— 29 — Ausgleichsfonds. 8 Nach dem Gemeindebeſchluß vom 20.)29. März 1906 iſt vom Rechnungsjahr 1906 ab ein etwa ſich ergebender Verwaltungsüberſchuß bis zur Höhe von einer Million Mark in den Etat des übernächſten Jahres einzuſtellen; etwaige Mehrbeträge ſind zu einem Ausgleichsfonds anzuſammeln. Aus dem Verwaltungsüberſchuſſe des Rechnungsjahres 1912 iſt dem Fonds kein Betrag zugeführt worden, da der Verwaltungsüberſchuß nur 838 513,66 ℳ betrug. Es wurden dem Fonds im Rechnungsjahre 1913 überwieſen: das Aufkommen aus der Wertzuwachsſteuer a) auf Grund der ſtädtiſchen Zuwachsſteuerordnung mit 61 907,21 ℳ b) 40 % Anteil an der Reichszuwachsſteuer mit. 0885.98 , 132 793,19 ℳ die Zinſen des eigenen angelegten Kapitals mitrtettet 66 734,99 „ Mehrbeträge an Nennwert von Wertpapieren gegenüber den Kaufpreiſen 641 898,11 „ zuſammen 264 426,2 „2 101 81142 Der Beſtand am Schluſſe des Rechnungsjahres 1912 betrug zuſammen 2 366 237,46 ℳ. Hiervon ab: Zur Herſtellung des Etats⸗ und Jahresabſchlußausgleiches, zum Erweiterungsban des Waldhauſes Charlottenburg, „Kaiſer Wilhelm I1.⸗Jubiläums⸗Stiftung 1913“, zur Bildung einer „Schuſtehrus⸗ Stiftung“ für Hinterbliebene ſtädtiſcher Privat⸗ dienſtgehilfen, ſowie zur Deckung außerordentlicher Abſchreibungen bei dem Eletrrigitätswerree 2 1 252 902,26 Danach war am Schluſſe des Rechnungsjahres 1913 ein Beſtand vorhanden von. 1 113 334,70 ℳ der ſich zuſammenſetzt aus: a) 3½ prozentigen Preußiſchen konſ. Staatsanleihen über 414 400,—, b) Zprozentigen Preußiſchen konſ. Staatsanleihen überſr 454 900,— „ c) dem Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 51 882 über 4,18 „ d) einem verzinslichen Barguthaben bei der Stadthauptkaſſe von. 244 033,52 „ Fonds zur Inſtandhaltung des Schillertheaters. Gemäß § 4 des mit der Schillertheater⸗Aktien⸗Geſellſchaft geſchloſſenen Pachtvertrages hat die Stadtgemeinde den Fonds zur Deckung der Koſten der Inſtandhaltung der Grundſtücks nebſt Theater und Zubehör gebildet, der in ihrem Eigentum verbleibt, und dem am Ende eines jeden Pachtjahres ein Beitrag von 2000 ℳ zuzuführen iſt. Die Zinſen wachſen dem Fonds zu⸗ Am Schluſſe des Berichtsjahres beſtand der Fonds aus: a) 4prozentigen Preußiſchen Schatzanweiſungen überrſ 3 000 — ℳ b) 4prozentigen Preußiſchen konſ. Staatsanleihen ubeete . 2 000,— „ c) dem Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 115 738 über 1 — „ d) einem verzinslichen Barguthaben bei der Stadthauptkaſſe von. 4 395.60 zuſammen 9 396,60 ℳ Baukoſtentilgungsfonds für das Gebäude des Kgl. Ober⸗ verſicherungsamts Groß⸗Berlin. Nach § 16 des mit dem Kgl. Oberverſicherungsamt Groß⸗Berlin (früher Schiedsgericht für Arbeiterverſicherung) abgeſchloſſenen Vertrags über Vermietung des ſtädtiſchen Grundſtücks Berliner Straße 11/12 hat die Mieterin als Entgelt für die Wertminderung des Gebäudes an die Stadt jährliche Beträge zu zahlen, aus denen ein beſonderer ſtädtiſcher Fonds zu bilden iſt. Die Zinſen des angelegten Kapitals wachſen dem Fonds zu. Am Schluſſe des Rechnungsjahres 1913 umfaßte der Beſtand ein verzinsliches Bar⸗ guthaben bei der Stadthauptkaſſe von 13 235,29 ℳ. Sparkaſſenüberſchußfonds. — Nach § 33 Abſ. 5 der Satzung der Sparkaſſe der Stadt Charlottenburg ſind dem Reſervefonds, ſolange er noch nicht 5% der Geſamteinlagen erreicht, zwei Drittel der Jahres⸗ überſchüſſe der Kaſſe ſowie ſeine eigenen Zinſen unverkürzt zuzuführen. Das letzte Drittel der Jahresüberſchüſſe kann mit Genehmigung der Auffichtsbehörde zu außerordentlichen kommunalen Bedürfniſſen der Stadtgemeinde verwendet werden. Tritt eine ſofortige Verwendung nicht ein, ſo können nach Abſ. 10 a. a. O. derartige Überſchüſſe mit Genehmigung des Regierungspräſidenten zu einem Überſchußfonds angeſammelt werden. Von dem Reingewinn der ſtädtiſchen Sparkaſſe aus dem Geſchäftsfahre 1913 ſind der Stadthauptkaſſe 22 828,2) ℳ überwieſen worden. Am Schluſſe des Berichtsjahres beſtand der Fonds aus einem Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 127 758 über 37 072,06 ℳ und einem verzinslichen Guthaben bei der Stadthauptkaſſe von 873,98 ℳ. Straßenregulierungsfonds. Laut Gemeindebeſchluß iſt vom Rechnungsjahre 1905 ab aus den noch rückſtändigen Anliegerbeiträgen für Straßen im Neubaufalle ein Straßenregulierungsfonds zu bilden und an⸗ zuſammeln, aus welchem die Auslagen für zukünftige Regulierungen nicht hiſtoriſcher Straßen beſtritten werden ſollen. Seit Beſtehen des Fonds ſind dieſem insgeſamt 1 243 043,08 ℳ als Einnahme zugeführt worden. Die Auslagen für Rechnung des Straßenregulierungsfonds be⸗ trugen am Jahresſchluß 1913 2 017 276,88 ℳ. Eine Anlegung von Geldern konnte daher nicht erfolgen.