— 2t — Sparkaſſenüberſchußfonds. Nach § 33 Abſ. 5 der Satzung der Sparkaſſe der Stadt Charlottenburg ſind dem Reſervefonds, ſolange er noch nicht 5% der Geſamteinlagen erreicht, zwei Drittel der Jahres⸗ überſchüſſe der Kaſſe ſowie ſeine eigenen Zinſen unverkürzt zuzuführen. Das letzte Drittel der Jahresüberſchüſſe kann mit Genehmigung der Aufſichtsbehörde zu außerordentlichen kommu⸗ nalen Bedürfniſſen der Stadtgemeinde verwendet werden. Tritt eine ſofortige Verwendung nicht ein, ſo können nach Abſ. 10 a. a. O. derartige Ueberſchüſſe mit Genehmigung des Regierungspräſidenten zu einem Ueberſchußfonds angeſammelt werden. Gon dem Reingewinn der ſtädtiſchen Sparkaſſe aus dem Geſchäftsjahr 1914 ſind der Stadthauptkaſſe 154734,85 ℳ überwieſen worden. Am Schluſſe des Geſchäftsjahres beſtand der Fonds aus einem Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 127 758 über 37 072,06 ℳ 410 41 % Guthaben bei der Stadthauptkaſſe von 155 608,83 ℳ, zuſammen 50,89 . Straßenregulierungsfonds. Laut Gemeindebeſchluß iſt vom Rechnungsjahre 1905 ab aus den noch rückſtändigen Anliegerbeiträgen für Straßen im Neubaufalle ein Straßenregulierungsfonds zu bilden und anzuſammeln, aus welchem die Auslagen für zukünftige Regulierungen nicht hiſtoriſcher Straßen beſtritten werden ſollen. Seit Beſtehen des Fonds ſind dieſem insgeſamt 1 376 580,39 % als Einnahme zugeführt worden. Die Auslagen für Rechnung des Straßenregulierungs⸗ fonds betrugen am Jahresſchluß 1914 1 940 920,66 %ℳ. Eine Anlegung von Geldern konnte daher nicht erfolgen. Straßenlanderwerbsfonds. Laut Gemeindebeſchluß 11. 6./30. 10. 1912 iſt zur Beſchaffung von Mitteln für die Freilegung von Straßen allfährlich ein Betrag von 150 000 ℳ durch den Stadthaushalts⸗ etat bereitzuſtellen und, ſoweit nicht verbraucht, anzuſammeln. Von den Mitteln des Rechnungsjahres 1913 ſind 126 446,58 ℳ. verblieben. Der Betrag iſt bei der Stadthauptkaſſe verzinslich angelegt. Reſervefonds der Kanaliſations⸗Verwaltung. Dieſer dient zur Beſtreitung außergewöhnlicher Ausgaben des Ordinariums des Kanaliſationsetats. Den Grundſtock bildet die von den Gemeinde Wilmersdorf, Schmargen⸗ dorf und der Villenkolonie Grunewald für den Anſchluß an die Charlottenburger Kanaliſation gezahlte Entſchädigung von zuſammen 160 000 ℳ, welche im Mai 1895 in Preußiſchen Konſols angelegt wurde. Dem Fonds ſind beſtimmungsgemäß die Ueberſchüſſe aus dem Ordinarium des Kanaliſationsetats zuzuführen. Die im Rechnungsjahr 1913 aufgelöſten Fonds konnten wieder 23 098,54 ℳ als Ueberſchuß der Kanaliſationsverwaltung aus 1913 zugeführt werden. Der Betrag iſt bei der Stadthauptkaſſe verzinslich angelegt. Reſervefondsder Lagerplatzverwaltung. Der im Rechnungsjahr 1903 gebildete Fonds dient zum Anſammeln von Mitteln, die für allgemeine Lagerplatzzwecke verwendet werden ſollen. Dem Fonds werden etwaige Ueberſchüſſe des Lagerplatzetats zugeführt. Am Schluſſe des Rechnungsjahres 1914 waren vorhanden: a) 3 prozentige Preußiſche konſ. Staatsanleihen iter . 102 000,— ℳ b) Sparkaſſenbuch der Stadt Charlottenburg Nr. 20 040 über 433,76 „ Summe 102 133,76 ℳ Grundſt ückserwerbsfonds. Alle neu anzukaufenden Grundſtücke ſind zunächſt aus dieſem am Schluſſe des Rechnungsjahres 1902 gebildeten Fonds zu erwerben; die aufgewendeten Koſten werdenn dem Fonds erſtattet, ſobald ein Grundſtück einem beſtimmten Zweck überwieſen wird. Der Fonds iſt ausgeſtattet: 1. aus der 1899er Anleihe mit einem Betrage voyn 2 211 000 ℳ 2. aus der 1902er Anleihe: 5 a) mit dem Wert des Krankenhausgeländes auf Weſtend 2 500 000 b) außerdem mit dem Betrage voynn 2 542 515 „ 5042 515 , 3. aus der 1905er Anleiheee 5 202 000 „ 4. aus der 1908er Anleiheee 3 930 915 „ 5. aus der 1918er Anleiheee.... 2222 5 202 000 „ zuſammen mit 21 588 430 ℳ Er wird in der Weiſe verwaltet, daß ihm als laufende Einnahmen zugeführt werden die aufkommenden Miet⸗ und Pachtzinſen, die Erlöſe aus dem etwaigen Verkaufe von Grundſtücken und die Erſtattungen für ſolche Grundſtücke, die als Baugelände Verwendung finden, während in Ausgabe nachgewieſen werden die Hypotheken und Anleihezinſen, ſowie die Koſten der Verwaltung, Unterhaltung, Beleuchtung, des Waſſerverbrauchs, der Brennvorräte, der Schornſteinreinigung uſw. Ueberſchüſſe, die ſich aus dem Verkauf der dem Fonds angehörenden Grundſtücke ergeben, fließen der einſtweiligen Kapitalanſammlung für den Erwerb von Grundſtücken aus dem Ordinarium (vgl. oben) zu.