—. 143 — insgeſamt 18 Familien mit Betten, Teilen von Betten oder Beitzeug bedacht. Auch dieſe Sachen wurden ebenſo wie die von der Armendirektion grundſätzlich nur leihweiſe auf Grund beſonderer Leihverträge, in denen das Eigentumsrecht der Stadt ausdrücklich vorbehalten wird, überlaſſen. Außerdem wurden noch durch Vermittlung des Wohnungsamtes von der Fürſorgeſtelle für Lungen⸗ kranke, von der Brockenſammlung und von privater Seite einige Betten geliehen oder geſchenkt. End⸗ lich konnten noch in 12 Fällen ausſortierte Männerkleider aus der ſtädtiſchen Bekleidungskammer an bedürftige Familien weitergegeben werden. Die 24 in der letzten Tabelle angeführten Beanſtandungen „mangelhafte oder zu wenig Abortanlagen“ ſeien noch durch nachfolgende Zuſammenſtellung ergänzt: Es waren angewieſen auf Nach den Grund⸗ einen Abort ſätzen des .. Familien in. . Fällen ] Wohnungsamts 1 287 zuläſſig 2 97 —TD 87,87 % 3 30 4 16 unzuläſſig 5 3 S 12,13 % 6 2 (im Vorjahre 9 2 14,10 %) Im Berichtsjahr mußte auch in mehreren Fällen auf die Schlie ßung ganzer Woh⸗ nungen, die zum größten Teil bereits im Vorjahre beſichtigt worden waren, nach Anhörung der zu⸗ ſtändigen Wohnungsausſchüſſe hingewirkt werden. Es handelte ſich um 10 Kellerwohnungen, die teils wegen ihrer Feuchtigkeit, teils wegen mangelnder Belichtung, beſonders großer Tiefenlage unter Straßenhöhe, ſchwerer Zugänglichkeit oder aus mehreren der genannten Gründe für unbewohnbar erklärt werden mußten. Außerdem wurde noch die Schließung eines einzelnen nicht zum dauernden Aufenthalt von Menſchen geeigneten Raumes veranlaßt. Zum Schluß ſei noch eine Überſicht über die eingegangenen Anzeigen gegeben: Es gingen Anzeigen ein hiervon waren Zahl 2 von begründet Sigentumernn 17 12 Micrern „ , 83 66 anderen Seitenn 136 126 Summe. 236 204 Bericht über die Tätigkeit der Wohnungspflegerin. Im Auguſt 1913 wurde bei dem Wohnungsamte eine hauptamtliche Wohnungs⸗ pflegerin eingeſtellt. Sie übernahm zunächſt in den beiden vorhandenen Wohnungsinſpektionen etwa 50 Pflegefälle, von denen der größte Teil ſchon ein Jahr und länger in Behandlung war. Man war im Laufe der Arbeit zu der Überzeugung gekommen, daß ſelbſt intenſive pflegeriſche Ein⸗ wirkung durch männliche Beamte bei vielen der betreffenden Familien wahrſcheinlich nicht zum Ziele führen würde. Es handelte ſich in allen Fällen um Familien, die entweder wirt⸗ ſchaftlich in zu bedrängter Lage waren, um den Anforderungen des Wohnungsamtes nachkommen zu können, oder die paſſiven Widerſtand entgegenſetzten. Dieſer beruhte nur ſelten auf böſem Willen, öfter auf mangelnder Einſicht und ſehr häufig auf einer allgemeinen pſychiſchen Ver⸗ faſſung der Frauen, die es einem Manne ungeheuer erſchweren mußte, Einfluß zu gewinnen, und zwar um ſo mehr, als der Mann naturgemäß dem Hauptſorgen⸗ und Arbeitsgebiet dieſer Frauen, der Haushaltführung und Kindererziehung, ferner ſteht als eine Frau und daher auch nicht leicht genug die ſachlichen Einwendungen widerlegen oder Anderungsvorſchläge machen kann. Die notwendige intenſtve Arbeit etwa nur auf die in den Wohnungsausſchüſſen ehren⸗ amtlich tätigen Frauen zu verteilen, war gleichfalls unmöglich. Einmal konnte man dieſen die großen Opfer an Zeit und Kraft nicht zumuten, außerdem aber wäre die Bearbeitung der Fälle nach und nach der Kontrolle des Wohnungsamtes entglitten, und die Arbeitsmethode hätte der Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit entbehrt. Beides war aber bei einer Einrichtung, die ſich erſt das Verſtändnis und die Sympathie der Bevölkerung erobern muß, beſonders wenig erwünſcht. Wirtſchaftliche Notlage und ſeeliſche Depreſſion, mehrfach bis zu völliger Gleichgültigkeit geſteigert, gehen begreiflicherweiſe faſt immer Hand in Hand. In vereinzelten Fällen traf man auch auf faſt pathologiſchen Stumpfſinn, dem gegenüber weder freundliche Ratſchläge noch ernſte Ermah⸗ nungen etwas fruchteten. Die einfachſten Begriffe von Sauberkeit, Hygiene und Ordnung ſchienen den Betreffenden zu fehlen. Oft fand ſich auch ſelbſtverſchuldete Notlage; ſelbſtverſchuldet, weil entweder die betreffende Frau ſo unwirtſchaftlich oder unordentlich war, daß Menſchen und Haushalt verkamen oder — und das iſt viel öfter der Fall — weil der Familienvater mehr oder weniger ſtark trank.