— 183 — Haltek nder waren am 1. April 1913 der Aufſicht des Gemeindewaiſenrats unterſtellt 467, darunter 199 unter 1 Jahr. Der Zugang für 1913 betrug 546, darunter 322 unter 1 Jahr. Der Ab⸗ gang betrug 375. Der Beſtand am 31. März 1914 war 638, darunter 334 unter 1 Jahr. Der Ab⸗ gang an Haltekindern fand aus folgenden Gruͤnden ſtatt: Verſtorben ſind 23, darunter 16 unter 1 Jahr. Das 6. Lebensjahr vollendeten 33, aus Charlottenburg verzogen 191, in ſtädtiſche Koſtpflege wurden übernommen 75, von dem Vater, der Mutter oder den Eltern wurden in eigene Pflege übernommen 33. c) General⸗(Berufs⸗) Vormundſchaft. Vom 1. April 1913 bis 31. März 1914 gingen 1250 Anzeigen über die Geburt unehelicher Kinder ein, die 1261 Kinder betrafen (11 Zwillings⸗ paare). Von den 1261 Kindern waren 641 männlich und 620 weiblich, und nach der Konfeſſion der Mutter 1034 evangeliſch, 223 katholiſch und 4 moſaiſch. Von den Kindern wurden 1102 in Charlotien burg geboren, und zwar in den ftädti⸗ ſchen Krankenhäuſern 646, in der Wohnung der Mutter 308, im Kaiſerin⸗Auguſte⸗Viktoria⸗Haus 109, bei Hebammen und in Privatkliniken 39. Die Kontrolle über die in der Wohnung der Mutter geborenen Kinder ſetzte ein nach der Geburt des Kindes innerhalb 8 Tagen in 208 Fällen, innerhalb 8—14 Tagen in 79 Fällen und innerhalb 15—31 Tagen in 4 Fällen. Kontrolle konnte nicht erfolgen, weil die Kinder bereits verſtorben waren, in 6 Fällen, weil die Mütter nur zur Entbindung nach Charlottenburg gekommen und bereits wieder nach ihrer Heimat zurückgekehrt waren, in ebenfalls 6 Fällen, und weil die Kinder durch nachfolgende Ehe legitimiert waren, in 5 Fällen. Verpflichtet wurde der Berufsvormund im Berchtsjahre in 887 Fällen, die Vormundſchaft erloſch im Laufe des Jahres wieder durch Tod in 82, durch Legitimation in 59 und durch Abgabe der Vormundſchaft in 19 Fällen, ſo daß 727 Mündel unter Vormundſchaft verblieben. Die Ver⸗ vflichtung erfolgte innerhalb 14 Tagen nach der Geburt des Kindes in 32 Fällen, innerhalb 15—31 Tagen in 539 Fällen, in 2—4 Monaten in 232 Fällen, innerhalb 4—6 Monaten in 45 Fällen, fpäter in 39 Fällen. Von den am 1. April 1913 vorhanden geweſenen 2408 Mündeln ſchieden im Berichtsjahre aus: durch Tod 39 Mündel, durch Legitimation 123, durch Abgabe der Vormundſchaft 93, durch Adoption 5 und durch Ehelichkeitserklärung 4, zuſammen 264. Mit den im Berichtsjahre hinzugetretenen 727 ergibt dies einen Beſtand von 2871 am 1. April 1914. Von den Mündeln waren untergebracht: in in 18wärts 1 en Charlottenbg. Groß⸗Berlinn auswa Zuſamm 4. Det der Muter. 923 256 102 128¹ 2. bei Großeltern und Verwandden 8⁵ 73 171 329 3. in Saltepftegee⸗ 253 281 89 623 4. in ſtädt. Koſtpflege e — — — 638 Zuſammen 1261 610 362 2871 Vor ihrer Niederkunft wurden der Berufsrormundſchaft gemeldet: vom Kaiſerin⸗ Auguſte⸗Viktoria⸗Haus 91. vom ſtädtiſchen Krankenhaus 69, vom Säuglingsheim Weſtend 60 und von Wohlfahrtsvereinen und Privatperſonen 23 Schwangere. Von den Mündelmüttern waren dem Stande nach: Dienſtmädchen 407, Arbeite⸗ rinnen 289, kaufmänniſche Angeſtellte 80, Schneiderinnen, Putzmacherinnen 67, Erzieherinnen 4, Schauſpielerinnen 4, Kellnerinnen 3, ohne Beruf 33; dem Alter zur Zeit der Geburt des Kindes nach: unter 16 Jahren 2, zwiſchen 16—18 Jahren 29, zwiſchen 18—20 Jahren 103, zwiſchen 20—25 Jahren 446, zwiſchen 25—30 Jahren 219, zwiſchen 30—40 Jahren 78 und zwiſchen 40—50 Jahren 10. Unter den Müttern waren 19 Witwen und 10 geſchiedene Ehefrauen. 32 waren ſelbſt unehelich geboren. Verfolgung des unterhaltsanſpruchs. Die Vaterſchaft wurde ohne weiteres anerkannt unter Verpflichtung zur Zahlung von Alimenten vor Gericht in 147 und vor einem Notar in 7 Fällen. Von einer gerichtlichen Verpflichtung wurde abgeſehen, weil Eheſchließung der Mündel⸗ eltern bevorſtand, in 4 Fällen, der Erzeuger war vor der Geburt des Kindes verſtorben in 2 Fällen, Klageerhebung erfolgte vor dem hieſigen Amtsgericht n 92, vor auswärtigen Gerichten in 195 Fällen. Von den 287 Klagen wurden 82 durch Berufsvormund und 205 durch Anwälte vertreten und davon erledigt: durch Verſäumnisurteil 70, durch Anerkenntnisurteil 27, durch Kontradikt⸗Urteil 60, durch Abweiſung 32, durch Verzug des Beklagten 8, durch nachträgliche Anerkennung 6, durch Tod des Mündels 12, unerledigt blieben 72. In 16 Fällen wurde Berufung eingelegt, und zwar von dem Beklagten in 10, von dem Kläger in 6 Fällen, von denen 6 mt der Verurteilung des Beklagten und 2 mit der Abweiſung der Klage endeten, ſo daß noch §8 Berufungen am Jahresſchluß ſchwebten. Vergleiche über ei nmalige Abfindungen wurden in 15 Fällen abgeſchloſſen, und zwar: in 1 Fall über 800 ℳ, in 3 Fällen über je 1000 ℳ, in 1 Fall über 1800 ℳ, in 2 Fällen über je 2000 ℳ, in 1 Fall über 22)00 ℳ, in 4 Fällen über je 2500 ℳ, in 1 Fall über 2200 ℳ, in 2 Fällen über je 5000 ℳ. In den Fällen, in denen 800 ℳ und 1000 ℳ gezahlt worden ſind, war von den unehelichen Vätern nichts zu erlangen; die Abfindungen ſind von Verwandten ge⸗ leiſtet worden. Von den Vätern waren nach ihrem Stand: Arbeiter 199, Handwerker 184, kaufmänniſche Angeſtellte 103, Kutſcher, Diener, Portiers 68, Beamte 53, Militär 46, Akademiter 43, Mechaniker, Techniker 33, Künſtler 21, Kellner 14, Landwirte 11, Reſtaurateure 7, ſelbſtändige Kauf⸗ leute 6, Schriftſteller 4, Off ziere und Artiſten je 3; nach dem Alter, ſoweit es feſtgeſtellt werden konnte, waren zwiſchen 18 und 20 Jahren 25, zwiſchen 20 und 25 Jahren 302, zwiſchen 25 und 30 Jahren 229, zwiſchen 30 und 40 Fahren 158, zwiſchen 40 und 50 Jahren 32, über 50 Jahre 8. Nicht öffen tlich angegeben wurden 32 Väter; in 36 Fällen konnten die Väter von den Müttern nicht angegeben werden, und in 21 Fällen gaben die Mütter den Geſchlechtsverkehr mit mehreren Männern zu.