— 154 — Aktiva und Paſſiva am Jahresſchluß 1913. Aktiva Betriebs vermögen Bau⸗ Paſ⸗ Name der Kaſſe 5 Reſerve⸗ Forde⸗ fonds 7 in bar in Papieren fonds rungen (rund. Insgeſamt ] ſina uſw. ſtückeſ 2 2 2 2 2 . Allgemeine Qrts⸗ krankenkaſſe . . 268 005,76 — 892 262,90 1 5 — eree f. das 0 4 e Zimmerergewerbe 12,03 — 2 502,68 — — 2 514,7 — Betriebskrankenkaſſen. 18 570,47 130 111,63 460 732,25 — — 609 41425 250,00 Innungskrankenkaſſen 6 470,59 7 004,31 71 499,05 — K 84 973,95 2000/0 Alle Kaſſen ] 293 058,85 137 115,94 1 426 996,88] 1 281,25 445 600,83/ 2 304 053,75 12250,00 Im Laufe des Rechnungsjahres 1913 wurden die Ortskrankenkaſſe für das Zimmerer⸗ gewerbe und eine Actriebskrankenkaſſe geſchloſſen; eine Betriebskrankenkaſſe kam neu hinzu. Ende März 1913 unterſtanden 1 Ortskrankenkaſſe, 16 Betriebs⸗ und 5 Innungskrankenkaſſen, zu⸗ ſammen 22 Krankenkaſſen der Aufſicht des Magiſtrats. Die Mitalieder der geſchloſſenen Kaſſen wurden der Allgemeinen Ortskrankenkaſſe zugeteilt und dieſer auch deren Geldbeſtände in Höhe von 2514,71 ℳ und 11 857,11 ℳ überwieſen. Die Umgeſtaltung der Orts⸗, Betriebs⸗ und Innungskrankenkaſſen nach den Vorſchriften des II. Buchs der Reichsverſicherungsordnung zum 1. Jannar 1914 ging ordnungsmäßig von ſtatten. Von der Errichtuna einer allgemeinen Orts⸗ krankenkaſſe und einer Landkrankenkaſſe nahmen die ſtädtiſchen Körperſchaften Abſtand. Dieſen Beſchluß genehmiate das Königliche Oberverſicherungsamt Groß⸗Berlin, ebenſo die Ausgeſtaltung der bisherigen Allgemeinen Ortskrankenkaſſe für die vereinigten Gewerbebetriebe in Bezua auf die der Krankenverſicherungspflicht neu unterliegenden Perſonen. Am 1. Januar 1914 trat die ſo ausgeſtaltete Kaſſe unter dem Namen „Allaemeine Ortskrankenkaſſe für den Stadtkreis Char⸗ lottenburg“ in Wirkſamkeit. Ihr gehören ſeit dem 1. Januar 1914 auch die landkrankenkaſſen⸗ pflichtigen Verſonen an, nämlich die Dienſtboten, die in der Landwirtſchaft und im Wander⸗ gewerbe Beſchäftigten. die Hausgewerbetreibenden und ihre hausgewerblich Beſchäftigten. Hier⸗ durch erhielt die Kaſſe einen Zuwachs von über 18 000 Perſonen, ſo daß ſie zurzeit etwa 74 000 Mitglieder hat. Die nachſtehenden Zahlen über die in Krankenverſicherungsangelegenheiten anhängig ge⸗ machten Streitigkeiten beziehen ſich auf die Zeit April/Dezember 1913. Von den gemäß §§ 58 und 76b des Krankenverſicherungsgeſetzes au entſcheidenden 177 Streitig⸗ keiten (darunter 15 unerledigte Fälle aus dem Voriahre) betrafen 42 Verſicherungs⸗ und Beitrags⸗ pflicht. 81 Unterſtützunasanſvrüche, 37 Erſatzanſvrüche geaen Arbeitgeber gem. § 50 des K. V. G. und § 12 des Gewerbeunfallverſicherungsgeſetzes, 11 Ordnungsſtrafen, 6 ſonſtiae Streitigkeiten. Die Er⸗ ledigung erfolgte durch förmliche Entſcheidung in 46 Fällen (— 262%), durch Vorbeſcheid in 49, durch Zu⸗ rücknahme und auf andere Weiſe in 42. an das Verſicherungsamt abgeaeben wurden 40 Streitigkeiten. Gegen die Entſcheidung des Magiſtrats wurde in 9 Fällen Klage beim Amtsgericht erhoben, in 3 Fällen mit Erfolg, während 5 Klagen abgewieſen wurden; 1 Klage ſchwebt noch. Auf Berufung wurde in 1 Fall die amtsgerichtliche Entſcheidung mit Erfola angegriffen. Von den im vorigen Jahre ſchwebend gebliebenen 7 Klagen wurden 4 abgewieſen, in 1 Fall die Entſcheidung des Magiſtrats auf⸗ gehoben, 2 Klagen ſchweben noch. Bei 21 Militärpflichtigen, die bei dem Muſterungsgeſchäft als krank befunden waren, wurde das Heilverfahren vermittelt. 2. Die Unfallverſicherung. Das dritte Buch der RVO betr. die Unfallverſicherung iſt am 1. Januar 1913 in Kraft getreien. Die Zahl der Betriebsanmeldungen betrug im Geſchäftsiahre 364. Die Zahl der für die Verſicherungsgenoſſenſchaft der Privatfahrzeug⸗ und Reittierbeſitzer angemeldeten Betriebe (24) erſcheint ſehr gering mit Rückſicht darauf, daß ſich in Charlottenburg Hunderte von Kraftwagen oder Reittierbeſitzern befinden, die beſtimmungs⸗ aemäß die Fahrzeug⸗ oder Reittierhaltung durch das Verſicherunasamt anmelden mußten. Wegen der infolge der Neuaründung dieſer Verſicherunasgenoſſenſchaft in den betr. Kreiſen noch herrſchenden Unkenntnis der Beſtimmungen hat die Genoſſenſchaft ſelbſt die in Frage kommenden Verſonen er⸗ mittelt und nimmt nunmehr das Verſicherungsamt oder die untere Verwaltunasbehörde bei der Ein⸗ forderung von Lohnnachweiſen uſw. gemäß § 115 R. V. O. ganz erheblich in Anſpruch. Infolge Betriebseinſtellungen und Verlegungen wurden 147 Betriebe im Betriebsverzeich⸗ nis gelöſcht, wovon 42 auf die Nordöſtliche Bauge werks⸗Berufsgenoſſenſchaft“ und 105 auf die übri⸗ gen Berufsgenoſſenſchaften entfallen. Auf Antrag der Fuhrwerks⸗ und der Nordöſtlichen Baugewerks⸗Berufsgenoſſenſchaft wurden insgeſamt 17 (15 + 2) Anordnungen gemäß §§ 765 771 R. V. O. gegen zahlungsunfähige Unternehmer zur Sicherſtellung der Genoſſenſchaftsbeiträge erlaſſen. Gemäß § 616 R. V. O. batten 24 Rentenemvfänger Anträge auf Kapitalsabfindung bei den Berufsgenoſſenſchaften geſtellt. Nach Einholung eines Gutachtens der Armendirektion wurden dieſe Anträge meiſtens befürwortet. nur in wenigen Fällen wurde Abweiſung vorgeſchlagen. Die eidliche Verpflichtuna von techniſchen Aufſichts⸗ und Rechnungsbeamien uſw. der Be⸗ rufsgenoſſenſchaften gemäß § 882 R. V. O. erfolgte in drei Fällen. Im Geſchäftsiahr gingen 290 Einſprüche gegen Unfallrentenfeſtſetzungen ein. Von dieſen Einſprüchen richteten ſich 211 gegen vorläufiae Renten und 79 gegen Dauerrenten. Zu deren Erledi⸗ aung fanden an 15 Tagen mündliche Verhandlungen unter Zuziehung je eines Vertreters der Arbeit⸗ geber und der Verficherten ſtatt. In allen 79 Fällen erſtattete das Verſicherungsamt die gemäß § R. V. O. geforderten Gutachten, nachdem zu dieſem Zweck in 66 Fällen ein Arzt gehört worden war. 5