, 226 — Die Unterſuchungen des Waſſers der ſtädtiſchen Waſſerwerke fanden wie bisher monatlich ſtatt, für das Waſſerwerk Jungfernheide wöchentlich, und erſtreckten ſich auf bakteriologiſche und chemiſche Prüfung. Außerdem wurden verſchiedene Unterſuchungen der Filter und einzelner Brunnen vorgenommen. Die Geſamtzahl der Unterſuchungen betrug 174. Ausgeführt wurde auch wie bisher eine Unterſuchung der Angeſtellten auf Typhusbazillen mit negativem Ergebnis. Von den Straßenbrunnen wurden 12 einer viermaligen, 9 einer zweimaligen Unterſuchung unterworfen, außerdem einige neue Brunnen geprüft, insgeſamt 74 Unterſuchungen . 5 9 Hinzu kommt eine viermalige Unterſuchung des Waſſers im ſtädtiſchen olkSbad. Die Milchunterſuchungen für die ſtädtiſchen Säuglingsfürſorgeſtellen wurden wie im letzten Jahre fortgeſetzt; die Zahl erhöhte ſich durch die Vermehrung der Ausgabeſtellen. Zuſammen wurden bei wöchentlicher Probeentnahme 518 Unterſuchungen ausgeführt gegen 377 des Vorjahres. Der chemiſche Teil aller Unterſuchungen wurde vom Oberapotheker Dr. Beckſtroem übernommen. Wie bisher wurde auch in dieſem Jahre eine zweimalige Prüfung der Dampf⸗ desinfektionsapparate der ſtädtiſchen Desinfektionsanſtalt ausgeführt. Die Geſamtzahl der vom Unterſuchungsamt ausgeführten Arbeiten betrug 7606 diagnoſtiſche und 770 hygieniſche Unterſuchungen, zuſammen 8376 gegen 6768 im Vorjahr. Die Einnahmen haben 4590 ℳ (1911: 4386), die Ausgaben 11 760,23 %1 (1911: 10285,41) betragen. S. Die Desinfektionsanſtalt. Gemäß den Grundſätzen für die Umgeſtaltung der Lohn⸗ und Dienſtverhältniſſe der ſtädtiſchen Arbeiter wurden die im Vorjahre beſchäftigten 4 Hilfsdesinfektoren, nach Ablegung der ſtaatlichen Prüfung, zu Desinfektoren — Stadtarbeitern — ernannt. Das ſtändige Perſonal beſtand ſomit im Jahre 1912 aus 1 Verwalter, 1 Aufſeher und 19 Desinfektoren. Ferner ſtehen für den Fall einer Epidemie und für außergewöhnliche Vorkommniſſe 30 als Hilfsdesinfektoren ausgebildete Straßenreinigungs⸗Arbeiter zur Verfügung. In der Zeit vom 29. 4. bis 7. 5. 1912 wurde durch den Leiter des Unterſuchungsamtes für anſteckende Krankheiten ein theoretiſcher Wiederholungskurſus abgehalten, an dem die Desinfektoren und 6 Hilfsdesinfektoren teilnahmen. Ein praktiſcher Wiederholungskurſus für die Straßenreinigungsarbeiter fand in der Zeit vom 30. 9. 1912 bis 11. 1. 1913 ſtatt. Die Koſten hierfür betrugen 740,38 ℳ. Um den in der Zeit des Wohnungswechſels — März 1913 — geſtellten größeren Anfor⸗ derungen nachzukommen, (Desinfektion leerer Wohnungen nach dem Auszug von Kranken mit offener Tuberkuloſe), wurden 3 Hilfsdesinfektoren aus der Zahl der Straßenreinigungsarbeiter auf 11 Tage herangezogen. Am 5. September 1912 und am 23./24. Januar 1913 wurden die Apparate durch den Leiter des Unterſuchungsamtes für anſteckende Krankheiten auf ihre Leiſtungsfähigkeit geprüft. Uber die Reihenfolge der Erledigung dereingehenden Desinfektions⸗ anträge iſt folgendes beſtimmt worden: 1. Die Anträge ſind im allgemeinen dem Zeitpunkte des Einganges nach auszuführen; hierbei ſind amtliche und private Anträge gleichmäßig zu behandeln. 2. Eholera⸗, Peſt⸗ und Pockenfälle ſowie Flecktyphus und Ausſatz gehen allen anderen vor und müſſen ſofort in Angriff genommen werden. 3. Alle bis 4 Uhr nachmittags eingehenden Anträge ſind am folgenden Werktage auszuführen, alle anderen nicht ſpäter als am übernächſten Tage. Iſt dies bei ſtarker Inanſpruchnahme der Anſtalt nicht möglich, ſo ſind in erſter Linie zu erledigen: a) Fälle von anſteckenden Krankheiten, in denen der Familie nur ein Wohn⸗ oder Schlafraum zur Verfügung ſteht. p) Fälle, bei denen durch Krankheitsſtoffe Gebäudeteile beſchmutzt worden ſind, die zur gemein⸗ ſamen Benutzung dienen (Treppen, Flure uſw.). c) Sonſtige Fälle, die nach dem pflichtmäßigen Ermeſſen des Verwalters oder ſeines Stellvertreters keinen Aufſchub erleiden dürfen. 4. Wird die Ausführung der Desinfektion in beſonders dringenden Fällen noch am Tage des Ein⸗ ganges der Anzeige ausdrücklich verlangt und iſt ſie nur durch Ableiſtung von Ueberſtunden möglich, ſo muß die Genehmigung des Dezernenten eingeholt werden. Iſt dies vorher nicht an⸗ Gugia, ſo hat es nachträglich, ſpäteſtens innerhalb 24 Stunden zu geſchehen. ohnungsdesinfektionen, bei denen es ſich um mehr als drei Zimmer handelt, können in Aus⸗ nahmefällen an zwei verſchiedenen Tagen erledigt werden, ſofern nicht genügend Kräfte und Apparate zur Verfügung ſtehen. Die Bücherdesinfektionen werden wie bisher am 1. Donnerstag eines jeden Monats ausgeführt. Im verfloſſenen Jahre wurden ſechs ſolcher Desinfektionen vorgenommen. Koſtenfreie Desinfektionen wurden der Krippe des Eliſabeth⸗Frauen⸗ Vereins bewilligt. Auch die Desinfektionen für die übrigen Krippen ſollen auf Antrag der Wohlfahrtsvereine unentgeltlich ausgeführt werden. Der Verſuch, die Wäſche Tuberkulöſer in der Anſtalt zu waſchen, mußte nach einiger Zeit wieder eingeſtellt werden, weil ein Teil der Kranken ablehnte oder Forderungen ſtellte, die von der Anſtalt nicht erfüllt werden konnten.