56 Ergänzungsſteuer. Zahl Zunahme gegen das Vorjahr an Steuerjahr der Steuerſoll 80 2 2 1 euer⸗ Steuerpflichtigen pſichtigen 0% Steuerſoll 0% 1909 15 476 1 526 764 125 0,81 16 954 1.12 1910 15 915 1 577 501 439 2,84 50 737 3,32 1911 17 827 1 837 144 1 912 12,01 259 643 16,43 1912 18 189 1 843 443 362 2,03 6 299 0,34 1913 18 485 1 861 727 296 1,63 18 284 0,99 1914 20 744 1 957 532 2 259 12,22 95 805 5,15 2. Gemeindeſteuern. 1 Gemeindeeinkommenſteuer. Als Gemeindeeinkommenſteuer wurde, wie in den Vor⸗ jahren, ein Zuſchlag von 100 % zur Staatseinkommenſteuer erhoben. 3ucgag zur ae der im Gemeindeein⸗ aats⸗ zierrang kommen Bezeichnung einkommen⸗ ſtehenden Forenſenſteuer ug ech mpt ſteuer Militärperſonen E E 4 4 Rollenveranlagungsſoll. „ z. ⸗ 8§ 804 131 60 65 888 40 742 939 — 9612 959 — Zugang 1 215 289 29 14 848 36 210 290 51] 1440 428 16 Summe 10 019 420 89 80 736 76 953 229 51] 11 053 387 16 Abgang, Ausfall und Rückzahlungen 1 357 881 12 16 813 65 82 719 96 1 457 414 73 Mithin Soll⸗Einnahmen 8 661 539 27 63 923 11 870 509 55 9 595 972 43 Iſt⸗Einnahme 8 585 913 52 63 443 21 862 464 544 9511 821 27 Iſt⸗Einnahme aus Reſten der Vorjahre 48 487 02 137 ſ77 53 349 — 101 973 79 Das Rollenſoll für 1913 war gegen das Vorjahr um 348 933,59 ℳ höher. Zur Forenſenſteuer wurden durch die Rolle veranlagt 1733 Steuerpflichtige (1912: 1581). Hierbei ſind die Forenſenſteuerpflichtigen, deren hier ſteuerpflichtiges Einkommen 900 ℳ nicht erreicht und von denen Steuern nicht erhoben werden, nicht mitgerechnet. Das Rollenſoll war gegen das Vorjahr um 100 709 ℳ höher. Der durchſchnittliche Forenſalſteuerbetrag ſtellte ſich auf 428,70 ℳ. Gemeinde⸗Wertzuwachsſteuer. Auf Grund der ſtädtiſchen Steuerord⸗ nung ſind im Rechnungsjahr 1913 noch zum Soll geſtellt worden . 24 425,06 ℳ Nach Abzug der Rückzahlungen für frühere Jahre in Höhe von . 1 50988 verbleibt ein berichtigtes Soll von 22 915,18 ℳ Dieſer Betrag iſt in voller Höhe vereinnahmt worden. Von dem 839,17 ℳ betragenden Reſte des Vorjahres iſt im Kerichtsjahre nichts vereinnahmt worden; aus früheren Jahren iſt noch ein Reſt von 43 486,87 ℳ einzuziehen. Reichs⸗Zuwachsſteuer. Nach dem Geſetz über Anderungen im Finanzweſen vom 3. Juli 1913 (Reichsgeſetzblatt S. 521), enthaltend die Vorſchriften über die Anderung des Zuwachsſteuergeſetzes, iſt die Erhebung des auf das Reich entfallenden Anteiles von 50 % für alle nach dem 30. Juni 1913 eintretenden Fälle der Steuerpflicht fortgefallen. Es gelangen ſeitdem nur noch 50 % der veranlagten Steuer zur Erhebung und zwar 5 % für den Staat und 45 % für die Stadtgemeinde. Die Ergebniſſe im Berichtsjahre⸗ ſtellen ſich wie folgt: a) Für die Zeit bis zum 1. Juli 1913: Die im Berichtsjahr zum Soll geſtellte Steuer (100 %) beträgt 504 699,11 J. Nach Abzug der Rückʒahlungen für frühere Jahre in Höhe von 14 441,26 ℳ verbleibt ein Soll von 490 257,85 wovon auf die Stadtgemeinde 45 % entfallennnnn 220 616,03 Hierauf ſind bis zum Jahresſchluſſe — nach Abzug der Rückzablungen für frühere Jahre in Höhe von 14 441,26 ℳ — vereinnahmt 373 013,43 ℳ, davon 45 % . . 162886,94 Mithin verbleibt ein Reſt von 117 244,42 ℳ, davon 45 % .. 35352 759,99 ℳ Von dem auf 175 433,33 J berichtigten Reſtenſoll des Vorjahres, wovon 45 % ⸗ 78 944,98, auf die Stadtgemeinde entfallen, ſind eingegangen 57 807,36 ℳ, davon 45 % 26 013,31 Mithin verbleibt ein Reſt von 117 625.94 ℳ, davon 45 % ⸗ .. 52 931,67 1 Von dem Reſtenſoll aus früheren Jahren in Höhe von 8644,30 , wovon 45 % — 3899,94 ℳ auf die Stadtgemeinde entfallen, iſt im Berichtsjahre nichts vereinnahmt worden. 4 b) Für die Zeit nach dem 30. Juni: Die zum Soll geſtellte Steuer (50 % beträahkcc“Q. 23222366,39 ℳ Davon entfallen auf die Stadtgemeinde 45§50⸗.. 83129,25, Bis zum Jahresabſchluß ſind vereinnahmt 60 697,09 ℳ,, davor 45/50⸗ 2 54622,38 „ Mithin verbleibt ein Reſt von 31 669,30 ℳ, davon 45%/50 28 502,37