— 182 — 3. Beſchwerden gegen die Armen⸗Verwaltung ſind erhoben worden wegen Verſagun von Unterſtützung 15 (im Vorjahr 17) und wegen Ausſtellung von Armutszeugniſſen 142/ ½ 4 eine zurückgenommen, 12 (17) als unbegründet zurückgewieſen und 3 als erledigt angeſehen. 4. Armutszeugniſſe. Anträge auf Erteilung von Armutszeugniſſen zur Prozeß⸗ führung ſind in 2912 Fällen geſtellt worden. , In 2856 Fällen wurde den Anträgen entſprochen, während 14 abgelehnt und 42 zurückgezogen wurden. . Erſuchen auswärtiger Behörden. In Armenſachen: Auskünfte und Einziehung von Kur⸗ uſw. Koſten 3493. Feſtſtellung der Vermögensverhältniſſe in Strafſachen: 165. 6. Tätigkeit der Auskunftsſtelle. Am Schluſſe des Berichtsjahres konnte die Aus⸗ kunftsſtelle über 27 074 Perſonen, die bisher die öffentliche oder private Wohltätigkeit in An⸗ ſpruch genommen haben, Auskunft erteilen. Im verfloſſenen Jahre ſind 699 (gegen 607 im Vorjahre) Anfragen an ſie gerichtet worden. In 477 (gegen 371) Fällen konnte Auskunft auf Grund der Perſonalbogen ertellt werden, während in den übrgen 222 (gegen 236) Fällen die Perſonen, über die Auskunft erbeten wurde, ſich noch nicht an die öffentliche Armenpflege oder an Wohltätigkeitsvereine gewandt hatten. Mit der Geſchäftsſtelle der Vereinigung der Wohltätigteitsbeſtrebungen hat die Auskunftsſtelle auch in dieſem Jahre in ſtändigem Geſchäftsverkehr geſtanden. Jene iſt im verfloſſenen Kalenderjahr 6526mal (gegen 7369 im Vorjahre) durch Anfragen in Anſpruch genommen worben. Bei der Weihnachtsbeſcherung hat auch diesmal die Auskunftsſtelle mitge wirkt, um die ver⸗ ſchiedenen Spender zu einem planmäßigen Zuſammenwirken zu vere nigen. Auf die Aufforderung zur Einreichung von Weihnachtsbeſcherungsliſten ſind der Auskunftsſtelle 25 Liſten (22 von Vereinen und 3 von Privatperſonen gegen 26 und 9 im Vorjahre) zugegangen. Von den in dieſen Liſten ver⸗ zechneten 2082 Perſonen oder Familien waren 456 von 2 Seiten, 66 von 3 Seiten und 8 von 4 Seiten, zuſammen alſo 530 gleichzeitig von mehreren Seiten zur Beſcherung in Ausſicht genommen. 103 von der Geſamtzahl hatten in der Zeit vom 15. November bis g. Dezember 1913 aus ſtädtiſchen Armen⸗ oder Stiftungsmitteln Unterſtützungen in barem Gelde oder durch Einkleidung ihrer Kinder er⸗ halten. Die Zahl der zur Beſcherung in Ausſicht genommenen Familien iſt im Fahre 1913 gegen das Jahr 1912 um 530 zurückgeblieben. Die Abnahme iſt im weſentlichen darauf zurückzuführen, daß die Vereine uſw. im Bezirke zweier Kirchengemeinden anſtatt der in früheren Jahren ein⸗ geſandten Einzelleſten nur eine gemeinfame Liſte eingereicht hatten, und daß außerdem ein Verein eine Liſte nicht eingereicht hatte. In der gemeinſamen Beſprechung über die Liſten am 15. Dezember 1913 wurden in 18 Fällen Aenderungen in der Art der Gaben vorgenommen, in 2 Fällen Gaben hin⸗ zugeſetzt und in 111 Fällen Gaben geſtrichen. 7. Stiftungen. Julie⸗Caſſirer⸗Stiftun g. Herr Fabrikbeſitzer Julius Caſſirer hat der Stadtgemeinde den Betrag von 20 000 ℳ als „Julie⸗Caſſirer⸗Stiftung“ über⸗ wieſen mit der Beſtimmung, daß die Zinſen der Stiftung jährlich einmal am 17. Januar — dem Geburtstage der Frau Julie Caſſirer — an über 50 Jahre alte alleinſtehende Mädchen oder Frauen in Beträgen von nicht unter 100 ℳ verteilt werden, und zwar die Hälfte an Jüdinnen, die andere Hälfte an Nichtjüdinnen. Die Stiftung wird durch ein Kuratorium von 5 Perſonen verwaltet. Die landesherrliche Genehmigung zur Annahme der Stiftung iſt erteilt. §. Waiſenpflege einſchl. Fürforgeerziehung (unter Ausſchluß der Waiſenkoſtpflege). a) Tätigkeit des Gemeindewaiſenrats. Der Gemeindewaiſenrat hat im Berichtsjahre 1913 folgenden Schriftwechſel mit den Vormundſchaftsgerichten zu erledigen gehabt: 931 (gegen §89) Vorſchläge zum Vormund, 20 (gegen 21) zum Gegenvormund, 220 (gegen 175) zum Bei⸗ ſtand, 593 (gegen 629) zum Pfleger, 40 (gegen 56) Mitteilungen in Fürſorgeerziehungsſachen (unter Ausſchluß des bei den Perſonalakten geführten Schriftwechſels), §9 (gegen 52) Anfragen über Behandlung der Mündel, 362 (gegen 417) Mitteilungen über Beendigung der Vormund⸗ ſchaft 4 (gegen 14) desgleichen der Gegenvormundſchaft, 12 (gegen 18) desgleichen der Beiſtand⸗ ſchaft, 200 (gegen 171) desgleichen der Pflegſchaft, 69 (gegen 71) Anfragen, ob ein gerichtliches Einſchreiten im Intereſſe der Kinder geſchiedener Eheleute erforderlich iſt, 59 ſonſtige Sachen. Dazu kommen Beſtätigungen 1440 (gegen 1655) zum Vormunde, 15 (gegen 18) zum Gegen⸗ vormunde, 61 (gegen 167) zum Beiſtande und 395 (gegen 242) zum Pfleger. Im ganzen ſind alſo 4464 Schriftſtücke bearbeitet worden. Unter der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats ſtanden am 1. April 1913 7680 Mündel. Der Zugang für 1913 betrug 1985, der Abgang 1752, ſo daß am 31. März 1914 ein Beſtand von 7913 Mündeln verblieb. Der Abgang von Mündeln fand aus folgenden Gründen ſtatt: Großjährig wurden 326, verſtorben ſind 199, legitimiert wurden 208, aus Charlottenburg verzogen 897, Aufhebung der Vormundſchaft aus anderen Gründen 122. b) Aufſicht über die Haltekinder. Die Aufſicht über die Haltekinder, d. h. die gegen Entgelt von den Eltern oder ſonſtigen Verpflichteten in Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren wird durch die einzelnen Waiſenräte, Waifenpflegerinnen und Stadtärzte als Beauftragte des Königlichen Polizei⸗Präſidiums geführt. Über jedes Kind wird halbjährlich berichtet. Daneben erfolgen Sonderberichte, ſobald Anträge zu ſtellen oder irgendwelche Maßnahmen zu treffen ſind. Haltekinder unter 1 Jahr werden ſeit dem 1. Juli 1910 in erſter Reihe durch die Säuglings⸗ fürſorgeſtellen beaufſichtigt. Seit dem 1. April 1911 iſt dieſe Aufſichtsführung bis zum voll⸗ endeten 2. Lebensjahre ausgedehnt worden.