Die unter 11, 12, 14 und 15 aufgeführten Einnahmen, (1912: 1 116 937,64 ℳ; 1911: 1 053 380,56 %) ſt gedeckten Koſten dar. gebiete) 18 934 658 chm 3,95 %). 89 C. Die Ausgaben. zuſammen 1 097 902,97 % ellen die durch eigene Einnahmen nicht Da auf das hier betrachtete Stadtgebiet (d. h. ohne die Berliner Anſchluß⸗ gefördertes Abwaſſer (1912: 17 945 990 cbm) und 280 901 Einwohner (1912: 276 316) entfallen, ſo kommen auf 1 ehm gefördertes Abwaſſer 0,0580 (1912 dagegen 0,0622 ℳ; 1911: 0,0633 %ℳ) und auf 1 Einwohner und Jahr 3,91 ℳ (1912: 404 ℳ; 1911: Arr im Jahre 1913 im Jahre 1912 2 1. . 14 Verwaltung einſchließl. Ruhegehälter 213 680,66 207 581,81 2. Betrieb 3) Straßenleitungen 89 517,31 88 613,64 b) Pumpwerke 185 690,20 171 760,11 () Druckrohre 4 097,35 3 034,35 d) Rieſelfeld A e 39 672,01 318 976,91 45 474.76 308 882,86 3. Entſchädigungen für Durchfeuchtungen u. dergl. 1 582,25 9 776.33 4 Abgaben u. Dergl. . 14 339,52 15 688,53 5. Tilgung und Verzinſung des Anlagekapitals 718 733,00 716 709,82 6. Zur zinsbaren Anlegung für Reſervefonds 23 098,54 K Summe 1 290 410,88 1 258 639,35 Für die Berliner Anſchlußgebiete „Martinikenfelde“ (Radialſyſtem vIII1) und „Oſt⸗ viertel“ (Radialſyſtem vII) enthält folgende Zuſammenſtellung die wichtigſten Angaben: Martinikenfelde Oſtviertel Gefamtſtüchee 76,85 ha 98,63 ha Danen ungecheſſcegg 41,81 „ 98,63 „ Am Ende des Berichtsjahres angeſchloſſene Grundſtücke 121¹ 591 Davon ewohnt. 120 584 Einwohner in den angeſchloſſenen Grundſtücken (Mitte Dtig . 12 645 29 442 Hausentwäſſerung. Die polizeiliche Tätigkeit auf dem Gebiete der Grundſt ücksent⸗ und Bewäſſerung. Im Charlottenburger Anſ chlußgebiet ſind im Berichtsjahre 290 Ent⸗ wäſſerungsentwürfe polizeilich geprüft und genehmigt worden. Neben 36 Warmwaſſerbereitungs⸗ anlagen ſind 384 Grunoſtücksent⸗ und Bewäſſerungsanlagen örtlich geprüft und abgenommen worden, hiervon 74 in Neubauten, 32 größeren und 278 kleineren Umfanges. Die Arbeiten zur Durchführung der Beſtimmung im § 37 der Polizei⸗Verordnung vom 31. Dezember 1910, betreffend die Reinhaltung der Zuflußleitungen, auf denjenigen Charlottenburger Grundſtücken, welche im Anſchluß an die Kanaliſation von Berlin entwäſſern, wurden im Berichtsjahre beendet. Es entſprechen nunmehr die Ent⸗ und Bewäſſerungsanlagen auf ſämtlichen im Anſchluß an die Charlottenburger und Berliner Kanaliſation (Radialſyſtem vII und vIII) ent⸗ wäſſernden Charlottenburger Grundſtücken den vorerwähnten Beſtimmungen. Die kommunale Tätigkeit auf dem Gebiete der Grunoſtücks⸗ entwäſſerun g. Im Charlottenburger Anſchlußgebiet wurden beim An⸗ ſchluß der Grundſtücke uſw. an die Leitungen der Stadtentwäſſerung im Berichtsjahre die in der nachſtehenden Zuſammenſtellung enthaltenen Arbeiten ausgeführt: Anzahl der Grundſtücke im Ine. 5 Art der ausgeführten Arbeiten Entwäſſerungsgebiet 20 1 I1 II1 a) neu angeſchloſen 19 17 7 43 b) angeſchloſſen geweſen, zum wiederholten Male Angeſetoſſen 1 — — 1 c) von der Stadtentwäſſerung abgeſchnittene Hans⸗ 2 anſchlußteitungen : 13 — 2 13 4d) mit einem weiteren Hausanſchluß verſehen 4 — 4 e) Veränderungen an den Anſchlußleitungen bzw. Herſtellen und Abſchneiden von Regenrohr⸗ 2 anſchtußtettungen:⸗ 14 6 2 22² f) Reparaturen an Anſchlußleitungen infolge Ver⸗ murzelung, Verſtopfung oder Sruchh 4 1 1 5 5 zuſammen 55 24 9 44 12