—- 235. — ungleich waren, wurden in den gemeinſamen Beratungen vierteljährlich vorgetragen und über⸗ wacht. Durch Verhandlungen mit dem Vorſtande des Hebammenvereins gelang es die früher zuweilen hervorgetretenen Mißverſtändniſſe zwiſchen Schweſtern und Hebammen zu klären und ein gemeinſames Arbeiten anzubahnen. Über die Todesfälle während der Fürſorge insgeſamt und an Magendarmkrankheiten, getrennt nach ehelichen und unehelichen, gibt Tabelle XIV Auskunft. Der Prozentſatz betrug: 1910 6.8 ehelich 8,8 unehelich überhaupt 7,4 19441 , 4,1 „ 10,4 „, 1 0 8,0 19122: 5,6 „ 8,9 4 6,4. Die Ergebniſſe ſind alſo beträchtlich günſtiger als 1911 und etwas günſtiger als 1910. Trotzdem ſei auf die Bemerkungen im Berichte für 1910 hingewieſen, nach denen die Sterb⸗ lichkeit während der Fürſorge an ſich noch kein ausreichender Maßſtab für deren Erfolge iſt. Was die Ernährung der Säuglinge während der Fürſorgezeit betrifft, ſo wurde weiter an dem Grundſatz feſtgehalten, daß es die Aufgabe der Fürſorgeſtelle iſt, die Güte der Milch bei Flaſchenkindern zu überwachen, und zu dieſem Zwecke nur die von ihr ausgewählte Milch zu verabreichen und darauf zu halten, daß nur dieſe Milch den Kindern verabreicht wird. Um dies durchzuſetzen, bedurfte es des Feſthaltens an der bewährten Einrichtung, daß die Stadt auch bei zahlungsfähigen Müttern den Unterſchied zwiſchen der teureren von ihnen beſchafften Kindermilch und der käuflichen Ladenmilch trug, denn ohne jenen Vorteil hätten die Mütter die Mühe des Abholens der Milch aus größerer Entfernung geſcheut und ſich hierdurch gleich⸗ zeitig der täglichen Uberwachung durch die die Milch austeilende Schweſter entzogen. Die im Vorjahre zuerſt eingeführte Verabfolgung roher Kindermilch hat ſich auch im verfloſſenen Jahre gut bewährt. Da durch den Etat für 1913 die für rohe Milch beantragte Summe um 7000 ℳ gekürzt wurde, die leitenden Arzte aber einſtimmig für die Beibehaltung der Kindermilch eintraten, mußte die Verabfolgung dieſer Milch anders organiſtert werden. Das Ergebnis der Beratungen führte zu folgenden Anderungen. Die Molkereibefitzer erklärten ſich bereit, vom 1. April 1913 ab den Preis von 32 auf 31 Pfg. für den Liter Milch herabzuſetzen und neben den ½,Liter⸗Flaſchen noch ½d⸗Liter⸗Flaſchen einzuführen. Die Feſtſetzung der Menge der für jeden Säugling zu verabfolgenden Milch iſt den leitenden Arzten überlaſſen, es wurde aber eine Herabſetzung der Milchmenge für junge Säuglinge, für Zwiemilchkinder und für Säuglinge, die bereits Beikoſt erhalten, in Ausſicht genommen und beſchloſſen, von 100 Flaſchen in Zukunft 86 ½ Liter⸗Flaſchen (Höchſtzahl) und 14 ½⸗Liter⸗Flaſchen (Mindeſtzahl) zu verausgaben und höchſtens 25% der Milch gegen Armenſcheine unentgeltlich abzugeben. Im übrigen wurde daran feſtgehalten, den Preis von 20 Pfg. für die gegen Bezahlung abzugebende künſtliche Säuglingsnahrung (1 Liter Milch oder 1 trinkfertige Portion oder 1 Portion Eiweißmilch) beizubehalten. Die Überweiſung von Säuglingen in die geſchloſſenen Heilanſtalten aus der Geſamt⸗ bevölkerung war gegenüber dem Vorjahre dank der ſteigenden Erkenntnis, daß die frühzeitige Hoſpitaliſierung in moderne, aut eingerichtete Anſtalten ein wirkſames Hilfsmittel zur Verminde⸗ rung der Lebensgefahr bei ernſteren Erkrankungen iſt, erheblich geſteigert. Es wurden der Säug⸗ lingsklinik und dem Kaiſerin⸗Auguſte⸗Victoria⸗Haus überwieſen 1197 Säuglinge gegenüber 839 des Vorjahres, und zwar in den Sommermonaten 691 gegen 281 des Vorjahres. Die der Säuglingsfürſorgeſtelle IV, Nehringſtraße 11, angegliederte mit 15 Betten ausgeſtattete Säuglingskrippe iſt durchweg gut belegt geweſen. Bis zum 1. April 1913 hatten die Mütter für das Kind und den Tag 25 Pf. und daneben die Koſten für die Er⸗ nährung der Kinder zu zahlen. Da den Müttern hierdurch zu hohe Koſten entſtanden, wurde mit Beginn des Rechnungsjahres 1913, der Pflegeſatz einſchl. Ernährung auf 25 Pf. feſtgeſetzt und die Koſten für Milch mit 1000 ℳ einſchl. für Beikoſt in den Etat eingeſtellt. Falls die Krippe nicht voll belegt iſt, dürfen Kinder ſolcher weniger bemittelter Einwohner, deren Frauen mitverdienen müſſen und ihre Säuglinge nicht verpflegen können, aufgenommen werden. Für dieſe Fälle werden angemeſſene Verpflegungsbeiträge vereinbart. um den Betrieb der übrigen im Stadtgebiet befindlichen Krippen einheitlich zu geſtalten, ſind mit den in Frage kommenden Vereinen Grundſätze aufgeſtellt worden: hierbei hat ſich die Stadt als Gegenleiſtung für die laufenden Jahresbeiträge ein Kontrollrecht vorbehalten. Zur ſpezialärztlichen Behandlun kranker Säuglinge und Kleinkinder hat das Kaiſerin⸗ Auguſte⸗Victoria⸗Haus poliklini ſ 0 Sprechſtunden eingerichtet, die täglich von 1172 bis 1 Uhr Sonntags nur in dringenden Fällen — ſtattfinden. Zu dieſer polikliniſchen Behandlung werden im allgemeinen nur ſolche Kinder zugelaſſen, die von Charlottenburger Arzten, insbeſondere von den ſtädtiſchen Fürſorgeärzten, überwieſen werden. Das Kaiſerin⸗ Auguſte⸗Victoria⸗Haus iſt von der Armendirektion ermächtigt, für die ihm von den ſtädtiſchen Fürſorgeärzten überwieſenen Kinder nötigenfalls Arzneien, Verbandſtoffe uſw. für Rechnung der Armenverwaltung zu verordnen. 30