— 169 — Am 14. November 1913 übertrug der Miniſter des Innern dem Oberbürgermeiſter von Charlottenburg die Ortspolizeiverwaltung auf dem Gebiete der Wohnungspolizei inſoweit, als ihm die Befugnis zuſtehen ſoll, innerhalb der geſetzlichen Grenzen bei etwaigem Widerſtande der Hauseigentümer oder der Wohnungsinhaber zur Erzwingung des Zutritts der mit der Wohnungsaufſicht betrauten ſtädtiſchen Beamten gemäß der 38 132, ff. des Landesver⸗ waltungsgeſetzes vom 30. Juli 1883 Zwangsverfügungen zu erlaſſen. Die unmittelbare Ver⸗ anlaſſung zu dem Antrage auf Uebertragung dieſer wohnungspolizeilichen Rechte war der Um⸗ ſtand, daß die gleichen Rechte kurz vorher auch bereits den Oberbürgermeiſtern der Stadt Berlin und der Stadt Schöneberg übertragen worden waren. Wenn auch in der Zeit der dreijährigen Wirkſamkeit des Wohnungsamtes ein irgendwie bemerkenswerter Widerſtand gegen die Be⸗ ſichtigungen weder von den Mietern noch von den Vermietern geleiſtet worden iſt, ſo ſchien es doch im Intereſſe einer möglichſt einheitlichen Organiſation der Wohnungsaufſicht in Groß⸗ Berlin zweckmäßig, die Uebertragung der gleichen Rechte auch für Charlottenburg zu beantragen. Schon in den früheren Berichten iſt darauf hingewieſen worden, daß das Wohnungs⸗ amt ſtets auf das eifrigſte bemüht war, mit den übrigen ſtädtiſchen und privaten Fürſorge⸗ und Wohlfahrtseinrichtungen Hand in Hand zu arbeiten. Die dieſem Zwecke dienenden Einrich⸗ tungen ſind auch im Berichtsjahr ſyſtematiſch ausgebaut worden, beſonders durch eine bis ins einzelne gehende Regelung des Zuſammenarbeitens mit dem Fürſorgeamt für Lungenkranke. Die nachfolgenden Tabellen geben eine zahlenmäßige Überſicht über die Tätigkeit des Wohnungsamtes im Berichtsjahre. Zur Ergänzung der in den beiden vorjährigen Berichten gegebenen entſprechenden Tabellen folgt zunächſt eine Überſicht über die Art der Er⸗ ledigung der noch aus dem erſten Geſchäftsjahr (1911/12) in das Ge⸗ ſchäftsjahr 1913/14 übernommenen Beanſtandungen.“) (vgl. Seite 170) Nachdem nunmehr das Wohnungsamt auf eine dreijährige Tätigkeit zurückblicken kann, muß es von beſonderem Intereſſe ſein, einmal zuſammenfaſſend feſtzuſtellen, in welchem Um⸗ fange und auf welche Weiſe es inzwiſchen gelungen iſt, die imerſten Arbeitsjahre feſtgeſtellten Mängel zu beſeitigen. Die Geſamtzahl der im Geſchäftsjahr 1911/12 feſtgeſtellten Mängel hatte ſich auf 1998 belaufen. Von dieſen konnten bereits im Laufe des erſten Jahres 1088, das ſind 54,95%%, auf güt⸗ lichem Wege beſeitigt werden, während ſich 86 auf andere Weiſe erledigten. Von den reſtlichen 824 Mängeln konnten im Laufe des zweiten Jahres weitere 540 auf gütlichem Wege und einer durch poli⸗ zeiliches Einſchreiten beſeitigt werden, während 24 auf andere Weiſe in Fortfall kamen. Von den reſtlichen 259 Mängeln konnten nach vorſtehender Tabelle im dritten Arbeitsjahr noch weitere 149 durch gütliches Einwirken erledigt werden, während 6 durch die Polizei beſeitigt wurden und 21 anderweit in Abgang geſtellt werden konnten. Es ſind alſo von den 1998 feſtgeſtellten Mängeln bis jetzt 1777, d. ſ. 88,93%, durch güt⸗ liche Einwirkung, 131, d. ſ. 6,55%, auf andere Weiſe (d. h. durch Ausnahmegenehmigungen, Wegzug, Tod uſw.) und 7, d. ſ. 0,35%%, durch polizeiliches Einſchreiten beſeitigt worden. Es ſteht zu erwarten, daß ſich der größere Bruchteil der reſtlichen Mängel noch auf gütlichem Wege, ein kleinerer Bruchteil aber, wenn überhaupt, nur durch polizeiliche Zwangsmaßregeln beſeitigen laſſen wird. Zur Ergänzung der erſten Tabelle folgt hier noch eine Ueberſicht über die Erledi⸗ gung der aus dem Jahre 1911¼12 ſtammenden Abortmängel („mangelhafte oder zu wenig Abortanlagen“), jener Mängel, deren Abſtellung in der Regel am ſchwierigſten iſt und die meiſten Koſten verurſacht: Von den Beanſtandungen wurden völlig erledigt 8 Von den Be⸗ durch krrc werne] anſtandungen Zahl der e) durch durch Innand⸗ Mäu⸗ ſv511ig Geſamt⸗ urc ) burc geral. Berbin⸗ ſetnngs Sartl- ] erle. 17 Beanſtan⸗] Ernc⸗ ane, 1ng der m der „e, Tans anan⸗] wuben blleben ] Deen im Jahre ung nahme Irie Maß. ubort⸗] opes ] annan⸗ err. v5114 menen dungen nener geneh mi⸗ Aarlauf nahmen ränmne Aboruch dungen wei ſe uner⸗ 0 Sige Site gung di zn 2 v oder der] von ] Spante ] erlebigt ledtgt Aborrte und Abort⸗ Sor. ] 3—5 44 ſive nungen 1 2 3 4 42 2 6 7 8 9 10 11 12 1911/12: 1911/12 2 E4 1 2 3 — 12 5 57 (10) 74 1912/13 7 3 2 7 0 1 23 7 32 (47) 1913/14 9 2 1 2 2 1 15 3 21 u Es ver⸗ Es ver⸗ zuſammen 18 9 4 11 6 2 50 140, rae 77 als teil⸗ als weiſe völlig un⸗ Uun⸗ erlebigt erledigt 21 8 ) Zum beſſeren Verſtändnis der nachfolgenden Tabellen wird auf die im Verwaltungs⸗ bericht 1910 (Anhang, S. 238 ff.) abgedruckten gemeindlichen und polizeilichen Beſtimmungen für das Wohnungsamt ſowie die in den früheren Berichten befindlichen Erläuterungen verwieſen. 22