— 211 — in das ſtädtiſche geburtshilfliche Krankenhaus aufgenommen; dieſe und 9 dort entbundene Mütter mit ihren Kindern blieben daſelbſt nach der Entlaſſung aus der eigentlichen Krankenpflege, 10 zwar 18 bis zu 2 Wochen, 6 bis zu 4 Wochen, 6 bis zu 8 Wochen, 1 bis zu 12 Wochen und 2 über 12 Wochen. Ferner wurden noch 59 Säuglinge ohne Mütter im Krankenhauſe verpflegt. — Außerdem können Mutter und Kind im Mütterheim des Krankenhauſes für Geburts⸗ hilfe und im Säuglingsheim Weſtend bis zu drei Monaten, im Kaiſerin⸗Auguſte⸗Victoria⸗Haus auch für längere Zeit koſtenlos zuſammenbleiben. Auf die der Stadt Charlottenburg im Säug⸗ lingsheim Weſtend zuſtehenden Freiſtellen wurden im Berichtsjahr 101 Mütter mit ihren Kindern überwieſen, die 5631 Verpflegungstage im Heim waren. Teils zur Beobachtung, teils weil ſie zur Familienpflege zu ſchwächlich waren, wurden 71 Kinder an 3801 Tagen dort ver⸗ pflegt. Für Entbindungen in der Wohnung ſtellte der Hauspfegeverein Pflegerinnen. Der Eliſabeth⸗Frauenverein gewährte Wochenſuppen und Kinderwäſche. Im Be⸗ richtsjahre wurden vom Hauspflegeverein 880 Wochenpflegen geleiſtet. Der Generalvormundſchaft unterſtanden am 1. April 1914: 2871 Kinder, von denen ſich 1281 bei der Mutter, 329 bei Großeltern und Verwandten, 623 in Haltepflege und 638 in ſtädtiſcher Koſtpflege befanden. Bei den 887 im Jahre 1913 unter Vormundſchaft geſtellten Kindern fand in 539 Fällen die Verpflichtung zum Vormund innerhalb 2—4 Wochen nach Eingang der Geburtsanzeige vom Standesamt ſtatt. An Alimenten und Abfindungen ſind durch die Generalvormundſchaft 1913: 157 479,90 ℳ von den Vätern eingezogen worden. Stillunterſt ützungen haben 2336 Mütter mit einem durchſchnittli oſten⸗ betrage von 13,02 ℳ erhalten. 1 Eine neue Form der Stillbeihülfe ſtellt die Verabreichung warmer Mittags⸗ m ah Izeiten an ſtillende Mütter dar, mit der Ende Juni 1913 begonnen worden iſt. Dieſe Mahlzeiten werden unter ſinngemäßer Anwendung der für die Gewährung von Still⸗ beihülfen erlaſſenen Vorſchriften an diejenigen Mütter verabfolgt, bei denen aus geſundheitlichen Gründen eine beſondere Kräftigung geboten erſcheint. Die Lieferung der Mahlzeiten hat der Hauspflegeverein, das Jugendheim, die Volksküche des Vaterländiſchen Frauen⸗Vereins und die Volks⸗Kaffee⸗ und Speiſehallengeſellſchaft übernommen. Der Einheitspreis für eine ge⸗ miſchte Mittagsportion aus 100—125 g Fleiſch und Gemüſe beträgt 35 Pf., bei der zuletzt genannten Geſellſchaft 30 Pf. Die Errichtung mehrerer Speiſeſtellen hat den Zweck, den einer Beſchäftigung nachgehenden Frauen die Beteiligung zu erleichtern; die Speiſung in den Für⸗ ſorgeſtellen ſelbſt war mit Rückſicht auf die damit verbundenen großen Unkoſten und Uebequemlich⸗ keiten nicht durchführbar. Es wird beſonders Wert darauf gelegt, daß die Mütter — ähnlich wie bei der Vorernährung — die ihnen bewilligten Mahlzeiten in den Speiſeſtellen ſelbſt einnehmen; eine Mitnahme der Speiſen darf nur in Ausnahmefällen geſtattet werden, da ſonſt die richtige Verwendung der Mahlzeit nicht kontrolliert werden kann. Ob und inwieweit neben den Mahl⸗ zeiten noch Milch zu gewähren iſt, bleibt dem Ermeſſen der leitenden Arzte der Fürſorgeſtellen vorbehalten. Obwohl zurzeit noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, ſo ſcheint ſchon jetzt dieſe Form der Beihülfe als Stärkungsmittl für die ſtillenden Mütter große Bedeutung zu gewinnen. Die im Jahre 1911 eingeführte Verausgabung roher Kindermilch in den Fürſorge⸗ ſtellen, die von Mitgliedern des Vereins Charlottenburger Molkereibeſitzer geliefert wird, hat ſich in den verfloſſenen Jahren durchweg weiter gut bewährt. Wie bereits im vorjährigen Bericht erwähnt, waren die im Haushaltungsplan für 1913 für rohe Kindermilch beantragten Mittel um 7000 ℳ in der Vorausſetzung gekürzt worden, daß einem Teil der Säuglinge gewöhnliche Vollmilch gegeben werden könne. Dieſe Maßregel ließ ſich jedoch nicht durchführen, da die leitenden Arzte einſtimmig die Verabfolaung überwachter Kindermilch für alle künſtlich zu ernährenden Säuglinge forderten. Um ohne Anderung des Suſtems mit dem verminderten Betrage auszukommen, wurden neben den bisher üblichen ¼⸗I⸗Flaſchen noch I⸗Flaſchen eingeführt und dadurch die Milchabaabe nach Möglichkeit eingeſchränkt: außerdem erklärten ſich die die Kindermilch liefernden Molkereibeſtzer bereit, den Literpreis um einen Pfennig herab⸗ zuſetzen. Dieſe Maßnahmen bewährten ſich gut und ermöalichten es, mit den bereitgeſtellten Mitteln auszukommen, ohne daß ein ſtörender Syſtemwechſel einzutreten brauchte. Im Rech⸗ nungsfahr 1914 liegen die gleichen Verhältniſſe vor. Ferner war im Verbrauch von Eiweißmilch ein ſtarker Rückgang zu verzeichnen, da jetzt das hilligere Erſatzmittel Laroſan allgemein zur Verwendung gelangt, nachdem es ſeine kliniſche Prüfung beſtanden hat. Die Unterbringung von Sänalingen in geſchloſſenen Heilanſtalten hielt ſich auf der Höhe des Vorjahres. Es wurden aus der Geſamtbevölkerung dem Kaiſerin⸗Auguſte⸗Victoria⸗ Haus und der Säuglingsklinik 1201 Säuglinge überwieſen gegenüber 1197 im Vorjahre und §39 im Jahr 1911: davon entfielen auf die Sommermonate 334 gegen 691 des Vorjahres und 281 im Jahre 1911. Der Rückaang der Frequenz in den Sommermonaten iſt auf den un⸗ gewöhnlich kühlen Sommer zurückzuführen. Es iſt ferner Vorſorge getroffen, daß die gemeinſame Unterbringung von Mutter und Kind im Falle der Erkrankung eines von beiden in den vorhandenen, hierzu geeigneten Anſtalten erfolgen kann. 8 Die der Säuglingsfürſorgeſtelle IV Nehringſtr. 11 angealiederte, mit 15 Betten aus⸗ geſtattete Säuglingskrippe iſt ſaſt immer voll belegt geweſen: der von den Müttern zu zahlende Beitrag ſtellt ſich auf 25 / für den Tag und Säuglina, wofür die Kinder Wartung und Verpflegung erhalten. In Fällen beſonderer Bedürftigkeit übernimmt die Armendirektion die 28