗Frauen⸗Verein Wochen⸗ ſuppen und Kinderwäſche gewährte. Im Berichtsjahre wurden vom Hauspflegeverein 956 Wochenpflegen geleiſtet. Der Generalvormundſchaft unterſtanden am 1. April 1913 ⸗ 2408 Kinder, von denen ſich 1003 bei der Mutter, 617 als ſtädtiſche Pflegekinder in Pflege und 788 in Haltepflege befanden. Bei den 833 im Jahre 1912 unter Vormundſchaft gekommenen Kindern fand in 502 Fällen die Verpflichtung zum Vormund innerhalb 2— 4 Wochen nach Eingang der Geburtsanzeige vom Standesamt ſtatt. An Alimenten und Abfindungen ſind von der General⸗ vormundſchaft 1912 ⸗ 147 682,59 ℳ von den Vätern eingezogen worden. Stillunterſtützungen haben 2342 Mütter mit einem durchſchnittlichen Koſtenbetrage von 13,28 ℳ erhalten. Was die Verſorgung der Säuglinge ſelbſt betrifft, ſo hat ſich im Betrieb der Mütterberatungsſtellen nichts Weſentliches geändert. Die am Schluß angefügten Tabellen ergeben, daß die ſoziale Lage der Mütter, das Verhältnis der Bruſtkinder zu den Zwiemilch⸗ und Flaſchenkindern bei Aufnahme und Entlaſſung, die Zahl der Beratungen, die Dauer des Aufenthalts in der Fürſorge mit ganz kleinen Unterſchieden die gleichen Ergebniſſe hatten, wie in den Vorjahren. Eine keſondere Sorgfalt wurde nach wie vor darauf gelegt, daß die Schweſtern Paßen wie möglich jeden geeigneten Fall den Fürſorgeſtellen zuführten: die Ergebniſſe, die in einzelnen Fürſorgeſtellen je nach der durchſchnittlichen wirtſchaftlichen Lage der Bevölkerung