— 165 Die Höhe des Reſervefonds, der Verwaltungskoſten und des Reingewinns der ſtädtiſchen Sparkaſſe 1888— 1913. (1888—1903 für fünfjährige Perioden.) Koſtenaufwand für die Reingewinn Kurs⸗ 1 Reſervefonds Verwaltun (ohne Kurs⸗ 7 Jahr Se 1 4 dezw. gewimn ( ) Emlagen abſ in % der aoſ für „Verluſt ] bezw. Kurs⸗ Einlagen — 1 Guthaben abſ. verluſt (—) 1888 26 325 *10 000 — — — — — 1893 2 047 141 6 154 0.30 6 684 0,99 13 067 — 1898 8 193 142 126 951 1,55 18 402 0,84 69 047 — 1903 21 751 252 621 639 2,86 43 051 0,96 157 420 — 1904 25 637 157 801 379 3,13 44 908 0,85 179 224 — 5277 1905 30 088 712 960 167 3,19 47 563 0,80 198 539 — 57 398 1906 34 746 759 1 161 782 3,34 71 937 1,09 213 236 — 32 912 1907 39 541 548 1 180 730 2,99 84 229 1,15 233 529 — 379 820 1908 41 053 072 605 983 1,18 92 891 1,12 269 221 — 687 421 1909 42 340 441 1 165 081 2,75 131 346 1,51 267 086 — 257 638 1910 47 938 948 1 459 920 3,05 104 118 1,09 324 198 — 65 842 1911 52 390 780 1 746 801 3,33 179 252 1.74 324 123 — 80 536 1912 56 234 173 1 813 023 3,22 149 954 1.35 7 885 — 365 154 1913 59 119 856 1 575 264 2,66 156 181 1,34 467 585 — 716 805 1914 61 973 916 1 645 403 2,66 156 057 1,28 570 236 — 501 752 C. Der ſtädtiſche Arbeitsnachweis. (Die Deputation für den ſtädtiſchen Arbeitsnachweis gibt einen Sonderbericht heraus, auf den hier verwieſen wird.) Allgemeines. Den Unternehmern ſtädtiſcher Bauten und Bauarbeiten war bisher durch die Verträge anheimgeſtellt, den Bedarf an Arbeitskräften durch den ſtädtiſchen Arbeits⸗ nachweis zu decken. Hiervon wurde nur ſelten Gebrauch gemacht, da die Unternehmer mit Vorliebe ausländiſche Arbeiter beſchäftigen. Um die Beſchäftigung der ausländiſchen Arbeiter einzuſchränken, wies der Magiſtrat die Deputationen an, die Unternehmer zum Bezug neuein⸗ zuſtellender Arbeitskräfte durch den ſtädtiſchen Arbeitsnachweis zu verpflichten. Danach war den Unternehmern die Möglichkeit gegeben, den Bau mit ihrem Stamm eingearbeiteter Arbeiter zu beginnen bzw. kleine Lieferungen und Arbeiten mit ihren ſtändigen Arbeitern auszuführen, während die N e u einſtellung von Arbeitskräften durch den Arbeits⸗ nachweis erfoigen mußte. Die Durchführung dieſer Beſtimmungen ſtieß naturgemäß zuerſt auf Schwierigkeiten. Die Unternehmer für größere Bauausführungen klagten darüber, daß die überwieſenen Arbeiter für ihre Arbeiten nicht geeignet ſeien, weniger leiſten als die ausländiſchen Arbeiter und die Arbeit nach kurzer Zeit wieder aufgeben. Die Arbeiter andererſeits klagten über grobe uno ſchlechte Behandlung durch die Schachtmeiſter bzw. Poliere, ſowie über die unzureichenden und nicht mehr üblichen Löhne. Da Tarife zwiſchen den Beteiligten nicht be⸗ ſtanden, konnten wir nur Anregungen zur Erhöhung der Löhne geben. Im allgemeinen kann jedoch geſagt werden, daß die beſtehenden Schwierigkeiten wohl zu überwinden ſind. Der Arbeiterbedarf derjenigen Unternehmer, die Arbeiten in Charlottenburg auszuführen hatten, konnte geſtellt werden. Weitaus ſchwieriger geſtaltete ſich die Geſtellung von Arbeitern für die Ausführung von Aptierungsarbeiten auf den ſtädtiſchen Rieſelfeldern. Der Bedarf konnte auch nicht annähernd gedeckt werden. Obgleich Arbeitsloſe in genügender Zahl vorhanden waren, gelang es nicht, ſie zur Annahme dieſer Arbeit zu bewegen. Die Gründe lagen einesteils in der weiten Entfernung, andererſeits in der Arbeit ſelbſt. Es waren größtenteils ſchwierige Erd⸗ arbeiten, die unter Waſſer ausgeführt werden mußten, und für dieſe reicht die Widerſtands⸗ fähigkeit der ſtädtiſchen Arbeiter nicht aus. Im allgemeinen iſt feſtgeſtellt worden, daß der Arbeitsnachweis wohl in der Lage iſt, den örtlichen Bedarf zu decken, und es iſt gelungen, den anſäſſigen Arbeitern Arbeit und Verdienſt zu ſchaffen und ausländiſche Arbeiter fernzuhalten. Für die ſtädtiſchen Betriebe beſtand ſeit mehreren Jahren die Beſtimmung, den Bedarf an Arbeitern durch den ſtädtiſchen Arbeitsnachweis zu decken. Da in der Ausführung dieſer Beſtimmunzen Meinungsverſchiedenheiten hervortraten, erließ der Magiſtrat eine beſondere (im Anhang abgedruckte) „An weiſung zur Benutzung des ſtädtiſchen Arbeits⸗ nachweiſes bei der Einſtellung von Arbeitskräften in den ſtädtiſchen Dien ſt“. Der Verband Märkiſcher Arbeitsnachweiſe hat ſeine Tätigkeit weiter ausdehnen können. Eine Anzahl Arbeitsnachweiſe konnte in der Provinz neu errichtet werden. Ferner wurde in Berlin ein beſonderer landwirtſchaftlicher Arbeitsnachweis eröffnet, deſſen Tätigkeit iich befriedigend geſtaltete. Der Austauſch durch die Vakanzenliſte für Groß⸗Berlin ſowie für die Provinz wurde weiter gepflegt. Durch unſeren Arbeitsnachweis konnten 84 Perſonen hier⸗ durch in Arbeit gebracht werden. ) Bei der Gründung am 2. Dezember 1887 ſeitens des Magiſtrats vorgeſchoſſenes Betriebskapital.