— 102 — Der von einer Anzahl ſelbſtändiger Tapezierer Charlottenburgs im Vorjahre erneut geſtellte Antrag, aus der Berliner Zwangsinnung auszuſcheiden und eine gleiche Innung in Char⸗ lottenburg zu errichten, wurde durch Verfügung des Herrn Oberpräſidenten in Potsdam vom 27. Juni 1913 abgelehnt. Dieſe Entſcheidung iſt auf eingelegte Beſchwerde durch Erlaß des Herrn Miniſters für Kandel und Gewerbe vom 3. Dezember 1913 Nr. IV 11 295 aufgehoben worden. Nach Durchführung des Abſtimmungsverfahrens ordnete der Herr Regierungspräſident am 7. März 1914 die Errichtung einer Zwangsinnung für das Tapeziererhandwerk in der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg mit dem Sitze in Charlottenburg und mit dem Namen „Tapezierer⸗3wangsinnung in Charlottenburg“ zum 1. Mai 1914 an, und der Herr Oberpräſident in Potsdam ver⸗ fügte am 27. März 1914 zum gleichen Termin das Ausſcheiden der Charlottenburger Tapezierer aus dem Bezirke der Tapezierer⸗Zwangsinnung Berlin. 377 (1912: 125) Handwerker einſchließlich 132 weiblichen beantragten die Weiterverleihung der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen; den Anträgen wurde ſtattgegeben in 2% Fällen bei Handwerkern einſchließlich 84 weiblichen, welche vor dem 1. Oktober 1908 länger als 5 Jahre, und in 12 Fällen bei Handwerkern einſchließlich 8 weiblichen, welche weniger als 5 Jahre mit dieſer Befugnis tätig geweſen ſind. 71 Anträge wurden abgelehnt, darunter 40 von weiblichen Perſonen geſtellte. Die Antragſtellerinnen waren Schneiderinnen und Putzmacherinnen. In 11 (1912: 18, 1911: 7) Fällen waren Streitigkeiten auf Grund der Gewerbe⸗ ordnung zu entſcheiden. Hiervon betrafen 5 die Beitrittspflicht, 1 die Beitragspflicht und 5 die Ge⸗ ſchäftsführung des Innungsvorſtandes u. a. Durch förmliche Entſcheidung wurden 1, durch Vorbe⸗ ſcheid 2 und durch Zurücknahme oder auf andere Weiſe 7 Fälle erledigt. 2. Die Handwerkskammer in Berlin. Als Handwerkskammerkoſten wurden wieder 15 % der Gewerbeſteuer, für den Stadtkreis Charlottenburg insgeſamt 15 491,25 ℳ (1912: 14 321,40 ℳ) erhoben. Bei der Umlegung auf die einzelnen Handwerksbetriebe blieben wie bisher die Betriebe mit einem Beitrag von weniger als 1,00 ℳ frei. Auf Einſpruch beim Oberpräſidenten ſind 2 (1912: 8) Betriebe von der Zahlung der Koſten befreit worden, weil keine handwerksmäßigen Betriebe vorlagen. 214 (1912: 212) Betriebe waren zu Unrecht herangezogen. 3. Die Handelskammer in Berlin. Der Charlottenburger Bezirk war im Berichtsjahr durch die Kaufleute Stadtrat Caſſirer⸗Charlottenburg, Stadtverordnetenvorſteher Dr Frentzel⸗ Charlottenburg und Michalski⸗Berlin⸗Schöneberg vertreten. Die Erhebung der Handelskammerbeiträge erfolgt unmittelbar durch die Handelskammer, die Beitreibung rückſtändiger Beiträge im hieſigen Stadt⸗ kreiſe durch den Magiſtrat als Vollſtreckungsbehörde. 4. Die Märkte. Die Pferdemärkte fanden im Berichtsjahre am 8. April, 27. Mai, 10. Juni, 8§. Juli, 26. Auguſt, 9. September, 14. Oktober, 11. November, 9. Dezember 1913 und am 10. März 1914 auf dem Marktplatz am Königsdamm ſtatt. Die Kram⸗ (Jahr⸗) Märkte wurden am 3. Juni, 7. Oktober 1913 und 3. März 1914 in der Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee zwiſchen der Schloßbrücke und dem Guſtav⸗Adolf⸗Platz ſowie in den angrenzenden Straßen abgehalten; ſie erfreuten ſich wiederum eines regen Zuſpruchs ſeitens der Händler und Käufer. Die Wochen märkte wurden an den gleichen Plätzen und zu den gleichen Zeiten wie im Vorjahre abgehalten. Die Verkaufsſtände waren zum größten Teil monatweiſe an die Händler vermietet. Es gingen im Berichtsjahre 381 Geſuche um Zuweiſung von Marktſtänden ein, gegen 338 im Vorjahre; viele früheren Bewerbungsgeſuche wurden nach Jahresfriſt erneuert. 104 Händler gaben ihre Marktſtände auf; an deren Stelle wurden 223 andere einberufen, von denen 119, die der Einberufung keine Folge leiſteten, in den Bewerberliſten geſtrichen wurden. Infolge polizeilicher Aufforderung mußten im Verkehrsintereſſe die Bürgerſteige auf dem Wittenbergplatz und in der Bayreuther Straße von Verkaufsſtänden geräumt werden. Außerdem wurden infolge des Baues des Untergrundbahnhofs auf dem Wittenbergplatz die Bordſchwellen an der Südſeite des für den Markt beſtimmten Teils des Platzes nicht unerheblich zurückgerückt. Daher mußten 54 Stände vom Wittenbergplatz nach der Spreeſtraße, dem Friedrich⸗Karl⸗Platz und dem Karl⸗Auguſt⸗Platz verlegt werden. Die ſtädtiſchen Körperſchaften haben beſchloſſen, auch nach der Umgeſtaltung des Wittenbergplatzes deſſen nördlichen Teil für Marktzwecke zur Verfügung zu ſtellen; es iſt zu hoffen, daß auch dann noch die bisherige Anzahl von Händlern auf entſprechend verkleinerten Ständen wird untergebracht werden können. Trotz der Einrichtung verſchiedener Privatwochen märkte in Charlottenburg iſt die Zahl der Geſuche um Zuweiſung von Marktſtänden, insbeſondere ſolcher zum Handel mit Obſt und Gemüſe, auf den öffentlichen Straßen und Plätzen erheblich geſtiegen — ein Beweis, daß ſich der Handel mit dieſen Lebensmitteln zum großen Teil auf den Märkten abſpielt. Angaben über die Zahl der auf den Pferdemärkten aufgetriebenen Pferde, ſowie über die Anzahl der Händler, die die Wochen⸗ und Krammärkle beſucht haben, enthält Abſchnitt IX, 8. 3. Die Reichsbankſtelle. Der Bankbezirk der am 8 7. 1907 eröffneten Reichsbankſtelle Charlottenburg um⸗ faßt die Städte Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Potsdam, Spandau, Werder a. H. und die Landkreiſe Nieder⸗Barnim und Teltow. Der Reichsbankanſtalt Charlottenburg gehören als Unteranſtalten an: Schöneberg, Spandau, Wilmersdorf und Potsdam.